Brauche wieder eine KV in Deutschland

  • Guten Tag,


    Ich hoffe, jemand hier hat Erfahrung und kann mir einige Informationen über das folgende Problem geben. Ich bin britisch und kam 1981 mit meiner Frau nach Deutschland. In Deutschland war ich von 1981 bis 1993 bei der AOK (GKV). Ich wechselte dann zur Central Krankenkasse (PKV) und blieb dort bis 2007. Von 2007 bis 2022 lebte ich in der Schweiz (15 Jahren) und hatte eine Schweizer Krankenversicherung. Insgesamt 41 Jahre ohne Pause versichert. Ich bin jetzt 65 Jahre alt und ziehe mich nach Deutschland zurück, um mit meiner Frau von 41 Jahren zusammen zu sein. Sie ist deutsche Staatsbürgerin. Ich kontaktierte die AOK, aber sie sagten, es sei nicht möglich, wieder beizutreten, nicht einmal freiwillig wieder beizutreten. Ich benötige eine Krankenversicherung, um wieder eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Meine Frau braucht natürlich einen Teil meiner Renten (UK, D und CH), um davon leben zu können. Hat jemand eine Idee, wie ich das lösen kann? Die Beratung, die ich bisher von verschiedenen Krankenkassen (AOK, IKK und hhk) erhalten habe, ist nicht sehr überzeugend. Danke für jede Hilfe :)

  • Rovercat

    Hat den Titel des Themas von „Brauche wieder ein KV in Deutschland“ zu „Brauche wieder eine KV in Deutschland“ geändert.
  • Besteht denn keine Möglichkeit, die schweizerische Versicherung fortzuführen?


    Außerdem, auch wenn es zur Frage nicht weiter hilft, warum zieht jemand im Alter freiwillig aus der Schweiz ins marode Deutschland?

  • Meine Schweizer Krankenversicherung kann nur dann weiterlaufen, wenn ich eine Altersrente ausschließlich aus der Schweiz beziehe. Sobald ich eine Rente aus einem anderen Land bekomme, ist das nicht mehr erlaubt.


    Ich weiß nicht, wo Sie leben, aber wir leben auf dem Bodensee. Die Lebensqualität hier so gut wie sonstwo in Deutschland / Schweiz und deutlich billiger als CH. Ich kann meine CHF-Rente in € ausgeben :)

  • Ich kann mich nur auf die Mitversicherung meiner Frau verlassen, wenn mein Einkommen sehr niedrig wäre. Es ist jedoch nicht und die BKK, wo meine Frau versichert ist, hat mich bereits abgelehnt :(

  • Das zehrt aber den Vorteil mehr als auf, der sich daraus ergibt, dass die CHF-Rente im Schwachwährungsland ausgegeben werden kann. Die Möglichkeit Basistarif besteht immer, kostet aber derzeit ca. 770 Euro im Monat und dafür gibt es dann nur Leistungen wie bei der AOK.

  • Das zehrt aber den Vorteil mehr als auf, der sich daraus ergibt, dass die CHF-Rente im Schwachwährungsland ausgegeben werden kann. Die Möglichkeit Basistarif besteht immer, kostet aber derzeit ca. 770 Euro im Monat und dafür gibt es dann nur Leistungen wie bei der AOK.

    Ich habe auch diese Möglichkeit überprüft. Die Beträge sind übermäßig :(

  • Vielleicht muss man sich nochmal klar machen, dass die GKV eine Solidversicherung ist. Die ist im Alter relativ günstig, weil sie in gesunden Jahren relativ teuer ist.

    Ich fände es etwas befremdlich, wenn ein Teil meiner Beiträge dafür drauf geht einen wohlhabenden Menschen quer zu finanzieren, der in seinen gesunden Jahren im Ausland Steuern gezahlt hat und nun gerne günstig in Deutschland alt werden möchte.


    Bitte nicht persönlich nehmen. Wir versuchen alle zu optimieren. Aber wenn Du nicht günstig in die KV kommst ist das für mich richtig so.

  • Außerdem, auch wenn es zur Frage nicht weiter hilft, warum zieht jemand im Alter freiwillig aus der Schweiz ins marode Deutschland?

    Weil man als Rentner in der Schweiz, wenn man nicht ewig oder ordentlich zusätzlich selber eingezahlt hat, nur einen recht maroden Lebensstandard hat. Hinzu kommt dass die gesetzliche Rente bei Verheiraten auf 150% der Maximalrente für Singles (statt 2x100% = 200%) gedeckelt wird.


    Zum Thema: Die Schweizer Krankenversicherung ist ja eine gesetzliche, demzufolge sollte man eigentlich auch in Deutschland in die GKV kommen können. Aber vielleicht warst du zu lang in Deutschland in PKV.

  • Vielleicht muss man sich nochmal klar machen, dass die GKV eine Solidversicherung ist. Die ist im Alter relativ günstig, weil sie in gesunden Jahren relativ teuer ist.

    Ich fände es etwas befremdlich, wenn ein Teil meiner Beiträge dafür drauf geht einen wohlhabenden Menschen quer zu finanzieren, der in seinen gesunden Jahren im Ausland Steuern gezahlt hat und nun gerne günstig in Deutschland alt werden möchte.


