Hallo, in die Runde!
Wie bei vielen wurden bei mir die Preise für Energie ab dem 01.10.2022 erhöht.
Es stellt sich mir die Frage, wie wird diese Preiserhöhung in der kommenden Betriebskostenabrechnung für 2022 berücksichtigt.
In den letzten Jahren wurden immer die Jahresenergiekosten für das Mehrfamilien (13 WE) z. B. für die Fernwärme über den Ansatz 30% Allgemeinanteil und 70% über den Verbrauch (Wärmemengenzähler) abgerechnet. Es wurde alle Brennstoffkosten, hier z.B. die Fernwärme als Ganzes genommen und dann umgelegt 30% Allgemeinanteil über die Wohnfläche und die 70% über den Verbrauch.
Ab Oktober steig der Arbeitspreis für die Fernwärme um ca. 85%, sodass für die drei restlichen Monate in diesem Jahr höhere Kosten anfallen werden. In den Vorjahren waren die Unterschiede nicht so grob, dass man die tatsächlichen Energiekosten mit den jeweiligen Verbräuchen gesondert berechnen musste. Jetzt ändert sich das durch die überdurchschnittlichen Preissteigerungen.
Meine Frage zur Betriebskostenabrechnung bei Mehrfamilienwohnhäuser (Mieter):
Was sagt die Heizkostenverordnung für Mieter zu der Berechnung der Energiekosten zu bestimmten Zeiträumen?
Wie z.B. bei der Fernwärme Zeitraum A vom 01.01.2022 bis 30.09.2022 mal dem Preis A und
Zeitraum B vom 01.10.2022 bis 31.129.2022 mal Preis B +85% auf A
Das gilt analog auch für den Betriebsstrom und Hausstrom im Mehrfamilienwohnhäuser
Eigentlich sollten die Energieverbräuche automatisch erfasst werden und den Mietern monatlich mitgeteilt werden. Also dürfte es technisch möglich sein, eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Energiekosten zu erstellen. Denn nur so, lässt sich das Energiesparen auch richtig umsetzen, wenn ich zeitnahe die tatsächlichen verbrauchten Kosten bezahle und nicht einen gemittelten Wert über das ganze Jahr.
Wer kann etwas Licht ins Dunkle bringen und wie ist eure Meinung dazu?
Anmerkung:
Als privater Kunde für Strom wird eine getrennte Berechnung für den Zeitraum und die jeweiligen Kosten erstellt.
Beste Grüße
Hannes aus Hannover