Hallo,
ich habe hier mit meinem Grundversorger E.ON ein Problem:
Da mir mein vorheriger Anbieter im Dezember 2021 gekündigt hatte weil ihm der Bilanzkreis gekündigt wurde, bin ich seinerzeit in die E.ON Ersatzversorgung gefallen.
Der Tarif nennt sich "E.ON Ersatzversorgung Gas". Daneben gibt es einen Tarif "E.ON Grundversorgung Gas" mit anderen ( günstigeren ) Preisen.
Wenn ich richtig informiert bin, ist die EV nur für maximal 3 Monate möglich und man fällt dann automatisch in die Grundversorgung.
Das ist bei mir aber nicht passiert, E.ON berechnet mir nach wie vor den Tarif "E.ON Ersatzversorgung Gas".
Allerdings finde ich keine Rechtsquelle aus der ich entnehmen könnte, dass nach man 3 Monaten EV ohne weiteres Zutun automatisch in die GV fällt. Daher meine Fragen hierzu:
- wer kennt die Rechtslage ( Anknüpfungspunkt ist wohl 38 EnWG )
- muss ich die EV explizit kündigen ? und werde ich dann in der GV Bestandskunde ( oder doch wieder Neukunde ) ?
- was passiert, wenn ich den höheren Zahlungen widerspreche und die (Abschlags)Zahlungen nur noch unter Vorbehalt leiste ?
VG