    Bitte nicht persönlich nehmen. Wir versuchen alle zu optimieren. Aber wenn Du nicht günstig in die KV kommst ist das für mich richtig so.

    Wo fange ich an, auf eine solche Antwort zu antworten? Eine der Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland ist der Nachweis eines ausreichenden Einkommens, so dass ich niemals Unterstützung vom deutschen Staat beanspruchen muss. Als Einwohner muss ich Steuern zahlen. Einkommensteuer, Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen, Versicherungssteuer, Rundfunkgebühren usw. Ich entscheide mich dafür, diese in Deutschland und nicht in der Schweiz zu bezahlen. In den 15 Jahren, in denen ich in der Schweiz gearbeitet habe, habe ich meiner Frau in Deutschland Unterstützung gezahlt, und dieses Geld floss direkt in die deutsche Wirtschaft durch Miete, Gemeindesteuer und Mehrwertsteuer auf praktisch alles.

    Ich denke, ich habe das Recht, zu meiner Frau nach Deutschland zurückzukehren, und der deutsche Staat sollte sehr dankbar sein!! Ich zahle alles und koste nichts X(

  • Weil man als Rentner in der Schweiz, wenn man nicht ewig oder ordentlich zusätzlich selber eingezahlt hat, nur einen recht maroden Lebensstandard hat. Hinzu kommt dass die gesetzliche Rente bei Verheiraten auf 150% der Maximalrente für Singles (statt 2x100% = 200%) gedeckelt wird.


    Zum Thema: Die Schweizer Krankenversicherung ist ja eine gesetzliche, demzufolge sollte man eigentlich auch in Deutschland in die GKV kommen können. Aber vielleicht warst du zu lang in Deutschland in PKV.

    Das ist sehr wahr. In der Schweiz ist alles in Ordnung, wenn das Einkommen hoch ist. Diejenigen, die denken, dass das auch so abhängig von einer Rente ist, liegen falsch. "Take the money and run" ist das, was ich tun muss.


    Ich bin mir sicher, dass es eine Lösung gibt, aber die Qualität der Kundenbetreuung bei den Krankenkassen bisher ist peinlich.


    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Rovercat, hast du es bei den gesetzlichen Kassen über den § 5 Abs. 1 Nr. 13 des 5. Sozialgesetzbuches (betr. die gesetzliche Krankenversicherung) versucht?


    § 5 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5:Versicherungspflichtig sind

    1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,

    2.-12. [...]

    13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
    a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
    b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.


    Wenn die KV in der Schweiz eine gesetzliche ist, was spricht dagegen, dass du nach Nr. 13. a) aufgenommen wirst?


    Wenn ja, handelt es sich der Form nach zwar um eine Pflichtversicherung, die Beitragsbemessung richtet sich aber nach den Regeln für freiwillig Versicherte.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Vielen Dank für diesen Vorschlag. Es wird sich sicherlich lohnen, darauf einzugehen.

    Ich wäre mehr als glücklich, wenn eine Krankenkasse sagen würde, dass dies ein Fall ist, mit dem wir Erfahrung haben, und hier ist die Lösung. Ich bin bereit, einen Anwalt hinzuzuziehen, um ihnen bei Bedarf das Gesetz zu erklären. Es wird sich auf lange Sicht lohnen :)

  • Weil man als Rentner in der Schweiz, wenn man nicht ewig oder ordentlich zusätzlich selber eingezahlt hat, nur einen recht maroden Lebensstandard hat. Hinzu kommt dass die gesetzliche Rente bei Verheiraten auf 150% der Maximalrente für Singles (statt 2x100% = 200%) gedeckelt wird. ..

    Na, ganz so schlimm ist es aber nicht. In der Schweiz beträgt die Minimalrente bei Regelbeitragsdauer pro Person 1.195 Franken, die Maximalrente 2.390 Franken und die 150% Deckelung für Ehepaare liegt bei 3.585 Franken. Da würden sich deutsche Durchschnittsrentner schon über die schweizerische Minimalrente freuen, denn durchschnittlich gab es 2021 in Deutschland 1.179 € für Männer und 741 € für Frauen (jeweils in den alten Bundesländern). Und praktisch jeder Arbeitnehmer in der Schweiz bekommt zusätzlich zur o. g. AHV-Rente noch eine ordentliche Pension.

  • Da bleibt wohl nur der -etwas schmutzige- Weg über eine ausländische Pflichtversicherung -mit befristetem Umzug- in die deutsche GKV hineinzuschleichen.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Da bleibt wohl nur der -etwas schmutzige- Weg über eine ausländische Pflichtversicherung -mit befristetem Umzug- in die deutsche GKV hineinzuschleichen.

    Hallo Johannes,


    Von dieser Möglichkeit habe ich auch im Finanztip-Forum gelesen. Es sollte auf jeden Fall für mich gelten, da ich seit 15 Jahren meinen Wohnsitz und meine Krankenversicherung in einem fremden Land habe - der Schweiz. Ich nehme an, ich bräuchte die Hilfe eines Anwalts, um einen GK-Versicherer darauf hinzuweisen? Meine bisherigen Gespräche mit Krankenkassen waren nicht sehr produktiv. Ich werde ein paar weitere Kontakte knüpfen und die Ergebnisse hier veröffentlichen


    Thanks :)