Verhinderungspflege

  • Hallo liebe Community,


    ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Weder im Internet noch bei meinem Lohnsteuerhilfeverein konnte ich eine Antwort auf meine Frage erhalten.


    Wir bekommen für unsere Tochter (PG 3) Verhinderungspflege, bis zu 2400€/Jahr.

    Diese beantragen wir bei der Pflegekasse und nutzen wir für Stundenweise Betreuung unserer Tochter. Das Geld übergeben wir dann an die Pflegeperson, einen engen Freund der Familie, also sittlich verpflichtet, dadurch ist die Einnahme für ihn Steuerfrei.


    Ist der Freund dadurch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen?


    Ich hoffe die Frage ist verständlich und jemand kann sie mir ansatzweise beantworten.


    Viele Grüße Thomas

  • Hallo Thomas,


    die Einnahmen sind wie Du schon schreibst grundsätzlich steuerfrei. Hier wäre eine sittliche Verpflichtung auch nicht zwingend. Wenn Dein Freund nicht aus anderen Gründen eine Steuererklärung machen muss oder will, dann wird die durch die Leistungen der Verhinderungspflege auch nicht erforderlich.


    Steuerpflichtig könnte es werden, wenn der Umfang einer nachbarschaftlichen Mithilfe überschritten wird. Wenn er also weitere Betreuungen bei anderen übernähme, würde irgendwann eine erwerbsmäßige Beschäftigung angenommen werden.

  • Hallo Pantoffelheld,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Das sind gute Nachrichten.


    Er betreut nur unsere Tochter wenn wir keine Zeit haben und sonst niemanden.