Hallo zusammen,
ich hatte Ende 2022 noch fristgemäß meine Grundsteuererklärung abgegeben und dafür die vereinfachte Erklärung genutzt. Hier habe ich eine Wohnung mit 99 qm (abgerundet von 99,6 qm), eine mit 102 qm (abgerundet von 102,5 qm) sowie drei weitere Wohnräume (die beiden Arbeitszimmer plus Gäste-WC) mit 29 qm (abgerundet von 29,2 qm) angeben.
Nun habe ich den Grundsteuerbescheid bekommen und festgestellt, dass diese Wohnflächenangaben sehr zu meinen Ungunsten sind:
Für die 99 qm Wohnung im OG ergibt sich ein deutlich höherer Ertragswert als bei der EG Wohnung mit 102 qm, weil für Wohnungen unter 100 qm ein 12 % höherer €/qm Wert angesetzt wird als darüber. Die 29 qm werden auch noch als eigene Wohnung gerechnet mit einem sogar 51 % höherer €/qm Wert als für über 100 qm!
Nun plane ich das Finanzamt darum zu bitten, die Flächenberechnung anzupassen zu einer 100 qm Wohnung (hier ist aufrunden zu meinen Gunsten) und eine 131 qm Wohnung, da ja die Arbeitszimmer wirtschaftlich zur EG Wohnung gehören, auch wenn sie im Keller liegen.
Bekommt man sowas mit einem einfachen Antrag auf Änderung hin oder sollte man besser gleich Widersprich einlegen?
Ein befreundeter Steuerberater meinte man könnte auch gleich noch Widerspruch wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens einlegen - bringt das was?