Wie ist das nun mit der Ersatzversorgung vs. Grundversorgung

  • Hallo,

    ich habe hier mit meinem Grundversorger E.ON ein Problem:

    Da mir mein vorheriger Anbieter im Dezember 2021 gekündigt hatte weil ihm der Bilanzkreis gekündigt wurde, bin ich seinerzeit in die E.ON Ersatzversorgung gefallen.

    Der Tarif nennt sich "E.ON Ersatzversorgung Gas". Daneben gibt es einen Tarif "E.ON Grundversorgung Gas" mit anderen ( günstigeren ) Preisen.
    Wenn ich richtig informiert bin, ist die EV nur für maximal 3 Monate möglich und man fällt dann automatisch in die Grundversorgung.

    Das ist bei mir aber nicht passiert, E.ON berechnet mir nach wie vor den Tarif "E.ON Ersatzversorgung Gas".

    Allerdings finde ich keine Rechtsquelle aus der ich entnehmen könnte, dass nach man 3 Monaten EV ohne weiteres Zutun automatisch in die GV fällt. Daher meine Fragen hierzu:

    - wer kennt die Rechtslage ( Anknüpfungspunkt ist wohl 38 EnWG )

    - muss ich die EV explizit kündigen ? und werde ich dann in der GV Bestandskunde ( oder doch wieder Neukunde ) ?

    - was passiert, wenn ich den höheren Zahlungen widerspreche und die (Abschlags)Zahlungen nur noch unter Vorbehalt leiste ?

    VG

  • Hallo Gasheizer,

    Allerdings finde ich keine Rechtsquelle aus der ich entnehmen könnte, dass nach man 3 Monaten EV ohne weiteres Zutun automatisch in die GV fällt.

    Ganz so einfach ist es nicht, guckst Du: https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/BJNR239600006.html


    㤠3 Ersatzversorgung

    (2) Der Grundversorger hat dem Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitzuteilen. Dabei hat er ebenfalls mitzuteilen, dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Gasbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den Kunden erforderlich ist; auf § 2 Absatz 2 ist hinzuweisen.“


    Und


    § 2 Vertragsschluss

    „(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Gasversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Gasversorgungsunternehmen begründet hat.“


    Nach Ihrer Schilderung ist wohl auf beiden Seiten etwas schief gegangen. Sie sollten auf jeden Fall aktiv die Grundversorgung verlangen.


    Gruß Pumphut

  • Woher weist du dies: "E.ON berechnet mir nach wie vor den Tarif "E.ON Ersatzversorgung Gas".

    Konntest Du schon mit EON telefonieren?

    In den letzten Preiserhöhungsschreiben ( bräuchte es bei der EV eigentlich gar nicht ) steht der Tarif und im Portal mein E.ON.

    Telefonieren ist mit E.ON derzeit nicht möglich, nach 2 Std. Warteschleife habe ich aufgegeben.

  • Pumphut


    Ganz so einfach ist es nicht, guckst Du: https://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/BJNR239600006.html

    Danke für die Info, das hilft schon mal weiter.


    Da ich auch für Strom in die EV gefallen bin, habe ich auch das noch einmal nachgelesen.


    Damit ist es eigentlich kein Automatismus. Die "Begrüßungsschreiben" von E.ON weisen aber auch nicht extra auf §2 Abs. 2 GasGVV bzw. StromGVV ( inhaltsgleich) hin.


    Beim Schreiben zur EV Strom ist dort sogar explizit die Rede davon, dass nach 3 Monaten EV die GV gilt :


    Gas:
    "Ihr Tarif: E.ON Ersatzversorgung Erdgas

    Mit diesem Tarif sind Sie bis zu drei Monate sicher versorgt. Ihre Ersatzversorgung endet

    am XX. März 2022. Damit Sie auch danach weiterhin mit Energie beliefert werden, müssen

    Sie einen neuen Vertrag abschließen. Wir beraten Sie gern zu unseren Angeboten."


    Strom:
    "Ihr Tarif: E.ON Ersatzversorgung Strom

    Mit diesem Tarif sind Sie bis zu drei Monate sicher versorgt. Falls Sie bis XX. März 2022

    keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Energie weiter von uns. Sie

    sind dann in der für Sie bequemen und flexiblen Grundversorgung. Ihr Preis bleibt

    unverändert."


    Denken Sie ich kann verlangen rückwirkend ab März nach Ablauf der 3 Monate EV in die GV als Bestandskunde aufgenommen zu werden ?

