Evita Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie, Widerspruch abgelehnt

  • Hallo,


    wir haben jetzt eine (im Vergleich moderate, von 5ct auf 11ct/kwh) Erhöhung unseres Gaspreises durch Evita bekommen. Wir haben jedoch bis Ende 2022 eine Preisgarantie. Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt (mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale NRW). Darauf kam das Schreiben von Evita in etwa so zurück "Ist alles rechtens, wir müssen das erhöhen, müssen Sie so akzeptieren ... Sie können ja auch noch selber kündigen wenn Ihnen das nicht passt.". Insgesamt können wir mit der Erhöhung noch leben, daher werde ich das einfach zähneknirschend hinnehmen und in die Verlängerung mit denen gehen. Mich würde nur interessieren was ich jetzt rein rechtlich weiter machen könnte da sie meinen Widerspruch ja abgeschmettert haben. Kennt sich jemand damit aus? Mir geht es hier um die Theorie, um das ganze Prozedere für später zu verstehen .... Wo geht man da hin wenn man keinen Rechtsschutz hat? Vielleicht hilft die Antwort ja auch anderen die in einer ähnl. Situation stecken. In den Podcasts von Saidi sagt er ja immer "Wer eine Preisgarantie hat ist erstmal fein raus" - Pustekuchen :)


    Danke schonmal vorab

    Marcel


    PS: Anbei ein Auszug der Schreiben

  • Eine entsprechende fachliche Prüfung und Antwort -> Anwalt.

    Das die das abschmettern ist normal. Gibt ja genug die es dann einfach akzeptieren und zahlen … läuft doch.

  • Hallo niesfisch,


    ob die Berufung des Vertragspartners auf eine schwerwiegende Änderung der Geschäftsgrundlage rechtens ist oder nicht, wird letztendlich wohl ein Obergericht entscheiden müssen. Sie haben folgende Möglichkeiten:

    • Selber klagen und in 2-3 Jahren das letztinstanzliche Urteil erfahren. Ohne Rechtsschutzversicherung müssten Sie einige Tausend Euro vorschießen und verlieren die bei Unterliegen.
    • Eine Verbraucherorganisation überzeugen, eine Musterklage zu führen.
    • Den erhöhten Gaspreis unter dem Vorbehalt der Rückforderung bezahlen und falls irgendwann ein für Sie günstiges Urteil ergeht, die Rückforderung durchsetzen.

    Da, wie Sie selbst schreiben, der neue Preis noch moderat ist – vergleichen Sie einmal mit der Alternative Grundversorgung – würde ich zur dritten Variante tendieren.

    In den Podcasts von Saidi sagt er ja immer "Wer eine Preisgarantie hat ist erstmal fein raus" - Pustekuchen

    Wir leben in interessanten Zeiten, wo Verträge nicht mehr viel gelten. Übrigens auch nicht mehr, wenn es Ihren Vertragspartner nicht mehr gibt – Insolvenz.


    Gruß Pumphut

  • [...]

    Wir leben in interessanten Zeiten, wo Verträge nicht mehr viel gelten. Übrigens auch nicht mehr, wenn es Ihren Vertragspartner nicht mehr gibt – Insolvenz.


    Gruß Pumphut

    Erinnert mich irgendwie an Franz von Sickingen. Der soll ja auch nur deshalb Raubritter geworden sein, weil er sonst verhungert wäre.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Alles klar, danke für eure Wortmeldungen. Das ganze bestätigt leider meine Befürchtungen. Und den Stress will ich mir nicht antun. Darauf spekulieren die natürlich. Am Ende ist es wie immer eine Abwägung was einem wie wichtig ist, mir ist aktuell meine Ruhe und Freizeit wichtiger als mich mit Anwälten zu unterhalten und irgendwelche Schreiben hin- und herzuschicken :)


    Auf jeden Fall - Danke!

  • Schon mal auf die Idee gekommen, einen etwas höheren Zählerstand anzugeben?

    Ganz schlechte Idee. Da gibt es den strafrechtlichen Aspekt, bitte einmal § 263 StGB nachlesen. Abgesehen davon sind die Erfolgsaussichten gering. Bei einer Mehrangabe von 50 oder 100 kWh spart unser TE vielleicht 3 oder 6 Euro ein. Wenn man deutlich höhere Werte angibt, fällt die Zahl bei der Plausibilitätsprüfung auf und der Ableser kommt ins Haus.


