Bausparen Debeka (BS1) - Brief von Debeka - Versucht die Debeka den Zinsbonus zu entlocken?

  • Macht es Sinn, falls die prozentualen Festgeldzinsen in den Bereich des Guthabenzinses + Zinsbonus, hier 3,6 %, kommen, das ganze Thema, möglw. mehrere Jahre vorzuziehen und nicht bis zum Ablauf der 10 Jahreszuteilungsablaufsfrist zu warten ?

  • Aber dann auch mal wirklich den Verzicht erklären und nicht immer nur darüber nachdenken.

    Frage:

    Ist das neu oder eine Eigenart der Debeka, dass man den Verzicht aktiv anmelden muss?

    Früher war es der Kredit, den man aktiv anfragen musste.

    Zumal es Entscheidungen gab, nachdem Bausparverträge offensichtlich als Anlageform angeboten wurden.

  • Hallo Zusammen,

    es ist ein Antwortschreiben der Debeka eingetroffen.


    In meinem Schreiben an die Debeka hatte ich ja darglegelegt, warum der Bausparvertrag noch nicht voll bespart ist und somit daher seitens der Debeka nicht gekündigt werden kann (Siehe Post Nr. 15).


    Allerdings wurden die hervorgebrachten Argumente scheinbar ignoriert und wieder die Aussage gemacht, dass der Bausparvertrag aufgrund der Zinsen voll sei.


    Im Anhang findet Ihr das Schreiben. Was wäre für mich der nächste Schritt?


    Vielen Dank schonmal!


    Text für die Google und Forum Suche:

    Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftiche Verwendungen ein Darlehen alten. Dies sieht schon die Präambel der Allgemeinen Bedingungen für Bausparvertráge (ABB) vor. Wir sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihr Bausparguthaben zu verzinsen und Ihnen bei Erfülung der Voraussetzungen ein Bauspardarlehen zur Verfügung zu stellen.

    Zu Ihr Bausparvertrag wurde über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Die vertraglich fest gelegte Bausparsumme kann weder durch das Bausparguthaben (inkl. Zinsgutschriften), noch durch das Bauspardarlehen überschritten werden. Bei einem vollständig besparten Bausparvertrag können Sie kein Bauspardarlehen mehr erhalten. Denn dessen Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Ist die Bausparsumme erreicht, haben wir unse- re vertraglichen Leistungen vollständig erbracht. Wir sind dann dazu berechtigt, den Bausparver trag nach § 488 Abs.3 BGB zu kündigen.

    Mit unserem Schreiben vom 23. Februar2023 haben wir Sie darüber informiert, dass wir Ihren Ver trag kündigen können wenn der Bausparvertrag vollständig bespart wird. Auch der Bundesgerichts hof hat bestätigt, dass vollständig angesparte Bausparverträge gekündigt werden durfen (Urteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).

    Wir halten daher an der ausgesprochenen Kündigung zum 25. Mai 2023 fest.

    Um einen Zinsbonus zu erhalten, müssten Sie auf das Bauspardarlehen verzichten (Ziffer 3.3 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge). Durch die Zinskapitalisierung am 22. Februar 2023 hat Ihr Bausparguthaben aber die vereinbarte Bausparsumme erreicht. Infolge- dessen besteht keine Diferenz mehr zwischen Bausparguthaben und Bausparsumme und Ihr An- spruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erlischt. Das hat allerdings zur Folge, dass Sie auch nicht mehr die für den Zinsbonus notwendige Verzichtserklärung abgeben können.

    Ein solcher Verzicht setzt rechtlich eine Willenserklärung voraus, d.h. der Verzichtswillen muss aus- drücklich oder konkludent zum Ausdruck gebracht werden. Darin, dass der Bausparvertrag vollstän- dig bespart wurde, liegt kein konkludenter Darlehensverzicht von Ihnen. Denn dem Schweigen des Vertragspartners kommt grundsätzlich im Rechtsverkehr kein Erklärungsgehalt zu, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

    Auch mehrere Gerichte und die Schlichtungsstelle des Verbands der privaten Bausparkassen e.V. haben uns bereits bestätigt, dass in diesem Fall kein Anspruch auf einen Zinsbonus mehr besteht.

