Sie buchen ja die Beträge vom Konto ab ...
Brief per Einschreiben mit Verweis auf die Verfügung aus #10 und dem Hinweis dass zukünftig Lastschriften über den vereinbarten Abschlag hinaus rückgebucht werden. Sowie der Aufforderung bisher übermäßig abgebuchte Zahlungen innerhalb einer entsprechenden Frist (solange du noch rückbuchen kannst) zu erstatten. Erhalt und Verständnis des Briefs bestätigen lassen.
Alternativ Rückbuchung und Überweisung deinerseits, würde aber erst einmal Abwarten was bei dem Brief rauskommt
Störung der Geschäftsgrundlage? Die legen sich den § 313 so aus, wie er ihnen gerade passt
Jein. Wir reden ja nicht mehr von der üblichen Schwankung die man zu unternehmerischem Risiko zählt (sagen wir mal 20-30%), sondern von einer Vervielfachung sowie eventuell dem Ausbleiben zugesicherter Lieferungen. Interessant dürfte auch sein ob die Sabotage von Nordstream was an der Situation ändert.
Grundsätzlich (juristisches grundsätzlich, nicht umgangssprachliches!) dürfte der §313 BGB schon anwendbar sein. Die Frage ist eher ob die konkreten Voraussetzungen dafür tatsächlich in diesem Fall vorliegen. Dazu schweigen sie sich aus und werfen lieber Nebelkerzen in Richtung Frankreich.