    Also Hände weg.


    Gruß Pumphut

  • Hallo,


    so weit ich weiß ist eine kosten- und risikofreie erste Option sich an die offizielle Schlichtungsstelle zu wenden: https://www.schlichtungsstelle-energie.de


    Für den Verbraucher ist das auf jeden Fall kostenfrei für das Unternehmen so weit ich weiß nicht.

    Evtl. reicht eine Ankündigung, dass du dich an die Schlichtungsstelle wenden wirst auch, dass sich Evita das mit der Erhöhung nochmals überlegt.


    Der Vorschlag der Schlichtungsstelle ist für beide Seiten nicht bindend.

    D.h. klagen könntest du immer noch und auch Evita kann den Vorschlag theoretisch einfach ignorieren.


    Falls der Vorschlag zu Deinen Gunsten ausfällt wird sich Evita jedoch argumentativ/"moralisch" schwer tun das wieder einfach so abzublocken auch wenn sie das natürlich könnten.


    Ich würde also im nächsten Schritt erneut widersprechen und ankündigen, dass du dich an die Schlichtungsstelle wenden wirst, falls sie nicht einlenken.

  • ...

    Wir leben in interessanten Zeiten, wo Verträge nicht mehr viel gelten. ...

    Das würde ich dann doch ein wenig relativieren.


    Ja: Es sind turbulente Zeiten.

    Aber wenn ein Unternehmen sich freiwillig vertraglich darauf einlässt, eine Preisgarantie für X Monate zu geben, dann müssen sie sich IMHO entsprechend absichern oder halt das Risiko tragen.


    Ich kann ja auch nicht einen teuren Sportwagen kaufen, weil ich sicher bin, dass mein Gehalt in den nächsten 5 Jahren um 40% steigen wird und den dann zurückgeben, weil mein Chef ganz unerwartet seine Spendierhosen verlegt hat.


    Oder auch anders herum: Wenn aus unerwarteten und überhaupt nicht vorhersehbaren Gründen der Gaspreis im Laufe des Jahres um 30% gefallen wäre: Hätte Evita dich dann auch außerordentlich kündigen lassen damit du dir einen günstigeren Anbieter suchen kannst?


    Und: Können die denn belegen, dass sie die enorme Preissteigerung beim Gas negativ betrifft?

    Es könnte ja auch anders herum sein: Sie haben selbst eine günstige langfristige Belieferung abgeschlossen und versuchen jetzt Kunden loszuwerden um die freigewordenen Mengen mit einem riesigen Gewinn am Spot-Markt zu verkaufen X/

  • Es gibt dazu schon ein erstinstanzliches Urteil aus Düsseldorf:


    Landgericht Düsseldorf - Beschluss vom 26.08.2022 (Aktenzeichen: 12 O 247/22)


    Demnach ist eine Erhöhung der Gaspreise bei einem Vertrag mit Preisgarantie auch mit dem §313 BGB nicht zulässig.


    Weiterhin gibt es auch von der VZ NRW einen Musterbrief auf solche, wie oben gezeigte Schreiben vom Gasanbieter, zu widersprechen. Hier zu finden, unter dem Teil mit der Überschrift "Preiserhöhung trotz Preisgarantie bei ExtraEnergie und ExtraGrün":


    Strom und Gas: Preiserhöhungen trotz Garantie und plötzliche Kündigungen

  • Hallo,

    Es gibt dazu schon ein erstinstanzliches Urteil aus Düsseldorf:

    Das ist – leider – kein Urteil sondern eine einstweilige Verfügung. Die Frage ist also bei weitem noch nicht ausgeurteilt.

    so weit ich weiß ist eine kosten- und risikofreie erste Option sich an die offizielle Schlichtungsstelle zu wenden

    Sicherlich kann man sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn man die Mühe auf sich nehmen will. Meine Erfahrung ist allerdings, wenn es um letztendlich rechtlich offene Fragen geht, kneifen die Ombudsfrauen und -männer und erklären sich für nicht zuständig.


    Gruß Pumphut

  • Das ist – leider – kein Urteil sondern eine einstweilige Verfügung. Die Frage ist also bei weitem noch nicht ausgeurteilt.

