Hallo liebes Forum,
so wie Alle die Auswirkungen der Corona Pandemie zu spüren bekommen haben, treten nun Fragen auf, wie man das richtig in der Steuererklärung angibt. Als die Pandemie losging hat mein Arbeitgeber sich entschieden, mich in den Jahren 2020 - 2021 in Kurzarbeit zu schicken. Zu diesem Zeitpunkt war die Arbeitsmarktlage sehr schwierig und ungewiss ob es zu Entlassungen kommt. Da ich nur noch 5 Jahre bis zum Renteneintrittsalter hatte, habe ich befürchtet möglicherweise Arbeitslos zu werden und wegen dem Alter keinen neuen Job zu bekommen.
Deshalb habe ich mich beim Rententräger erkundigt, wieviel ich als Sonderzahlung in die Rentenkasse einzahlen müsste, damit ich ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen kann. (Mein Backup) Das sollte nur im Fall einer wirtschaftlichen Notlage der Firma angedacht sein. Normal will ich bis zum Renteneintrittsalter weiter arbeiten.
Maximal waren bei nur 36 Monate möglich die man ausgleichen konnte. In meinem Fall waren das über 50.000,- Euro die ich eingezahlt habe. Ich stand vor der Entscheidung möglichst bald das Geld einzuzahlen, da für die Berechnung für die Höhe der Sonderzahlung die letzten Jahre als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Sollte ich nun Arbeitslos werden, (so mein Gedanke) würde sich das auch auf die Höhe der Sonderzahlung sich auswirken. Auch wollte ich meinem Arbeitgeber nicht mitteilen, das ich Beiträge in die Rentenkasse leiste, damit er mich nicht vorzeitig in Rente schickt.
Glücklicherweise bin ich jetzt wieder in Vollzeit beschäftigt, allerdings habe ich später erst erfahren das für das Jahr 2020 nur maximal 25.046 € in Summe aus jährlicher Rentenzahlung des Arbeitsverhältnis und geleisteter Sonderzahlung angerechnet wird. Davon sind nur 90% oder 92% anrechenbar.
Laut Auskunft des Finanzamts trägt man die Sonderzahlung in Zeile 6 - Punkt 302 in der "Anlage Vorsorgeaufwand" ein. Die normale Rentenzahlung ist vom Arbeitgeber schon eingetragen.
Meine Frage: Kann man den fehlenden Betrag der über die 25.046 € hinaus geht in die Folgejahre 2021, 2022 vortragen, ähnlich eines Verlustvortrags? Wenn ja, welche Formulare benötige ich? Oder was kann sonst noch machen das es angerechnet wird?
Viele Grüße
Ray