Ich arbeite seit dem 1.9. in Teilzeit. Mein Bruttoeinkommen liegt auf 12 Monate hochgerechnet unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Mein Arbeitgeber rechnet aber den gesamten Verdienst für 2022 zusammen. Da ich ja bis zum 31.8.22 in Vollzeit gearbeitet habe, liegt mein Gesamtverdienst in 2022 über der Grenze. Mein Teilzeitverdienst (Brutto mal 13) liegt jedoch darunter.
Was zählt jetzt? Wird das jeweilige Kalenderjahr von Januar bis Dezember zusammengerechnet oder zählt der Verdienst auf 12 Monate hochgerechnet ab dem Tag der Veränderung (hier September 22 bis August 23)?