Fondsverkauf - NV-Bescheinigung und Steuern

  • Ja. Der Verlusttopf verändert sich über den Jahreswechsel nicht. Im Gegensatz zum restlichen Freibetrag, der zum Jahresende verfällt.

    Im nächste Jahr wird bei Gewinnen (leider) wieder erst der unverfallbare Verlustvortrag aufgebraucht, dann der verfallbare Freibetrag.

  • Wurde denn ein Gewinn in der Abrechnung ausgewiesen?


    Für diese Altfonds wurde auch ab 2018 einiges geändert. Kursgewinne bis zum 31.12.17 bleiben steuerfrei, danach erfolgte Kursgewinne sind steuerpflichtig. Jedoch gibt es hier einen besonderen Freibetrag von 100k€, den Du aber nur über eine Steuererklärung geltend machen kannst. Details siehe Investmentsteuergesetz (InvStG) Reform 2018 - Besteuerung von Fonds - Finanztip


    Bei Dir hat die Bank keine Steuer abgezogen (wenn, dann erfolgt das sofort mit der Abrechnung), das kann folgende Gründe haben:

    1. Verkaufskurs < Kurs vom 31.12.17, also kein steuerpfl. Gewinn

    2. steuerpfl. Gewinn vorhanden, aber innerhalb des Sparerfreibetrages

    3. steuerpfl. Gewinn vorhanden, aber NV-Bescheinigung liegt vor.


    Sollte eigentlich alles genau in der Abrechnung stehen. Ggf. mal anonymisiert hier hochladen.

  • Ich habe wohl noch keine detaillierte Abrechnung bekommen, ich sehe nur im Depot bei einem Fonds von 2006 die Info über den Verkauf mit einem Plus von über 1000€ (liegt also über dem Sparerfreibetrag), den Vermerk, dass keine Steuer eingezogen wurde. Rücknahmepreis am 31.12.2017 ist niedriger als der Verkaufskurs letzte Woche. Der Kaufkurs 2006 (d.h. es wurde von einem aufgelösten Fonds übertragen) ist noch niedriger. Es kann aber sein, dass andere verkaufte Fonds vorher verkauft wurden (war alles gleichzeitig) und diese hatten insgesamt einen viel höheren Verlust. Bei dieser Info im Depot finden sich sonst keine Details, vielleicht kommt noch eine genauere Abrechnung...

    Die Frage ist wie kann ich erfahren wie hoch mein Freibetrag oder eher mein Verlustfreibetrag ist. Muss ich das selber ausrechnen (mit der Gefahr dass ich mich verrechne) oder müsste das aus den Abrechnugnen der Bank hervorgehen (sofern sie noch kommen). Bei der Verkaufsaktion meiner Fonds hat der Bankberater sich zu Steuerfragen sehr bedeckt gehalten und hat auf den Steuerberater verwiesen.

    Im Prinzip verstehe ich die Berechnung aus dem Link von Finanztip. Allerdings wurden hier Käufe aus der Arbeitnehmsparzulage getätigt und es gab Ausschüttungen, wie die Berechnung dann abläuft ist mir unklar. Das gleiche gilt für Fonds meiner Eltern von vor 2018 die zeitweise mit Sparplan liefen.

    Vielleicht darf ich Dir mal eine Umsatz-Tabelle eines Fonds als Bsp. schicken?

  • Wie hoch aktuell Dein restlicher Freibetrag ist, sollte eigentlich immer online abrufbar sein. Ich kenne aber nicht den Internetauftritt von UI. Schau mal unter Steuer, Sonstiges, o.ä.


    Ansonsten bekommst Du nach jedem Trade eine Abrechnung (Online-Postfach oder Brief, 1-2 Tage nach dem Trade), aus der Du alles sehen können solltest, auch den Stand der Verlusttöpfe. Was Dir online im Depot angezeigt wird ist halt nur das "Wichtigste".


    Du kannst gerne mal eine Abrechnung (wenn da) mit Umsatztabelle schicken.

  • Nochmal danke schön! Bei UI ist leider nichts zur Steuer, auf die Abrechnung muss ich warten. Ich schicke später mal die Tabelle.



    Ist folgende Überlegung korrekt?

    Wieviel Freibeträge insgesamt haben Eheleute um eine NV-Bescheinigung zu erhalten?


    Renten: 41.500 €

    Zu versteuern: 50% 20.750 €



    Grundfreibetrag 19.896 €


    Sparerfreibetrag 1602 €


    Sonderausgabenpauschale 72 €


    Altersentlastungsbetrag:


    Ehemann (geb. 1934): 40% von 24.382 € 1900 € pauschal


    Ehefrau (geb. 1942): 36,8% von 17.121 € 1748 € pauschal

    -----------------------

    25.218 €


    Differenz zw. 25.218 € und 20.750 €: d.h. bis 4468 € sind (z.B.) Kapitalerträge steuerfrei

  • Klingt gut, aber ich bin bestimmt kein Steuerfachmann!!