    Haben Sie noch Fragen? Wir helfen lhnen- auch telefonisch-gerne weiter

  • Ab zur Ombudsstelle. Mit Begründung!

    genau das. Die Begründung muss beinhalten, dass die Debeka mit noch nicht zugeflossenen Zinsen rechnet. Persönlich halte diese vorsätzliche und wiederholte Täuschung kriminell - schade, dass die Aufsicht soetwas offensichtlich durchgehen lässt. Mit der Begründung sollte die Bearbeitung durch die Ombudsstelle schnell gehen, da es ein "Standard-Fall" ist.

  • Hi zusammen. Ich grätsche mal kurz dazwischen. :)


    Habe auch einen Debeka Bausparer im Tarif BS1 mit Bausparsumme 32.000 € und 3 % p.a. Guthabenzins. Dieser ist vor wenigen Monaten zuteilungsfähig geworden und wird weiterhin mit dem Maximum von 3 ‰ p.m. bespart. Das Darlehen mit 5 % Zins ist natürlich indiskutabel.

    Bezüglich des Verzicht und dem Zinsbonus:

    - Warum wartet ihr damit alle möglichst lange? Endet damit unmittelbar der Vertrag und es wird ausgezahlt?

    - Was hat es mit der Bewertungszahl auf sich? Ist für den Bonus wirklich nur die zum Zeitpunkt der Zuteilung relevant (wären bei mir nur 0,25% Bonus)? Oder zum Zeitpunkt des Verzicht (so wären bis 0,6% Bonus möglich)?

    - Wie funktioniert die rückwirkende Verzinsung durch den Bonus? Bekommt man für jedes Jahr einen korrigierten Kontoauszug oder wird das ein mal hoch gerechnet und im Jahr des Verzicht gutgeschrieben? Dementsprechend (un)günstig wäre es ja für die Kapitalertragssteuer.


    Viel Erfolg euch bezüglich Zuspruch für den Bonus!


    PS: Habt ihr auch schön eure Servicegebühr zurückverlangt? Das akzeptiert die debeka aktuell zumindest für drei Jahre rückwirkend. Bei entsprechender Rechtssprechung in der Zukunft vielleicht auch länger.


    Danke vorab!

  • Hallo Zusammen,


    Mal ein kurzes Update und die Frage ob von mir eine Handlung erforderlich ist.


    2023-03-15: Ich habe den Schlichtungsantrag eingereicht.

    2023-05-12: Ich habe die Schlichtungsstelle per Mail auf einen baldigen Fristablauf hingewiesen.


    Welcher Fristablauf?:

    Die Debeka hat in Ihrem Schreiben vom Februar auf die Kündigung und Auszahlung des Bausparkontos zum 25.05.2023 hingewiesen. Diesem habe ich zwei Tage darauf widersprochen. Die Debeka hat dies nicht interessiert. Siehe Post 15 und 25.


    Erstmals habe ich dann am 20.05.2023 eine Info von der Schlichtungsstelle erhalten.

    Ganz viel stand noch nicht drin. Ich habe ein Aktenzeichen bekommen, mein Anliegen sei eingegangen und wird nun bearbeitet. Mein Fall läge nun der Debeka vor, welche nun die Möglichkeit hat, sich zu meinem Anliegen zu äußern, und Ihre Sicht der Dinge zu beschreiben.


    Nun habe ich eben gesehen, dass die Debeka vor drei Tagen das Geld, ohne Zinsbonus, überwiesen hat. Die Debeka hat also ihre angedrohte Kündigung wahr gemacht.


    Muss ich etwas unternehmen? Das Geld evtl. zurücküberweisen?


    Vielen Dank schonmal tom70794  Galileo und allen Anderen.

  • Du solltest der Schlichtungsstelle den Geldeingang, die Abrechnung der DEBEKA (erhalten? anfordern?) als Info nachmelden.

    Als weiteres solltest Du die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand als Forderung in das Schlichtungsverfahren einführen.

  • Ich möchte den Bausparvertrag nun final inklusive Bonus auszahlen lassen. Hat jemand ein Musterschreiben, welches ich dafür verwenden kann, um den Darlehensverzicht zu erklären? Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen, damit nichts schief geht?

  • Hallo zusammen,


    leider bin ich in die gleiche "Falle" getappt und habe das gleiche Schreiben von der Debeka bekommen wie "RaNZArA".


    Ich hätte den Darlehnsverzicht und die Auszahlung ein paar Wochen früher schicken sollen, jetzt rechnet die Debeka mit fiktiven Zinsen um über die maximale Bausparsumme zu kommen, die ja erst zum Jahresende hätte zufließen dürfen.


