Fondsverkauf - NV-Bescheinigung und Steuern

  • Meine Eltern (ü80) haben aktive Fonds (Aktien- und Mischfonds) und würden gerne auf ETFs wechseln (nicht um sie selbst zu nutzen, sondern um sie mir später zu vererben). Allerdings haben sie eine NV-Bescheinigung, die sie nicht so gerne aufgeben möchten. Würde der Verkauf der Fonds selbst (>200.000) zur Überschreitung des Grundfreibetrags, d.h. zur Rückgabe der NV-Bescheinigung führen - oder die reinen Kapitalerträge aus den Fonds? Werden bei letzteren ebenfalls Gewinne und Verluste aufgerechnet (das wären ca. +7000€)? Wenn letzteres: Um die Rückgabe der NV-Bescheinigung zu verhindern, müsste man nur die Fonds o. Teile davon verkaufen damit der Freibetrag (den man noch offen hat) ausgenutzt wird? Und den Rest im nächsten Jahr/Jahren?

    Eine andere Überlegung wäre, die Fonds oder einige davon schon auf mich zu übertragen (Schenkung) so dass ich sie verkaufe und in ETFs anlege (und somit die Steuerlast der Gewinne beim Verkauf trage, aber ihre NV-Bescheinigung erhalten bleibt). Ist dies möglich/ratsam? Sind mit Fondsübertragungen (oder Depotübertragung) Kosten verbunden?

    Oder gibt es eine bessere Lösung?

    Für Eure Erklärungen und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

    (hatte die Frage schon in anderem Zusammenhang in einem anderen post, passt thematisch hier besser)

  • Der Verkauf von Altfonds löst nur die potentielle Zahlung von Abgeltungssteuer 25% aus.

    Was mit der NV Bescheinigung grundsätzlich vermieden wird.
    Eine Rückgabe der NV Bescheinigung ist nur notwendig wenn im normalen Einkommensbereich bedeutende steuerpflichtige Einkommensverbesserungen eintretten.

  • Eine Rückgabe der NV Bescheinigung ist nur notwendig wenn im normalen Einkommensbereich bedeutende steuerpflichtige Einkommensverbesserungen eintretten.

    Was ist denn der "normale Einkommensbereich"?

    Auch mit lediglich Kapitaleinkünften in entsprechender Höhe verliert man den Anspruch auf die Nichtveranlagung und muss zumindest logischerweise in dem entsprechenden Jahr eine Erklärung abgeben.

  • normale Einkommensbereich:

    Einkommen aus Selbstständigkeit oder Anstellung, Mieteinnahmen. Die unterliegen der progressiven Versteuerung.

    Kapitalerträge wie bei @PfUI Eltern wären pauschal mit 25% zu versteuern was einen zu versteuenden Einkommen von ca. 35 T€ lt. Tabelle entspricht.

    Erst ab ca. 20 T€ setzt die Steuer überhaupt ein.

    Also lassen sich 20T€ Gewinn über die NV realiesieren.

  • normale Einkommensbereich:

    Einkommen aus Selbstständigkeit oder Anstellung, Mieteinnahmen. Die unterliegen der progressiven Versteuerung.

    Kapitalerträge wie bei @PfUI Eltern wären pauschal mit 25% zu versteuern was einen zu versteuenden Einkommen von ca. 35 T€ lt. Tabelle entspricht.

    Erst ab ca. 20 T€ setzt die Steuer überhaupt ein.

    Also lassen sich 20T€ Gewinn über die NV realiesieren.

    Ich habe ein wenig das Gefühl, dass wir aneinander vorbei reden.


    Sobald man über die 20k€ kommt, muss man das dem FA bei vorlliegender NVB anzeigen. Sonst begeht man Steuerhinterziehung.

    Ob das FA die NVB einkassiert, weil einmalig höhere Kapitaleinkünfte vorhanden sein werden, sollte man im Zweifel mit dem FA selbst klären.


    Da ich nicht weiß wie nah die Eltern an den 20k€ ohne Kapitaleinkünfte kratzen, weiß ich auch nicht wie viel € sie Spielraum für eben diese haben.

