Hallo zusammen,
wir besitzen ein Zweifamilienhaus in NRW für das ich eine Grundsteuererklärung abgeben muss (Bundesmodell). Neben den beiden Wohneinheiten gibt es noch zwei als Arbeitszimmer genutzte Kellerräume, die durch die Hanglage des Hauses normal große Fenster auf Gartenniveau haben, also quasi Souterrain-Räume.
Müssen diese beiden Arbeitszimmer bei der Berechnung der Wohnfläche mit berücksichtigt werden (da eingerichtete Arbeitszimmer) oder nicht (da Kellerräume)?
Als Nutzfläche werden sie wohl nicht berücksichtigt, wenn keine betriebliche Nutzung sondern nur die Nutzung als Home Office bzw. häusliches Arbeitszimmer vorliegt, oder?
Viele Grüße
Ole