Sparplan bei Wohnsitz in Frankreich



  • Bonjour. Ich bin deutsche Staatsbürgerin mit festem Wohnsitz in Frankreich. Ich arbeite und zahle auch meine Steuern dort. Kann ich mein Girokonto mit EFT Sparplan bzw. Einzelanlage über die deutsche Online-Plattform einer Direktbank (ing.de) eröffnen? Die Steuern auf Kapitalerträge etc. werden automatisch in Frankreich fällig? Oder zahle ich zusätzlich Steuern in Deutschland und es ist besser ein Depot in Frankreich zu eröffnen? Merci im Voraus

  • Da musst du die Bank fragen, wie sie das handhabt. Grundsätzlich ist es aber so, dass Du als Steuerausländerin von der inländischen Kapitalertragsteuer befreit bist und damit die Erträge ohne Abzüge ausgezahlt werden. Bei der Frage des Nachweises haben die Banken einen gewissen Spielraum. Manchen genügt ein Personaldokument mit Wohnsitzangabe, das ja bereits für die Kontoeröffnung erforderlich ist. Die, die penibel sind, verlangen zusätzlich eine Bescheinigung der Wohnsitzsteuerbehörde über die dortige Steuerpflicht. Auf jeden Fall werden die Kapitalerträge aber an das Bundesamt für Finanzen gemeldet und das informiert die französischen Behörden.

  • Ich war 7 Jahre beruflich in der Schweiz.

    Aus Deutschland komplett abgemeldet (kein Wohnsitz).

    Arbeit war in der Schweiz, Steuer usw. in der Schweiz bezahlt.


    In dieser Zeit konnte ich problemlos ein Depot bei FlateX aufmachen und mit ETF-Sparplan starten.

  • Vielen Dank! Ich bin gleichzeitig auch mit einem Wohnsitz (sogar momentan noch Hauptwohnsitz) in Deutschland gemeldet. Damit ändert sich die Situation vermutlich? Merci :)

  • Nicht wirklich, Du bereitest Dir damit nur selbst unnötig viel Mühe. Entscheidend ist der tatsächliche Aufenthalt. Wenn Du Dich an mehr als 183 Tagen im Jahr in Frankreich aufhälst, bist Du dort steuerpflichtig. In Deutschland besteht dann entweder gar keine oder nur beschränkte Steuerpflicht (nur für evtl. inländische Einkünfte, zu denen aber Kapitalerträge nicht gehören, dafür ist der Empfängerwohnsitz maßgebend). Das Finanzamt will aber die Dauer des Auslandsaufenthalts belegt haben. Wenn Du diesen alljährlichen Aufwand sparen willst, meldest Du den inländischen Wohnsitz ab und hast dann Ruhe.