    Aber die Tatsache, dass sie ansonsten nicht über den Grundfreibetrag kommen, spricht stark dafür, dass die Kapitalerträge über die Günstigerprüfung mit weniger als den pauschalen 25% besteuert würden.



    edit: wenn es wirklich um 7.000€ zu realisierenden Gewinn geht, würde ich ausrechnen wie viel Spielraum noch bis zur Grundfreibetragsgrenze vorhanden ist und zumindest diesen Gewinn steuerfrei realisieren.

    Je nachdem ob und wie viel dann noch übrig ist, kann man direkt im Januar dann den nächsten Schwung verkaufen, um den Grundfreibetrag des Jahres 2023 zu nutzen.

  • Ich hatte 2018 das Problem meine Fondserträge waren negativ. Aber eine KAG hat eine Fondsfusion vorgenommen. Das hatte Auswirkungen, die ich so nicht auf dem Schirm hatte, da ich die Fondsfusion nicht angeschoben hatte.

    Ich habe auch eine NVB. Und das Finanzamt hat mich aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt hat mir unterstellt, ich hätte höhere Einkünfte erkennen müssen. Ich habe dem Finanzamt glaubhaft dargelegt, das ich das nicht erkennen konnte, ich bin von einen Fehler von Seiten meiner Bank ausgegangen.

    Ich habe nachträglich die geforderte Steuererklärung abgegeben, und Steuern gezahlt.

    Meine NVB hat bei mir das Finanzamt nicht zurückgefordert.

    Gruß


    Altsachse

  • Herzlichen Dank für Eure hilfreichen Antworten!


    Es scheint bei meinen Eltern kein oder nicht viel Spielraum bis zur Grundfreibetragsgrenze zu sein. Bin mir aber nicht sicher. Auch das mit der Günstigerprüfung muss ich noch checken.


    Was ich auch noch gerne klären würde ist, wie man den genauen Gewinn/Verlust durch die Fonds-Verkäufe errechnet (erst dann kann ich ja die Steuerlast errechnen). Ich würde gerne berechnen inwieweit meine Eltern die Fonds steuerlich günstig verkaufen können (wie o.a. entweder selbst verkaufen oder auf mich überschreiben/schenken) bzw. welche Fonds/Anteile. Ich habe zwar schon viel gelesen und es wurden auch Excel-Tabellen zum Ausrechnen gepostet, aber ich bin noch nicht tief genug in der Materie drin… Verkauft werden sollen verschiedene Union Investment Fonds (ich glaube alles Ausschütter); leider ist das ziemlich kompliziert: darunter vor 2018 und nach 2018 gekauft; teilweise Einmalanlage, teilweise Sparpläne, teilweise beides (mal Einmalanlage, mal zeitweise Sparplan); einige reine Aktienfonds, andere Mischfonds 30-62% Aktien). In meinem Union Inv. Depot sehe ich u.a. die Gewinne/Verluste. Ich schätze mal die kann ich nicht einfach gegenrechnen? Muss man dabei die o.g. Unterschiede berücksichtigen? Gefunden bei Finanztest habe ich, dass bei Aktienfonds 70% versteuert werden müssen, bei Mischfonds 85%... Kompliziert….!


    Inwieweit kann man von der Bank/seinem Berater solche (steuerlichen) Details pro Fonds erfragen? Irgendwann bekommt man vielleicht nach dem Verkauf eine Abrechnung, aber ich würde es gerne vorher wissen damit wir entscheiden können wie die ganzen Sachen am besten verkauft werden (vielleicht auch teilweise Anfang nächstes Jahr).



    Könnten meine Eltern eigentlich einzelne Fonds (o. Anteile) auf mich übertragen (in mein Depot) oder muss das ganze Depot auf mich übertragen werden. Wäre es ein Übertrag oder wie ein Verkauf/Neukauf?

  • Was ich auch noch gerne klären würde ist, wie man den genauen Gewinn/Verlust durch die Fonds-Verkäufe errechnet (erst dann kann ich ja die Steuerlast errechnen).

