Wie wirkt sich die Gehaltszusammenstellung auf die Rente aus ?

  • Hallo,


    mir wurde ein Arbeitsvertrag wie folgt vorgelegt:
    Stundenlohn knapp unter Mindestlohn (ab Oktober)
    +
    Leistungsbezogener Zusatz
    +
    Fahrtkostenzuschuß: Xy Cent pro Km (40)
    +
    Verpflegungsaufwand: 8-14 Std 6 €, 14-24 Std 12 €, 24 Std 24 €
    Somit komme ich auf ein "relativ hohes" Nettogehalt.

    Wie wirkt sich das später auf die Rente aus ?

    Ich denke die bezieht sich auf den Stundenlohn, + evtl. den Leistungszusatz.

    Wenn ich krank bin oder Urlaub habe,
    bekomme ich nur das Netto vom Grundlohn ?

    Gruß Hajooo

  • Hallo.


    Sozialversicherungsrelevant sind Grundlohn und Leistungszusatz (beide brutto).


    Krankheit könnte bei der Zusammenstellung ggf. zu "Phantomlohn" führen. (Haufe hat da eine nette Erläuterung zu online verfügbar.)


    Der Arbeitgeber sollte das aber auch erläutern können.

  • Einfach mal auf dem Gehaltsschein gucken, dort ist der Bruttobetrag zur RV ausgewiesen.

    Hajooo hat aktuell nur einen AV mit der o.A. Entlohnung vorliegen.

    Ich wäre bei solchen Spielchen sehr vorsichtig. Habe Freunde, die in der gehobenen Gastronomie arbeiten. Dementsprechend sind die Trinkgelder recht heftig. Teilweise deutlich höher als der eigentliche Monatslohn.

    Während des Corona-Lockdowns wurde es aber ganz schön eng, da das Kurzarbeitergeld allein kaum ausreichte um die Miete zu finanzieren. Da wurden dann auch die Ersparnisse ganz schnell aufgebraucht.

    Von evtl. Rentenansprüchen fange ich da gar nicht erst an.

  • ...
    Wenn ich krank bin oder Urlaub habe,
    bekomme ich nur das Netto vom Grundlohn ?
    ...

    Bei Krankheit: Es wird das bezahlt, was der Arbeitnehmer nach seiner persönlichen regelmäßigen Arbeitszeit an dem Tag verdient hätte, ausgenommen Überstunden und ausgenommen Aufwendungsersatz für Aufwendungen, die am Krankheitstag nicht anfallen. Von leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen ist der im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit erzielbare Durchschnitt zu bezahlen, wobei das Gesetz nicht regelt, wie der Durchschnitt zu berechnen ist.


    Hier also: Grundlohn für die durch Krankheit ausgefallenen Arbeitsstunden plus durchschnittlich erzielbarer leistungsbezogener Zusatz.


    Für Feiertage gilt das ebenso.


    Für Urlaub ist das durchschnittliche Entgelt der letzten 13 Wochen zu zahlen, ohne Überstunden und ohne Aufwendungsersatz.


    Hier also: Durchschnittlicher Grundlohn und durchschnittlich tatsächlich erarbeitete Leistungszulage der letzten 13 Wochen.

  • Wenn du mal Kurzarbeit machst bekommst du nur die Prozente vom Grundlohn … das wird dann richtig weh tun.