Evita Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie, Widerspruch abgelehnt

  • Sie buchen ja die Beträge vom Konto ab ...

    Brief per Einschreiben mit Verweis auf die Verfügung aus #10 und dem Hinweis dass zukünftig Lastschriften über den vereinbarten Abschlag hinaus rückgebucht werden. Sowie der Aufforderung bisher übermäßig abgebuchte Zahlungen innerhalb einer entsprechenden Frist (solange du noch rückbuchen kannst) zu erstatten. Erhalt und Verständnis des Briefs bestätigen lassen.

    Alternativ Rückbuchung und Überweisung deinerseits, würde aber erst einmal Abwarten was bei dem Brief rauskommt


    Störung der Geschäftsgrundlage? Die legen sich den § 313 so aus, wie er ihnen gerade passt ^^

    Jein. Wir reden ja nicht mehr von der üblichen Schwankung die man zu unternehmerischem Risiko zählt (sagen wir mal 20-30%), sondern von einer Vervielfachung sowie eventuell dem Ausbleiben zugesicherter Lieferungen. Interessant dürfte auch sein ob die Sabotage von Nordstream was an der Situation ändert.

    Grundsätzlich (juristisches grundsätzlich, nicht umgangssprachliches!) dürfte der §313 BGB schon anwendbar sein. Die Frage ist eher ob die konkreten Voraussetzungen dafür tatsächlich in diesem Fall vorliegen. Dazu schweigen sie sich aus und werfen lieber Nebelkerzen in Richtung Frankreich.

  • Halte ich für Unsinn. Genau das ist unternehmerisches Risiko. Die Preisgarantie dient dazu. Kunden zum Vertragsabschluss zu bewegen. Der Kunde schließt den Vertrag, weil er sich auch ebendiese Preisgarantie verlässt. Wenn hier nun der § 313 greifen soll, ist das komplette Geschäftsmodell der Strom-Discounter hinfällig, weil eine Preisgarantie dann nichts mehr wert ist. Ich bezweifle stark, dass irgendein Gericht das zulässt. Wir werden dazu schon bald erste Urteile sehen.


    > Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren. Sondern bis zum Ende der Preisgarantie den >

    > vereinbarten Preis weiterzahlen. Sollen sie das doch bei dir einklagen.


    Sorry das ich hier nochmal nachfragen muss - wie würde das in der Theorie genau aussehen? Sie buchen ja die Beträge vom Konto ab ...

    Wie BS.C schon geschrieben hat: Mandat widerrufen. Per Email.


    Zitat


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit entziehe ich Ihnen jegliche eventuell erteilten Lastschriftmandate mit sofortiger Wirkung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sollte danach noch was abgebucht werden, lässt du es zurückbuchen und überweist den vereinbarten Betrag händisch. Dann wird eine Mahnung kommen. Schriftlich widersprechen. Dann wird ein Mahnbescheid vom Gericht kommen. Den Widerspruchs-Vordruck ausfüllen (ich widerspreche dem Anspruch insgesamt) und ans Gericht schicken. Dann abwarten, ob das Unternehmen klagt. Angesichts des bereits erwähnten Beschlusses des LG Düsseldorf erscheint das z.Zt. unwahrscheinlich.

  • Halte ich für Unsinn. Genau das ist unternehmerisches Risiko.

    [...]

    Natürlich kannst du anderer Meinung als LebenimSueden sein und hast diese auch hinterlegt., bamf . Aber auch das was er geschrieben hat, ist vor dem aktuellen, nie da gewesenen Hintergrund - jedenfalls zu Zeiten des Geschäftsmodelles der Stromdiscounter* nie dagewesen - nicht soe einfach vom Tisch zu fegen und daher bis zum Beweis des Gegenteils noch kein Unsinn.


    Was das ausdrücklich nicht heißen soll: Dass du Unsinn geschrieben hättest ;)


    * Der ein oder andere hat sich ja auch schon als Strom-Hasardeur erwiesen, wonach es die letzten Monate auch in diesem Forum etliches Heulen und Zähneknirschen gegeben hat.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Unternehmerisches Risiko finde ich gut. Aber man muss sich auch im klaren darüber sein, dass es nicht nur ein bisschen Verlust ist, wenn der Versorger Gas an der Börse für 20c/kWh einkauft, für 5c verkauft und davon noch seine anderen Kosten decken muss. Das ist ziemlich bald die Pleite und für solche Fälle bietet der §313 eine Hintertür, denn auch das unternehmerische Risiko ist begrenzt. Die sogenannte Opfergrenze ist in der Praxis bei 20-40% angesetzt worden, die überschreiten viele Gasverträge eindeutig. Ob dann für einen konkreten Versorger mit einer konkreten Beschaffungsstruktur die Opfergrenze erreicht wird, lässt sich nur noch im Einzelfall klären.

  • > Ich würde das auf keinen Fall akzeptieren. Sondern bis zum Ende der Preisgarantie den >

    > vereinbarten Preis weiterzahlen. Sollen sie das doch bei dir einklagen.


    Sorry das ich hier nochmal nachfragen muss - wie würde das in der Theorie genau aussehen? Sie buchen ja die Beträge vom Konto ab ...

    Schau dir meinen Post #16 hier an und sehe zu, das du möglichst nachzahlen musst und zahle nur den ursprünglichen Preis, die Preiserhöhung müsste dann Evita einklagen.