Freiwillige Beiträge zur GRV

  • Aufgrund gegensätzlicher Aussagen, möchte ich mal eine Diskussion beginnen. Ich zahle seit einigen Jahren in die GRV ein, um mit 63 in Rente zu gehen. Die Beträge werden mit Zugangsfaktor 0,86 berechnet, also sind die 0,3% je Monat Abzug bereits eingerechnet. Wie verhält es sich nun mit den jährlichen Erhöhungen? Sind diese dann zu 100% oder müssen hier auch noch einmal die monatlichen 0,3% berücksichtigt werden? Die Mitarbeiterin an der Hotline der GRV war da überfordert, der private Rentenberater meinte, die 100% träfen zu, muss sich aber noch einmal schlau machen. Bin auch der Meinung mit den Zugangsfaktor ist alles erledigt, was meint ihr? Die Rentenauskunft hat dazu auch keine Angaben.

  • Zur Berechnung werden Entgeltpunkte aufaddiert. Dann kommt der Zugangsfaktor dazu und es ergeben sich persönliche Entgeltpunkte.

    Die werden mal den Rentenartfaktor (in der Regel 1) genommen und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

    Bei einer Rentenerhöhung wird der aktuelle Rentenwert angepasst. (Streiche 34,19 und setze 36,02!)


    Zusätzliche Entgeltpunkte zum Ausgleich von Abschlägen landen als persönliche Entgeltpunkte in der oben genannten Rechnung.

  • Das ist alles soweit klar, allerdings werden pro Monat eher in Rente 0,3% abgezogen. Die zusätzlichen Zahlungen gleichen das aus. Zugangsfaktor 0,86, heißt die späteren Abzüge sind hier schon dabei, nur was ist mit den jährlichen Rentenerhöhung, auf die eingezahlten Beträge, wenn die nicht voll darauf gerechnet bzw. später abgezogen werden, würde ja doppelt abgezogen.

  • Also folgende Rechnung:


    Rentenbeginn mit 63 (Jahrgang'64, daher 14,4% Abschlag):


    Entgeltpunkte: 41,0000

    Zugangsfaktor: 0,856

    persönliche Entgeltpunkte: 35,0960


    durch Sonderzahlungen kommen zusätzliche persönliche Entgeltpunkte hinzu: 5,9040


    35,0960 + 5,9040 = 41 persönliche Entgeltpunkte


    41 × 1 × 36,02 = 1.476,82 EUR Bruttorente


    Rentenanpassung 2023: 36,02 -> 36,77 (fiktive Zahl)


    41 × 1 × 36,77 = 1.507,57


    Dadurch dass die zusätzlichen Entgeltpunkte als persönliche Entgeltpunkte dazukommen, haben sie ihren (einmaligen) Abschlag.