Steuern auf Zuschuss zur Altersvorsorge

  • Guten Tag, ich bin Freiberuflerin und bekomme in diesem Jahr einen Zuschuss zu meiner Altersvorsorge von einer Stiftung. Der Zuschuss wird als ein Honorar deklariert, d.h. ich müsste Einkommensteuer darauf zahlen. In welche Art von Altersvorsorge soll ich die Summe stecken, damit sie (weitgehend) steuerfrei bleibt? Ich habe einen ETF-Sparplan: Zählt das für das Finanzamt als Altersvorsorge? Oder muss ich eine Rürup-Rente abschließen?

  • Hallo.


    Wichtiger wäre doch, was die Stiftung bereit ist als Altersvorsorge zu akzeptieren. Landläufig wäre nur etwas, das eine lebenslange Rente in Aussicht stellt, eine Altersvorsorge. Einen ETF-Sparplan könnte man auch mit 53 auflösen und für den Lifestyle verwenden.


    Dass ein Zuschuss zur Altersvorsorge als Honorar deklariert wird, empfinde ich als sachfremd, aber das ist nur meine persönliche Meinung.

  • Hallo majo,


    verstehe ich es richtig, eine Stiftung überweist Ihnen ein Honorar – ohne Gegenleistung? – mit der freundlichen Bitte, Sie möchten das Geld für Ihre Altersversorgung anlegen?? Sie könnten das Geld also auch für einen Urlaub oder die nächste Gasrechnung ausgeben?

    Falls das so sein sollte, sagt mein Laienverstand, dann werden Sie das „Honorar“ als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit versteuern müssen. Vielleicht wäre es dann gleich besser, die Leistung der Stiftung wird als Geschenk deklariert. Da bezahlen Sie zumindest bis zum Erreichen der 20 k keine Steuern.


    Oder ist es so, Sie erbringen Leistungen für die Stiftung und die erhöht Ihr Honorar, damit Sie etwas für die Altersversorge übrig haben?


    Gruß Pumphut

  • Ich bin auch Freiberufler, zwangsversichert in einem berufsständigen Versorgungswerk und aus früherer Angestelltentätigkeit mit einem Anspruch auf gesetzliche Rente.


    Jeder Euro für das Versorgungswerk ist seit Jahren zum Fenster hinaus geworfenes Geld, aktuell müsste ich ca. 28 Jahre lang Versorgungsleistungen beziehen, um wenigestens die Beiträge heraus zu bekommen. Mehr als den Mindestbeitrag bekommen die deshalb nicht, und das ist zum Glück ziemlich wenig.


    Jeder Euro für die gesetzliche Rentenversicherung ist dagegen seit Jahren gut angelegtes Geld. Es gibt keine Anlage ohne Kurs- und Währungsrisiko, die besser rentieren würde. Ich würde deshalb in der angefragten Lage freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Die sind auch normalerweise vollständig steuerlich absetzbar.

  • Jeder Euro für das Versorgungswerk ist seit Jahren zum Fenster hinaus geworfenes Geld, aktuell müsste ich ca. 28 Jahre lang Versorgungsleistungen beziehen, um wenigestens die Beiträge heraus zu bekommen.

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    Jeder Euro für die gesetzliche Rentenversicherung ist dagegen seit Jahren gut angelegtes Geld. Es gibt keine Anlage ohne Kurs- und Währungsrisiko, die besser rentieren würde.

    Ist das nicht die Crux bei jeglicher Altersvorsorgelösung, die lebenslang zahlt!?

    Auch die GRV 'lohnt' sich ja erst wenn man eine gewisse Rentenbezugszeit zu Grunde legt. Wer direkt am 1.Tag des Renterlebens stirbt zeigt sich zwar gegenüber der anderen Renterschaft maximal solidarisch, erleidet aber den maximalen monetären 'Verlust'.

  • Ist das nicht die Crux bei jeglicher Altersvorsorgelösung, die lebenslang zahlt!?

    Ja, denn die Versicherung muss so kalkulieren, dass Du aus Deiner Sicht zu früh verstirbst.


    Nein, denn über Kosten und Anlageerfolg lässt sich mehr rausholen - oder auch nicht.


    Die Berechnung einer "Amortisationszeit" auf diese Weise ist recht freundlich für den Anbieter, denn sie berücksichtigt die Inflation nicht. Es sei denn, Du hast eine dynamische Auszahlung. Da kann die gesetzliche Rente punkten.