Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern - Verjährung hemmen durch Mahnbescheid

  • Hallo,
    in meinem Fall handelt es sich um einen gewerblichen Kredit für ein Fahrzeug für ein Kleingewerbe, für den mein Mann als Privatperson beim Kreditantrag als Bürge eintreten musste.
    Ablauf:
    - 09.12.2014 mein Schreiben per Musterbrief mit Rückforderung Bearbeitungsgebühren incl. Zinsen
    - 19.12.2015 Schreiben der Bank mit der Bitte um Geduld wegen vieler Anfragen und Hinweis auf Verzicht auf Einrede der Verjährung bis zum 31.03.2015.
    - 13.01.2015 Schreiben der Bank mit Ablehnung der Rückerstattung da es sich um gewerblichen Kredit handelt
    - 02.02.2015 mein Schreiben mit Bitte um Verzicht der Einrede auf Verjährung bis über die Vorgehensweise bei gewerblichen Krediten endgültig vom BGH geurteilt wurde
    - 26.02.2015 Schreiben der Bank mit Ablehnung der Rückerstattung, da die Forderung unter der Annahme, dass sie bestehen würde, mit Ablauf des 01.01.2015 bereits verjährt wäre.
    Meiner Meinung nach ist die Verjährung noch bis zum 31.03.2015 gehemmt. Die Bank scheint nicht bereit zu sein auf weiteren Verzicht der Einrede auf Verjährung einzugehen.
    - soll ich nun einen Mahnbescheid auf Rückerstattung der Gebühren + Zinsen beantragen um die Verjährung weiter zu hemmen?
    - wie geht es dann weiter, wenn die Bank erwartungsgemäß Einspruch dagegen einlegt?
    - die Verjährungshemmung durch einen Mahnbescheid beträgt meines Wissens 6 Monate, wie geht es danach weiter, wenn weiterhin keine Klarheit durch den BGH über gewerbliche Kredite besteht?
    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Hinweise