Lohnt sich meine bAV?

  • Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich gerade intensiv mit meinen Finanzen und bin nun bei meiner betrieblichen Altersvorsorge angekommen.

    Nachdem ich den Artikel von Hartmut Walz (https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/) gelesen habe, bin ich stark am zweifeln, ob meine bAV die richtige Entscheidung ist.

    Ich bräuchte deshalb bitte einmal eine externe Meinung.


    Ich habe seit 2016 eine Direktversicherung über die R+V (Tarif FL?) laufen.

    Dort werden insgesamt 180,-€ mtl. eingezahlt. Ich selbst zahle davon 144,-€ und mein AG steuert 36,-€ dazu (25% Zuschuss). Als Nettoabzug ergeben sich aktuell 70,33€. So weit so gut.

    Wenn alles gut läuft, werde ich in ein paar Jahren zwischen den beiden BBG verdienen, wodurch die jetzige Ersparnis kleiner wird.

    langfristig ist kein Arbeitgeberwechsel geplant.


    Renteneintritt ist bei mir im Jahr 2061. Garantierte Rente wäre 362,-€ mtl. oder einmalige Kapitalabfindung 119.040,-€. (Laut beispielhaft hochgerechneter Überschussbeteiligung von 2016 ergibt sich eine Kapitalabfindung von 196.535,-€).

    Der garantierte Rechnungszins der Beitragskalkulation beträgt 1,25% p.a..


    Kosten: Als Effektivkosten werden insgesamt 0,40% p.a. angegeben.

    - Die einmaligen Abschlusskosten von 2.430,-€ sind schon bezahlt. Die darf man jetzt auch nicht mehr rechnen.

    -Verwaltungskosten während Rentenbezug: 1,5% jeder Überschussrente

    -Abschluss- und Vertriebskosten jeder Zuzahlung: 2,5%

    -Einkalkulierte Kosten während der Aufschubzeit bei jeder Zuzahlung: 0,07% vom Deckungskapital p.a.

    -Verwaltungskosten im Rentenbezug: 1,5% jeder Rente aus dem Deckungskapital


    Laut Finanztip sollte die Mindestrendite einer bAV 2% betragen, damit sie sich lohnt. Bei meinem garantierten Rechnungszins von 1,25% und effektiven Kosten von 0,40% liegt meine Rendite bei 0,85% und damit deutlich drunter.

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Da ich mit der monatlichen Rente 89 Jahre alt werden müsste, schließe ich diese aus und würde definitiv die einmalige Kapitalabfindung nehmen. Dabei würde bei der Auszahlung ein großer Anteil an Steuerabzügen anfallen, was m.M.n. den jetzigen Steuereffekt komplett wettmachen würde. Zusätzlich noch die zu zahlenden Beiträge zur KV und PV.

    Deswegen befürchte ich, dass ich sogar weniger Geld ausgezahlt bekommen würde, als ich 45 Jahre lang eingezahlt habe. Dazu noch Kürzung der gesetzlichen Rente.


    Meine Alternative wäre die 70,33€ in meinen schon vorhandenen ETF-Sparplan (FTSE All-World) zu stecken. Dort würde man bei 45 Jahren ab einer Rendite von 5% p.a. den garantierten Betrag der bAV schlagen.


    Habe ich einen Denkfehler oder lohnt sich die bAV in meinem Fall nicht? Was würdet ihr mir empfehlen? Mittlerweile gibt es ja auch schon bAV, die in ETF anlegen. Theoretisch finde ich eine bAV als weiteres, sicheres Standbein ganz gut, aber nicht, wenn dabei nichts rum kommt oder ich sogar Geld verliere...


    Falls noch irgendwelche Daten/ Zahlen zum Vertrag fehlen, kann ich diese auch gerne nachreichen.


    Vielen Dank schonmal im Voraus :)

  • Hallo.


    Vor der Kündigung sollte man prüfen, ob sich nicht etwas optimieren lässt. Je höher der AG-Anteil ist, desto eher lohnt es sich. Vielleicht lässt sich da nachverhandeln.

    Es macht vielleicht auch Sinn, die Umwandlung zu reduzieren und nebenbei privat zu investieren.


    Der private ETF-Sparplan ist definitiv wichtiger als die bAV.

  • Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

    Der AG-Anteil lässt sich leider nicht verhandeln. Er ist für alle Mitarbeiter identisch.


    Was würde denn mehr Sinn machen, wenn ich die bAV nicht mehr besparen möchte:


    - Beitragsfreistellung - mtl. Rente ca. 50,-€ brutto (berücksichtigter Abzug 90,-€ was bedeutet das?)

    oder

    - Kündigung (Ist das überhaupt möglich?) - Rückkaufswert ca. 10.000,-€ brutto. Ich weiß, dass es SV beitrags- und steuerschädlich ist. Macht es jedoch Sinn den gesamten Betrag dann wieder in den ETF zu stecken, damit das Geld weiterarbeiten kann? Damit würde ich die gezahlten Steuern doch wieder reinholen, oder?

  • Die Kündigung einer bAV ist nur in Ausnahmefällen möglich (Bagatellgrenze). Da liegts Du aber eigentlich schon drüber. Sprich mal mit Deinem AG, ob da noch was zu machen ist.

    Evtl. lässt sich Dein AG ja darauf ein, dass ausschließlich 'sein' Zuschsuss in die bAV fließt und Du gar nichts zahlen mußt. Dann wäre es geschenktes Geld!

    Mein Partnerin hat das so gemacht.

    Ansonsten bleibt nur stilllegen und dann bekommst Du irgendwann mal eine Minirente, oder kannst Dir den Betrag einmalig per Kapitalabfindung auszahlen lassen.

  • Hallo Siggili,


    in Ihre Betrachtung müssen Sie noch mit einbeziehen, dass durch die Entgeltumwandlung

    weniger in die Rentenkasse eingezahlt wird. Dies kann durch die Dauer der Einzahlung und bei entsprechender Erhöhung durchaus knapp 2 Rentenpunkte betragen.

    Bei den KV Beiträgen fallen Stand heute als gesetzlich Versicherter der Gesamtbeitrag von 14,6% + Zusatzbeitrag an. Die Tendenz ist hier eher steigend.

  • Hallo Siggili,


    in Ihre Betrachtung müssen Sie noch mit einbeziehen, dass durch die Entgeltumwandlung

    weniger in die Rentenkasse eingezahlt wird. Dies kann durch die Dauer der Einzahlung und bei entsprechender Erhöhung durchaus knapp 2 Rentenpunkte betragen.

    Bei den KV Beiträgen fallen Stand heute als gesetzlich Versicherter der Gesamtbeitrag von 14,6% + Zusatzbeitrag an. Die Tendenz ist hier eher steigend.

    Neben KV die PV (Pflegeversicherung) nicht vergessen - damit sind es Stand 2022 im Durchschnitt ca. 19%. In der KV gibts noch einen Renten-Freibetrag von (2022) monatlich 164,50 €.

    Näherungsformel: Gesamtbeitrag KV+PV =
    1) bei Rentenzahlung: 19% der Rente, davon 26 € abziehen

    2) bei Kapitalzahlung: über 120 Monate: 19% von 1/120 der Summe, davon 26 € abziehen
    Ein Kinderlos gezogen? Ersetze 19,3 durch 19.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich habe meine bAV nun ab November auf beitragsfrei gestellt und meinen ETF-Sparplan um die Nettodifferenz erhöht. Ich denke damit werde ich in 39 Jahren glücklicher sein.


    Vielen Dank für eure Antworten und schönes Wochenende! :)