    Je nachdem, wann Rentenbeginn war, wird der aktuelle Rentenfreibetrag <50% sein.

    Der Grundfreibetrag ist m.W. rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf oberhalb 10k pro Person erhöht worden.


    Nicht vergessen, darüber zahlen sie nur 14% Steuer, Du aber 25%+Soli. Ggf. zzgl. KiSt.

  • richtig, Grundfreibetrag 2022:10.347 € pro Person; Rentenbeginn war 1997


    Aber stimmt es denn bei meiner Berechnung, dass man zum Grundfreibetrag noch Sparerfreibetrag, Sonderausgabenpauschale und Altersentlastungsbetrag addiert?



  • Zur letzten Frage möchte ich mich nicht festlegen, da ich da nicht der Fachmann bin.

    Der steuerpflichtige Teil der Rente ändert sich mit jeder Rentenerhöhung, da die Rentenerhöhung zu 100% steuerpflichtig ist. Dadurch wird ein immer größerer Teil der Rente steuerpflichtig.

    Gruß


    Altsachse

  • Die Differenz zwischen Spalte H und F ist Dein Gewinn, den Du zu 85% versteuern musst. Davon ab geht eine bereits bezahlte Vorabsteuer, die vermutlich vernachlässigbar ist.


    Bei einem Teilverkauf verkaufst Du halt zuerst die ältesten Stücke.

  • Hallo PfUI,


    ich versuche mal, meine Berechnung für einen vor dem 1.1.2018 gekauften ausschüttenden Fonds hochzuladen (verwende kein Excel, hoffe, dass Du die Datei öffnen kannst).

    Im orangen Feld wird der Kurs der "fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017" eingetragen, ins gelbe Feld kommt der aktuelle Kurs und mit den grünen Feldern kann man herumspielen, um den Veräußerungsgewinn bzw. den zu versteuernden Gewinn bei 30% Freistellung (Aktienanteil >50%) zu berechnen.

    Hoffe, das hilft ein wenig weiter.

  • Vielen lieben Dank!
    Zu FTLs Tabelle:

    - Müsste man bei den Verkäufen nicht das Fifo-Prinzip anwenden (also nicht 3 Anteile von Kauf 3 und 4 Anteile von Kauf 4, sondern 1 Anteil von Kauf 1, 2 Anteile von Kauf 2, 3 Anteile von Kauf 4 und 1 Anteil von Kauf 5)? Oder ist das nicht die Anzahl der Anteile in Spalte D?

    - Wenn ich die Tabelle richtig verstehe, muss man die Gewinne bis 2017 und die Gewinne ab 2017 pro Anteil addieren (und dann 70% von allem versteuern)?

    Laut Finanztip (https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/) habe ich es so verstanden, dass bis 2017 voll versteuert wird und ab 2018 zu 70%???


    Noch eine Frage zu Fonds von vor 2009: Gewinne, die bis 2017 anfallen sind steuerfrei und Geweinne, die ab 2018 anfallen werden nur dann besteuert wenn sie über einem Freibetrag von 100000€ liegen?

    (https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/)

    Oder bin ich auf dem Holzweg?

  • Hallo PfUI,


    - Du hast natürlich recht mit FiFo, bei mir waren die ersten drei Anteile von vor dem 1.12.15 schon verkauft. Durch das Verschieben zwischen Depot 1 und Depot 2 lässt sich FiFo ja umgehen, es werden immer die ältesten Anteile je Depot verkauft/verschoben. So kann man auch Anteile vor 2009 oder 2018 voneinander trennen.


    - Wähle mal die Zelle K19 an, dort wird Dir der gesamte Gewinn für die zu verkaufenden Anteile angezeigt. Gehst Du auf K21, siehst Du die Berechnung des zu versteuernden Gewinns, der Anteil von vor 2018 aus I19 komplett und der Anteil ab 2018 zu 70% (J19*0,7)


    - Zu den Gewinnen von Fonds von vor 2009: So habe ich das auch verstanden. Den Freibetrag von 100.000 muss man über die Steuererklärung anrechnen lassen.

  • Zur Berechnung K19/K21: jaaa, stimmt! Wie war das doch gleich: Punktrechnung vor Strichrechnung! Sorry, hatte ich übersehen!


    Zur Anrechnung der Gewinne von Fonds vor 2009: Den Restfreibetrag kann man dann nur auf Altfonds (von vor 2009) anrechnen lassen? (hatte leider nur einen und den hab ich vekauft...)

  • Meine Eltern haben nun der Bank den Auftrag gegeben, Fondsanteile in mein Depot zu übertragen - als Schenkung. Der Bankberater hat geraten unverzüglich dem Finanzamt eine Schenkungssteuererklärung abzugeben und zwar eine der Eltern und eine gesonderte von mir. Ist das nicht doppelt gemoppelt oder ist die Angabe des Bankberaters korrekt?

    Im Internet hatte ich gefunden, dass die Mitteilung an das FA auch formlos innerhalb von einem Monat (oder laut anderer Quelle nach drei Monaten) erfolgen kann.