    Den Darlehnsverzicht habe ich sofort nach erhalt des Schreibens erklärt, hatte noch ein Formular.


    Jetzt ist die Auszahlung da, aber die Auszahlung ist auch unter der maximalen Bausparsumme durch die Kapitalsteuern und auch ohne Bonuszins. (die Debeka hat kein Freistellungsauftrag von mir) Folglich wurde die Bausparsumme nie erreicht.


    Habe jetzt erstmal Widersprochen, rechne aber mit dem gleichen Schreiben wie RaNZArA.


    Die Frage ist nur wie sich der Ombudsmann verhält, bei mir aufgrund der niedrigen Bausparsumme ist der Schaden nicht so hoch das es sich lohnt zum Anwalt zu gehen.


    Gibt es hier ein Update RaNZArA?

  • Moin zusammen,
    ich hätte auch eine Frage zum Bausparer der Debeka BS1:

    Mein Bausparvertrag wurde zum 30.06.2022 zuteilungsreif. Dem Schreiben der Debeka war eine Erklärung / Annahme der Zuteilung beigefügt mit folgenden Optionen:

    1. Auszahlung des Bausparguthabens

    2. Beantragung des Bauspardarlehens

    3. Verzicht auf das Bauspardarlehen

    Da ich weder das angesparte Geld ausgezahlt haben wollte, noch dasBauspardarlehen in Anspruch nehmen wollte, habe ich mich für die dritte Option entschieden - wohlwissend, dass die Debeka den Vertrag erst 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen kann und ich mir natürlich die 3%ige Verzinsung sichern wollte.

    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass die Debeka den Bausparvertrag zum 18.09.23 kündigen wird und sich dabei auf §488 Abs. 3 des BGB bezieht. Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingelegt und mich auf die 10-Jahresfrist bezogen, welcher leider von der Debeka wieder abgelehnt wurde....

    Ist dies rechtens????

    Die Schreiben der Debeka habe ich angefügt.

    Max. Bausparsumme 10.000 , Kontostand zum 31.12.22: 4306,93, Bewertungszahl zum 31.12.22: 2178,4, monatlich mit 30,- bespart

  • Hallo andicandy,


    die Sache ist zwar fies aber nach meiner unverbindlichen Laienmeinung rechtens. Die Debeka hat Ihnen mit den drei Varianten eine Falle aufgebaut und Sie sind hineingetappt. Es gibt nämlich noch eine vierte Variante: nicht antworten und den BSV brav weiter besparen (bis kurz vor 10 Jahre nach Zuteilung bzw. Erreichung der Bausparsumme). Habe ich vor 5 Jahren so gemacht und mein Vertrag läuft immer noch.

    habe ich mich für die dritte Option entschieden - wohlwissend, dass die Debeka den Vertrag erst 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen kann und ich mir natürlich die 3%ige Verzinsung sichern wollte.

    Ist zwar richtig, aber mit Variante 3 haben Sie gekündigt. Und da darf die BSK wohl so handeln, wie sie gehandelt hat. Ob man den Vorgang noch wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, weiß ich nicht. Allerdings lohnt es sich heute nicht mehr. 3% Zinsen bekommen Sie inzwischen bei Tages- oder Festgeld locker.


    Gruß Pumphut

  • Danke Pumphut,


    Ja, das stimmt wohl - die 3% bekomme ich auch mittlerweile bei vielen Tagesgeldkonten…

    Mir ging es auch ums Prinzip. Dann werde ich es so hinnehmen und bei den anderen Bausparen, die noch aktiv sind, nicht auf das Schreiben antworten.


    Vielen Dank!

  • skalar

    tom70794

    Galileo


    Ein Update.


    Zum 6. Juni gab es die Stellungname der Debeka.

    Die Ombudsstelle gab mir nochmals die Gelegenheit mich gegenüber der Stellungname zu äußern. Darauf habe ich verzichtet. Ich wusste auch nicht wirklich was ich noch der Stellungsname hinzufügen sollte. Es war ja alles gesagt so mein Gedanke.


    Leider hatte ich den Brief der Stellungname nicht zeitig hochgeladen. Eventuell hättet ihr ja doch noch ein paar Tipps für die Stellungname gehabt.


    Im Anhang findet ihr die Stellungname der Debeka.