  • Denken Sie ich kann verlangen rückwirkend ab März nach Ablauf der 3 Monate EV in die GV als Bestandskunde aufgenommen zu werden ?

    Wie Pumphut schon mitteilte ist hier einiges schiefgelaufen.

    2h Warteschleife sind krass.


    Meine Empfehlung:
    Ersatzversorgung kann täglich in Grundversorgung gewechselt werden.

    https://www.vzth.de/aktuelle-m…s-koennen-sie-tun-77436#4

    Über Portal EON beides sofort umstellen. Den Text eventuell mit Empfangsbescheinigung per Einschreiben postalisch zusenden.

    Dann hast Du ab heute zumindestens Ruhe.

    Das vorherige Problem seit Jahresanfang solltest Du hiernach anpacken, eventuell unter Einschaltung von https://www.schlichtungsstelle-energie.de/

  • Im Dezember 2021 war es für den Tarif noch egal, ob es formal Ersatz- oder Grundversorgung war, denn damals durfte die Ersatzversorgung nicht teurer sein als die Grundversorgung. Einziger Unterschied war, dass die Ersatzversorgung vom Verbaucher jederzeit durch Abschluss eines anderweitigen Versorgungsvertrages beendet werden konnte, während für den Grundvesorgungvertrag 14 Tage Kündigungsfrist galt und gilt.


    Eon behandelt auch nach der Gesetzesänderung Ersatz- und Grundversorgung tariflich gleich. Einziger Unterschied ist bei Eon weiterhín die Kündigungsfrist. Heute dürften sie für die Ersatzversorgung andere Preise nehmen als für die Grundversorgung, machen sie bisher aber nicht.


    Außerdem haben sie doch auch mitgeteilt, dass du ab März 2022 in die Grundversorgung für Strom und Gas übernommen worden bist.


    Wo ist also das Problem? Du bist in der Grundversorgung und Eon macht eh keine Unterschiede zwischen Neu- und Altkunden (dürften sie auch nicht).


    Und warum willst du unbedingt mit denen telefonieren? Wenn du klarstellen willst, dass du in der Grundversorgung sein willst, dann schreib doch einfach einen entsprechenden Zweizeiler.


    Zu den Rechtsgrundlagen: Dass die Ersatzversorgung maximal drei Monate dauern kann und spätestens dann automatisch endet, siehe § 38 Abs. 4 EnWG. Da du nach Ende der Ersatzversorgung weiter Strom und Gas aus dem Netz entnommen hast, sind damit gem. § 2 Abs. 2 GasGVV bzw. § 2 Abs. 2 StromGVV Grundversorgungsverträge nach § 36 Abs. 1 EnWG zustande gekommen.

  • Eon behandelt auch nach der Gesetzesänderung Ersatz- und Grundversorgung tariflich gleich. Einziger Unterschied ist bei Eon weiterhín die Kündigungsfrist. Heute dürften sie für die Ersatzversorgung andere Preise nehmen als für die Grundversorgung, machen sie bisher aber nicht.


    Außerdem haben sie doch auch mitgeteilt, dass du ab März 2022 in die Grundversorgung für Strom und Gas übernommen worden bist.


    Wo ist also das Problem? Du bist in der Grundversorgung und Eon macht eh keine Unterschiede zwischen Neu- und Altkunden (dürften sie auch nicht).

    Leider nicht mehr. Bei Strom ist der Tarif in EV und GV noch gleich.

    Bei Gas seit 1.9.2022 nicht mehr - EV : 29,917 Ct./kWh, GV : bis 31.10.22 12,59 Ct./kWh, ab 01.11.22 : 16,351 Ct./kWh ( mein alter Anbieter bis Dez. 21 : 5,8 Ct./kWh ).

    Die EV ist also fast doppelt so teuer wie die GV.

    In der GV müssen Preisänderungen 6 Wochen vorher angekündigt werden, in der EV ist eine Anpassung zum 01. und 15. jeden Monats möglich, es reicht die öffentliche Bekanntmachung.


    Ich werde jetzt für Strom und Gas die rückwirkende Einstufung in die Grundversorgung beantragen, hilfweise Kündigung EV und GV ab sofort, und den Preiserhöhungen insofern widersprechen und die (Abschlags)Zahlungen unter Vorbehalt der Rückforderung leisten.


    VG und danke für die Hilfe !