Recht auf schnelles Internet

  • Hat schon jemand Erfahrung mit dem Umgang von Beschwerden bei der BNetzA bezüglich dem postulierten 'Recht auf schnelles Internet' von z.Zt. 10MBit im Download? Kann das eingeklagt werden? Über eine Untätigkeitsklage? Welche Antwortzeiten der BNetzA sind angemessen?

    Die von der BNetzA verwendeten Texbausteine zur Kündigungsmöglichkeit sind eher lächerlich, da aufgrund der technischen Gegebenheiten eh kein Anbieter mehr zu liefern in der Lage ist.

    Auf meine Antwort auf das sich im Anhang befindende Schreiben wurde bis Dato nicht reagiert...Sehr geehrter Herr XXXX.pdf