Grundsteuererklärung - Doppelhaus mit 2 Besitzern aber gleicher Adresse

  • Hallo Zusammen!
    Ich besitze mit meiner Schwester ein Mehrfamilienhaus. Es ist ein Doppelhaus und die eine Hälfte gehört mir, die andere Hälfte meiner Schwester (Es ist die gleiche Adresse/Hausnummer). Eine Aufforderung für die Grundsteuer hat nur meine Schwester erhalten, da sie zuerst im Grundbuch eingetragen wurde. Laut Auskunft vom Finanzamt braucht nur meine Schwester die Grundsteuererklärung zu machen und muss mich dabei mit angeben. Sie meint, sie hätte das schon gemacht, aber nur für ihre Hälfte. Das heißt ja dann quasi, dass meine Hälfte gar nicht besteuert wird!? Wäre ja cool8o.
    Spaß bei Seite - das kann ja so nicht richtig sein, oder?

    Nun ist es aber auch so, dass meine Hälfte noch einen Anbau hat (ca. 120qm - in dem ich selber wohne) und auch noch einen zu Wohnraum ausgebauten Dachboden. Zur Hälfte meiner Schwester gehören noch 5 Garagen und Ihr Dachboden ist nicht ausgebaut.
    Außerdem verläuft durch ihre Hälfte noch die Durchfahrt zum Hof.

    Also alles in Allem komplett verschiedene Voraussetzungen. Das kann man doch sowieso nicht einfach in einer Erklärung abhandeln!?
    Soll ich da jetzt nachhaken oder einfach laufen lassen?
    Meiner Meinung nach müsste ich für meine Hälfte eine separate Grundsteuererklärung abgeben. Oder meine Schwester müsste ihre Erklärung ändern und meine Hälfte noch mit reinpacken. Was meint Ihr?

    Vielen Dank vorab für euer Feedback!!!

  • Mal so als Anhaltspunkte: Gibt's denn für die beiden "Hälften" eigene Grundbücher bzw. Grundbuchblätter? Wenn nein, dann stimmt es wohl, dass nur die Schwester die Angaben für alles machen muss und eben erklärt, wer noch zu welchem Anteil Miteigentümer ist.

  • Nachtrag zu lieberjott :

    Aber halt für alles, also auch für deinen Teil und Du musst dann als Miteigentümer eingetragen werden und zu welchem Anteil das Gebäude ihr/dir gehört.

    Im Prinzip könnt ihr die Erklärung einfach nochmal (korrigiert) abgeben, die neuere Übermittlung "überschreibt" dann die alte.

  • 1. Welches Bundesland?

    2. Handelt es sich um ein Flurstück oder um 2 getrennte Flurstücke mit jeweils einer Haushälfte?

    3. Wenn nur 1 Flurstück: Gibt es eine Teilungserklärung oder steht nur deine Schwester im Grundbuch?