    Pardon, mein Fehler.

    Bin mit den Termini des Rechtswesens nicht so gut vertraut und hatte den Begriff "Beschluss" synonym für "Urteil" wahrgenommen. Hätte ich mal den letzten Absatz aus dem zitierten Artikel genauer gelesen.. da steht's drin wie du sagtest - nur eine einstweilige Verfügung. Für's nächste Mal weiß ich es besser.

    Iwie ist auch der Wurm bei mir heute drin und mit dem Musterbrief war ich auch zu vorschnell - der ist nur für ExtraEnergie & Co. gültig. Könnte aber ggf. als Basis für einen erneuten Widerspruch dienen.

  • Hallo niesfisch,

    zu deiner Anfrage folgende Bemerkungen:

    1. Eine Erhöhung um mehr als das Doppelte schlägt doch, je nach Verbrauch und Zeitraum, erheblich ins "Kontor".

    2. Ich habe bei ähnlichen Fällen sofort Widerspruch eingelegt.

    3. Bei Ablehnung habe ich einen Antrag bei der Schlichtungsstelle gestellt.

    4. Diese fordert die Unternehmen zur Stellungnahme auf.

    5. Das war den Unternehmen offensichtlich zuviel Aufwand. Sie haben zwar die Kündigung aufrechterhalten, aber mir die erhöhten Kosten für den Vertrag bei einem anderen Versorger/Grundversorger erstattet.

    Das Ganze ist zwar mit etwas Arbeit verbunden, aber man kann den Unternehmen doch nicht alles durchgehen lassen.

  • Nochmal Danke an Alle die sich noch zu Wort gemeldet haben.


    > Das Ganze ist zwar mit etwas Arbeit verbunden,


    Genau das ist das Problem ... am Ende muss ich abwägen was mir wichtiger ist Freizeit vs. Stress mit eventl. Chancen auf ein wenig Geld. Wenn es hart kommt könnte mich Evita auch aus dem Vertrag schmeissen was mich dann in eine Ersatz/Grundversorgung bringt die dann auch teurer wäre als die Erhöhung von Evita. Da es sich hier "nur" um zwei Restmonate mit Preisgarantie handelt würde ich die Option "Freizeit" bevorzugen.


    > aber man kann den Unternehmen doch nicht > alles durchgehen lassen.


    Natürlich hast Du Recht das man nicht alles durchgehen lassen sollte, daher auch der Post in dem Forum ... einfach verstehen was man überhaupt in der Hand hat - also erstmal die Theorie halbwegs durchschauen.


    Danke Euch!

  • Du könntest dich doch auch wie Evita nicht vertragskonform verhalten und schauen, daß am Vertragsende deine Vorauszahlungen niedriger als die Kosten sind, bspw die letzte (n) Vorauszahlungen nicht mehr leisten. Bei der Rechnungsstellung zahlst du nur den ursprünglich vereinbarten Betrag und Evita muss tätig werden, um den Restbetrag zu erhalten.

  • Hallo niesfisch, evita hat dir mitgeteilt für den Fall, dass eine nicht nur vorübergehende rückläufige Preisentwicklung bis zum Jahresende erfolgt, sie die Anpassung entsprechend berücksichtigen werde. Ich würde dir im Hinblick auf die neueren Entwicklungen raten noch etwas abzuwarten. Kündigen kannst du immer noch. Dein Versorger allerdings auch!

  • Störung der Geschäftsgrundlage? Die legen sich den § 313 so aus, wie er ihnen gerade passt ^^


    Wenn das durchginge, könnte ich in Zukunft alle meine Aktiengeschäfte rückabwickeln, bei denen ich Verlust gemacht habe. Denn wenn ich den Verlust vorausgesehen hätte, hätte ich ja die Geschäfte nicht gemacht.


    Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren. Sondern bis zum Ende der Preisgarantie den vereinbarten Preis weiterzahlen. Sollen sie das doch bei dir einklagen.

  • > Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren. Sondern bis zum Ende der Preisgarantie den >

    > vereinbarten Preis weiterzahlen. Sollen sie das doch bei dir einklagen.


    Sorry das ich hier nochmal nachfragen muss - wie würde das in der Theorie genau aussehen? Sie buchen ja die Beträge vom Konto ab ...