Finanzamt: Einspruchs wegen Untätigkeit

  • Hallo,

    ich habe meine Steuererklärung vor 6 Monaten per Elster abgegeben.

    Nach 5 Monaten stellte ich eine Anfrage per Elster zum Stand der Bearbeitung. -> keine Antwort.


    Man kann nach 6 Monaten einen Einspruchs wegen Untätigkeit stellen.

    Da wird aber immer ohne Angaben von Gründen abgeraten.

    Warum sollte ich den Einspruch nicht stellen ?

    Eigentlich will ich nur mein Geld. Wenn das Finanzamt von mir Geld will, kennt es kein Erbamen.

    Die Steuererklärung habe ich mit WISO selbst gemacht. Fehlerfrei ist diese wahrscheinlich nicht.

    Jedoch gab es damit in der Vergangenheit keine Probleme.

  • Wenn es mal wieder länger dauert, wird häufig eine Steuerfahndung vorbereitet. Jeden Tag Kaffee warm vorbereiten! :)

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • ...

    Warum sollte ich den Einspruch nicht stellen ? ...

    Wenn der Sachbearbeiter sich über den Einspruch ärgert, macht er einen Aktenvermerk, in dem er kurz erläutert, warum noch kein Bescheid ergangen ist, und schickt die Akte erstmal an die Oberfinanzdirektion, die über den Einspruch zu entscheiden hat. Die entscheiden dann über den Einspruch, wofür sie wieder ein halbes Jahr Zeit haben, und schicken danach die Akte zur weiteren Bearbeitung zurück zum Finanzamt. Bis dahin schreiben wir dann das Jahr 2023.


    Einspruch wird übrigens eingelegt oder erhoben und nicht "gestellt". Daran erkennt der Sachbearbeiter sofort, dass es ein Amateur ist, der ihm in die Suppe spucken will.

  • Das nächste Kapitel aus dem Buch „wie mache ich mir Freunde..“


    Warum nicht mal anrufen und kurz das Gespräch suchen?

    Geht schneller als im Forum posten und warten bis Antworten kommen.

  • Wenn der Sachbearbeiter sich über den Einspruch ärgert, macht er einen Aktenvermerk, in dem er kurz erläutert, warum noch kein Bescheid ergangen ist, und schickt die Akte erstmal an die Oberfinanzdirektion, die über den Einspruch zu entscheiden hat. Die entscheiden dann über den Einspruch, wofür sie wieder ein halbes Jahr Zeit haben, und schicken danach die Akte zur weiteren Bearbeitung zurück zum Finanzamt. Bis dahin schreiben wir dann das Jahr 2023.


    Einspruch wird übrigens eingelegt oder erhoben und nicht "gestellt". Daran erkennt der Sachbearbeiter sofort, dass es ein Amateur ist, der ihm in die Suppe spucken will.

    Und dann wundern sich die Finanzbeamten über ihren Ruf...


    Würde es zunächst telefonisch probieren, auch wenn - gerade selber erlebt - tlw. auch nicht hilft...

  • Richtet sich ein Einspruch nicht gegen einen Bescheid?

    Ist das hier nicht sogar eine Untätigkeits-Klage?

    Wenn es eine "gewöhnliche" Verwaltungsbehörde wäre, wäre das in der Tat so. In Abgabensachen gibt es aber auch einen Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung). Wenn auch darüber in "angemessener Frist" nicht entschieden wurde, kann Untätigkeitsklage erhoben werden, wobei - von ein paar Ausnahmefällen abgesehen - die Klage frühestens sechs Monate nach Einspruchseinlegung zulässig ist (siehe § 46 Finanzgerichtsordnung). Und da muss beachtet werden, dass für das Verfahren beim Finanzgericht Gerichtsgebühren anfallen und außerdem beim Finanzgericht Vertretungszwang besteht, die Klage muss also von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Rechtsprofessor eingereicht werden. Das Einspruchsverfahren ist immerhin auf jeden Fall gebührenfrei, egal was dabei heraus kommt.

  • Ich würde die Finanzbeamten nicht unnötig nerven. Einfach warten.


    Vor dem Finanzgericht gibt es übrigens keinen Vertretungszwang. Dort sind die Richter aber nicht sehr bürgerfreundlich, die Gerichtsgebühren sind hoch und die Prozessanforderungen streng. Wenn es sein muss, hilft jedoch die Rechtsantragsstelle.


    So sind unsere Beamten halt. Die DRV, wobei dort auch Angestellte sind, benötigt z.B. 18 Monate für einen Zinsbescheid und schafft es zum dritten Mal einen Fehler zu machen. Mein Vater hat ein Talent immer die hellsten Sachbearbeiter abzubekommen.

  • Ich habe da jetzt vor 5 Wochen angerufen.

    Mir wurde gesagt, dass meine Steuererklärung gleich als nächstes dran kommt.

    Passiert ist aber in den letzten 4 Wochen nichts.

    Dauert meine Steuerklärung zur Bearbeitung 4 Wochen ?

    Soll ich jetzt nochmal anrufen ?

    Ich finde 7,5 Monate Wartezeit etwas lange.

    Sonstige Vorschläge ?

  • Nochmal anrufen, freundlich auf das letzte Telefonat verweisen. (Notizen machen.) Zwei Wochen warten. Wenn noch immer nix ist, dann kann man zu härteren Bandagen greifen.

  • Ich freue mich, wenn es etwas länger dauert. Da brauche ich warscheinlich nichts nachzahlen. Rückzahlungen hebe ich nicht zu erwarten, da ich nichts eingezahlt habe.

    Gruß


    Altsachse

    Dann kann man es natürlich gemütlicher angehen lassen, aber beim Threadersteller geht es, glaube ich, um eine erwartete Erstattung.

  • Das Finanzamt ist telefonisch nicht mehr erreichbar.

    Auf der Internetseite ist zu lesen:


    Gegenwärtig gehen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen...

    Die Finanzämter sind sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürgerinnen und -bürger bewusst und haben das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.

    Die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen ist für die Finanzämter zeitintensiv...


    Was bedeutet das mit zeitnahe Bearbeitung nach Maßgabe der Steuergesetze ?

    Sind 8 Monate für die Einkommensteuererklärung noch in der Maßgabe der Steuergesetze ?

    Kann ich da irgendwie Zinsen für die Erstattung beantragen ?

  • Tja, dann würde ich die einfach machen lassen und hoffen, dass die anderen Wartenden das auch machen, sonst kann es ja gar nicht schneller werden.


    Verzinsung sollte von Amts wegen laufen.


    https://dejure.org/gesetze/AO/233a.html


    https://dejure.org/gesetze/AO/238.html