Nutzflächenberechnung für die Grundsteuererklärung

  • Ich finde im Internet unterschiedliche Informationen über die Nutzfläche Berechnung. Gibt es eine Liste der Räume, die Nutzfläche gehören ? Eine Webseite sagt Wintergarten gehört zu Wohnfläche, die andere sagt gehört zu Nutzfläche. Ich bin total verwirrt. Ideen ?:/

  • Die Wohnfläche ist nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen. Wintergärten gelten danach als Wohnfläche (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 WoFlV). Falls der Wintergarten unbeheizt ist, wird aber nur die Hälfte der Grundfläche als Wohnfläche gerechnet (§ 4 Nr. 3 WoFlV).


    Ob und was als Nutzflächen anzugeben ist, hängt vom Bundesland ab.

  • Wohnfläche kann es nur sein, wenn das Haus zu Wohnzwecken genutzt wird. Wenn Wohnfläche, dann Ansatz zu 50% wenn unbeheizt. Wenn beheizt, dann 100%.


    Andernfalls ist die Nutzfläche zu ermitteln und da gehört der Wintergarten zu 100% rein.

  • Gibt es eine Liste von Räumen, die ich zu Nutzfläche berechnen kann ?


    - Waschküche (unbeheizt, Nebengebäude aber hat durxhgang vom Haus)

    - Werkstatt (über diese Waschküche)

    - im Garten Schuppen, PartyRaum Zusammen in einem Gebäude

    - im Garten Holzkammer, Wintergarten (unbeheizt)


    Sind die oben genannte Räume Nutzflächen ?


    So was gehört zu was ?


    Ich habe Wohnfläche des Hauses in der Hand. Kommen die oben genannte Räume auf Wohnfläche drauf ?

  • Und die oben verlinkte Wohnflächenverordnung hast du offenbar auch nicht angeschaut. Dort sind die Räume aufgelistet, die als Wohnfläche gelten.


    Alles, was keine Wohnfläche ist, ist Nutzfläche. Ob und in welchem Umfang die Nutzfläche dann für die Grundsteuer anzugeben ist, hängt vom Bundesland ab.

  • "Alles, was keine Wohnfläche ist, ist Nutzfläche."


    Nicht ganz. Daneben gibt es auch noch Verkehrsfläche und Technikfläche, die sind weder Wohn- noch Nutzfläche.


    "Ob und in welchem Umfang die Nutzfläche dann für die Grundsteuer anzugeben ist, hängt vom Bundesland ab."


    Je nach Bundesland ist die Nutzfläche der Wohnfläche hinzuzurechnen.


    Also Mindestangaben für eine Auskunft:


    - Bundesland?

    - Was für ein Haus?

    - Wie wird das Haus genutzt?