Wie wird Arbeitszimmer im Keller bei Grundsteuer berücksichtigt?

  • Hallo zusammen,


    wir besitzen ein Zweifamilienhaus in NRW für das ich eine Grundsteuererklärung abgeben muss (Bundesmodell). Neben den beiden Wohneinheiten gibt es noch zwei als Arbeitszimmer genutzte Kellerräume, die durch die Hanglage des Hauses normal große Fenster auf Gartenniveau haben, also quasi Souterrain-Räume.


    Müssen diese beiden Arbeitszimmer bei der Berechnung der Wohnfläche mit berücksichtigt werden (da eingerichtete Arbeitszimmer) oder nicht (da Kellerräume)?

    Als Nutzfläche werden sie wohl nicht berücksichtigt, wenn keine betriebliche Nutzung sondern nur die Nutzung als Home Office bzw. häusliches Arbeitszimmer vorliegt, oder?


    Viele Grüße

    Ole

  • Bei dieser Frage anschließe ich mich, denn mein Arbeitszimmer (bescheidene 11 qm) liegt auch im (allerdings Vollunter-)Keller mit Oberlicht ca. 80 x 50 cm. Aber ansonsten fast autark, mit Bartheke, liquid halbwegs gut sortiertem Wandregal und voll ausgebautem Kellerbad (okay, ohne Wanne) gerade um die Ecke. Wohnfläche? Fraglich. Nutzfläche? Auf jeden Fall:thumbup:

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hab das gleiche Problem. Nach meinen Recherchen ist es leider Wohnfläche...

    Als Problem habe ich es bisher noch nicht gesehen. Nun ja, unter grundsteuerlichen Aspekten - um die geht es hier ja - muss ich die als solche empfundene Ideallösung wohl etwas nüchterner betrachten - gut bestücktes Wandregal hin oder her.:(

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Als Problem habe ich es bisher noch nicht gesehen. Nun ja, unter grundsteuerlichen Aspekten - um die geht es hier ja - muss ich die als solche empfundene Ideallösung wohl etwas nüchterner betrachten - gut bestücktes Wandregal hin oder her.:(

    Laut grundsteuer.de sind bei Ein- und Zweifamilienhäuser im Bundesmodell die Nutzflächen der Wohnfläche hinzuzurechnen, also ist es in diesem Fall wohl egal ob Wohn- oder Nutzfläche.

    Die Frage ist nur, wenn sich die Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung (nämlich im Keller) befinden, welcher Wohnung sind sie dann hinzuzurechnen?

    Der, von dessen Bewohnern sie genutzt werden? Oder zählen sie doch nicht mit weil außerhalb der Wohnung...

    Bei Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum besteht im Bundesmodell die Besonderheit, dass die Nutzflächen der Wohnfläche hinzuzurechnen sind. In den Zeilen 11 bis 14 ist damit nur die Summe der Wohn- und Nutzflächen einzutragen. Eine separate Angabe der Nutzflächen ist damit nur bei Mietwohngrundstücken erforderlich.

  • Da Fenster und vermutlich auch Heizung (Souterrain) würde ich sie als Wohnfläche ansehen. Als Keller wird gemeinhin ein unbeheizter Raum ohne Tageslicht angesehen, der in der Regel zu Lagerzwecken verwendet wird.

  • Wenn es ein Arbeitszimmer ist, ist es kein "Kellerraum" i. S. d. WoFlV. Auf die Nutzung kommt es an. Nicht alles, was im Kellergeschoss liegt, gilt automatisch als "Kellerraum", sondern nur die Räume , die auch als Kellerräume genutzt werden. Wenn also im Kellergeschoss z. B. ein Arbeitszimmer oder ein Gästeschlafzimmer eingerichtet ist, dann sind das keine Kellerräume.

  • Ok, diese genauere Defintion von "Kellerraum" hat mir gefehlt.

    Bleibt die Frage, welcher Wohneinheit die Arbeitszimmer zuzuordnen sind, wenn sie bei einem Zweifamilienhaus außerhalb der abgeschlossenen Wohneinheiten liegen.

  • Gehören dir beide Wohnungen? Gibt es eine Teilungserklärung? Hast du die Baupläne des Hauses?

    Meiner Frau und mir gehört das gesamte Haus mit beiden Wohnungen, es gibt keine Teilungserklärung und auch nur ein Grundbuch. Ich habe Baupläne (von 1972), die jedoch aufgrund einiger Änderungen bei der Raumaufteilung nicht 100%ig dem aktuellen Stand entsprechen. Eine Wohnung liegt im Dachgeschoss, eine im Erdgeschoss (gartenseitig, entspricht Hochpaterre straßenseitig), darunter liegt der Keller mit den beiden Arbeitszimmern und weiteren Kellerräumen. Genutzt werden die Arbeitszimmer gemeinsam mit der EG Wohnung von meiner Familie und mir.


    Zitat von Senior

    Wie wurden die Arbeitszimmer bei der bisherigen Grundsteuer berücksichtigt?

    Keine Ahnung, da wir das Haus erst letztes Jahr gekauft haben und die Räume zuvor tatsächlich noch als Kellerräume genutzt wurden. Im letzten Grundsteuerbescheid steht nur ein abstrakter Messbetrag und keine Information darüber, welche Räume oder Wohnfläche berücksichtigt wurde.

  • Keine Ahnung, da wir das Haus erst letztes Jahr gekauft haben und die Räume zuvor tatsächlich noch als Kellerräume genutzt wurden. Im letzten Grundsteuerbescheid steht nur ein abstrakter Messbetrag und keine Information darüber, welche Räume oder Wohnfläche berücksichtigt wurde.

    Wenn die Arbeitszimmer von außen nicht einsehbar sind und auch steuerlich nicht berücksichtigungt werden, würde ich diese überhaupt nicht angeben.

  • Die Frage ist halt, was hat der Vorbesitzer in seinem Bauantrag und der Einheitswerterklärung angegeben. Das Finanzamt wird das im Zweifelsfall querprüfen. Außerdem könnte man über die Schiene "ich setze mein Arbeitszimmer in der Steuererklärung ab" auf die fehlenden Angaben kommen.

  • Richtig, heute morgen hat er auch in einem zweiten Thread ebenfalls ganz offen versucht, zum Betrug anzustiften. Ich weiß nicht, ob man solche Vögel hier braucht.

  • Wenn die Arbeitszimmer von außen nicht einsehbar sind und auch steuerlich nicht berücksichtigungt werden, würde ich diese überhaupt nicht angeben.

    Da sie Fenster zur Straße haben und wir sie steuerlich absetzen wollen komme ich wohl über eine Angabe nicht herum. Auch wenn sie so vollgestellt mit Bücherregalen sind, dass man sie auch als Archivkeller o-ä. deklarieren könnte - aber siehe oben, sollen ja als Arbeitszimmer in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden.