Lebensversicherung kündigen

  • Hallo, ich gehöre zu den jenigen die am 1.12.2004 eine Lebensversicherung angeschlossen und voll einbezahlt haben, eine davon würde im Jahr 2016 ausbezahlt. Jetzt hat der nette herr von der Versicherung gesagt ich müßte wenn ich sie nun kündige Ertragssteuern bezahlen. Stimmt das ja oder nein?
    Vielen lieben Dank im voraus. Gruß Ulli

  • Die Aussage Ihrer Versicherung ist wohl richtig. Erst nach Ablauf von 12 Jahren besteht Steuerfreiheit. Ihre Versicherung besteht jedoch erst seit 10 Jahren.

  • Ja, aber laut meiner Bank sind Verträge die vor dem 1..1. 2005 abgeschlossen wurde von der Steuer befreit. Da sagt jeder etwas anderes, für eine genaue Auskunft wäre ich wirklich sehr dankbar. Gruß Ulli

  • Hallo,


    das Steuerprivileg der LV vor 2005 war an Bedingungen geknüpft (was gerne übersehen wird). Die eine Bedingung war eine Mindest-Laufzeit von 12 Jahren und die andere eine Betragszahldauer von 5 Jahren. Die Steuerfreiheit gilt auch nur für Kapitalauszahlungen. Für Rentenzahlungen mußten auch damals die Ertagsanteile versteuert werden.


    Gruß


    Nordlicht

    • Offizieller Beitrag

    Besteuerung von AltverträgenFür die Besteuerung von Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, kommt es stets darauf an, ob der Vertrag mit Ablaufleistung, Rückkauf oder Veräußerung der Versicherung vor Vertragsablauf endet.


    Die Auszahlung der Ablaufleistung ist nur hinsichtlich der enthaltenen Zinsen steuerpflichtig, wobei die Zinsen durch die Versicherungsgesellschaft ermittelt werden.


    Unter folgenden Voraussetzungen bleiben Versicherungen mit Kapitalwahlrecht gänzlich steuerfrei:


    Kapitalwahlrecht wird nicht vor Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss ausgeübt.
    Kapitallebensversicherungen wurden für mindestens zwölf Jahre Vertragsdauer abgeschlossen.
    Die Steuerfreiheit fällt jedoch auch bei Altverträgen weg, wenn die Versicherung zur Besicherung eines Darlehens an eine Bank abgetreten wurde. Dabei reicht eine Sicherungsabtretung von wenigen Tagen bereits aus, um von einer schädlichen Verwendung der Versicherung zu sprechen.


    Wenn das besicherte Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes verwendet wurde, bleiben die Zinsen weiterhin steuerfrei. In allen anderen Fällen spricht man von einer schädlichen Verwendung, die zum Wegfall der Steuerfreiheit der Zinsen führt.


    Im Falle des Rückkaufs nach dem 1. Januar 2009 bleiben die Zinsen dann steuerfrei, wenn es sich um eine gänzlich steuerfreie Versicherung handelt. Anderenfalls wird auf die enthaltenen Zinsen Abgeltungsteuer fällig.


    Quelle: pwc.de


    Die Veräußerung einer Kapitalversicherung bleibt steuerfrei, wenn diese außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt. Hierbei ist keine Einhaltung einer Mindestlaufzeit erforderlich beziehungsweise eine schädliche Verwendung von Bedeutung.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager