Außergewöhnliche Belastungen

  • Hallo, sind Fahrtkosten zum Arzt mit der Behinderten Fahrtkostenpauschale von 900 Euro abgegolten? Oder sind die Fahrtkosten zum Arzt zusätzliche Krankheitskosten?

  • Hallo zusammen!


    Der Link zur vlh wirft bei mir die Frage auf, ob ich (GdB 100 und Merkzeichen G) bei der Erklärung 2021 nun nicht mehr die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten für meine zahlreichen Arztbesuche erstattet bekomme? Da ist nur von der Pauschale die Rede, als ob es keine andere Option mehr gäbe.

    Wenn ich aber durch Tankrechnungen, Arztrechnungen, Parkquittungen usw. Mehrkosten von deutlich über 900 € habe (also auch über die zumutbare Belastung hinaus), dann sollte es doch weiter möglich sein, oder??


    Danke, an alle, die Licht ins Dunkel bringen! :)

  • Ich denke mir das so, belegbare Fartkosten würde ich an Deiner Stelle wie bisher mit der Steuererklärung einreichen. Sollte sich das Finanzamt querstellen, währe es schön, wir würden da noch mal was von Dir hören.

    Neu ist, und das finde ich gut, dass ich für keine belegbare Fahrtkosten bis 900€ keine Belege sammeln muß.

    Gruß


    Altsachse

  • Hallo Ozymandias und Altsachse!


    Vielen Dank für eure Antworten, wobei mir der Unterschied zwischen behinderungsbedingten und krankheitsbedingten Fahrtkosten nicht klar ist.

    Kannst Du, Ozymandias, dazu bitte noch eine Differenzierung beisteuern? Gern anhand von Beispielen...

    Ich hänge noch in der Nachbearbeitung der Erklärung 2020, werde aber auf jeden Fall bei der 2021´er Erklärung berichten, wie es gelaufen ist.

    Kenne dieses Forum erst wenige Tage, werde aber dabei bleiben!


    Viele Grüße

    Gerhard

  • z.B. hat ein Person eine Gehbehinderung oder eine anderweitige Behinderung. Diese Person hat behinderungsbedingte Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung und nimmt beispielsweise die neue 900 Euro Pauschale.


    Fährt diese Person nun mit dem Auto zu einem Hautarzt, oder holt sich Blutdrucktabletten die mit der Behinderung nichts zu tun haben, dann sind das krankheitsbedingte Fahrtkosten, die zusätzlich geltend gemacht werden könnten.


    Strittiger ist es, wenn die Arztbesuche bei Sachverhalten erfolgen, wo Krankheit und Behinderung zusammenhängen. Dann würde man ja quasi "doppelt" abrechnen. Genauers dazu habe ich in der Literatur noch nicht gefunden

  • Danke Ozymandias!


    Das wird in der Praxis wirklich sehr schwer zu differenzieren sein. Wenn man wie ich seit Jahrzehnten chronisch krank ist, gibt es sehr viele Folgeerkrankungen, die ohne die Behinderung nie oder nicht in der Ausprägung entstanden wären.


    Schönes Wochenende wünscht euch

    Gerhard