    Generell ist der Gewinn = Verkaufserlös - Erwerbsaufwand. Sollten Kosten ausgewiesen sein, reduzieren die den Gewinn. Bei einem Ausschütter wurden die Ausschüttungen bereits versteuert, Vorabpauschalen sollten nicht gezahlt sein.


    Bei einem Kauf aller Anteile also einfach. Bei mehreren Käufen musst Du das FIFO-Prinzip beachten, d.h. die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Beispiel: Kauf1 100 Anteile zu je 50€, Kauf2 100 Anteile zu 80€, Verkauf1 150 Anteile zu 70€. Dann ist Dein zu versteuernder Gewinn 100*(70€-50€)+50*(70€-80€) = 1.500€. (Hättest Du alle 200 Anteile verkauft, wäre hier der Gewinn nur 1.000€)

    Bei einem Aktienfonds sind davon nur 70% zu versteuern, also hier 1.150€.

    Bei einem Sparplan mit zahlreichen Käufen brauchst Du schnell eine Tabellenkalkulation.

    In meinem Union Inv. Depot sehe ich u.a. die Gewinne/Verluste. Ich schätze mal die kann ich nicht einfach gegenrechnen?

    Doch. Das macht die Bank automatisch. Beispiel: Du verkaufst erst alle Fonds1-Anteile und realisierst einen steuerlichen Verlust von 1.000€. Diesen merkt die Bank für Dich vor!

    Danach verkaufst Du die o.a. 150 Anteile. Nach Verlustvortrag verbleibt ein zu versteuernder Gewinn in Höhe von 150€.

    Inwieweit kann man von der Bank/seinem Berater solche (steuerlichen) Details pro Fonds erfragen? Irgendwann bekommt man vielleicht nach dem Verkauf eine Abrechnung, aber ich würde es gerne vorher wissen damit wir entscheiden können wie die ganzen Sachen am besten verkauft werden

    Fragen kostet nichts, schließlich nennt er sich "Berater". Wenn Dir alle Kaufabrechnungen vorliegen, kannst Du das aber auch selbst. Darüber hinaus kannst Du Dich auch durch viele kleine Verkäufe an das gewünschte Ziel "herantasten". Du erhältst ja jedes Mal eine Abrechnung mit allen Details.

    Könnten meine Eltern eigentlich einzelne Fonds (o. Anteile) auf mich übertragen (in mein Depot) oder muss das ganze Depot auf mich übertragen werden.

    Es können auch einzelne Anteile übertragen werden. I.d.R jedoch nur ganze Anteile, keine Bruchstücke.

    Wäre es ein Übertrag oder wie ein Verkauf/Neukauf?

    Das kannst Du beim Übertragungs-Auftrag angeben. Wenn Du den Gegenwert an Deine Eltern überweist, ist es Kauf/Verkauf. Wenn es eine Schenkung ist, wird es mit den ursprünglichen Anschaffungskosten bei Dir eingebucht.

    Wenn Deine Eltern Einkommen in der Nähe des Grundfreibetrages haben, sollte ein Übertrag an Dich eher unsinnig sein.

  • Vielen Dank, Hornie!

    Bei einem Kauf aller Anteile also einfach. Bei mehreren Käufen musst Du das FIFO-Prinzip beachten, d.h. die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Beispiel: Kauf1 100 Anteile zu je 50€, Kauf2 100 Anteile zu 80€, Verkauf1 150 Anteile zu 70€. Dann ist Dein zu versteuernder Gewinn 100*(70€-50€)+50*(70€-80€) = 1.500€. (Hättest Du alle 200 Anteile verkauft, wäre hier der Gewinn nur 1.000€)

    D.h. man wäre blöd wenn man alles verkauft? Wenn man also bei Deinem Bsp. nur 100 Anteile verkauft hätte, hätte man 2000€ Gewinn gemacht? Und die restlichen 100 Anteile würde man nicht verkaufen? D.h. man hat 100 Anteile, die im Minus sind, geht das?

    Bei einem Sparplan mit zahlreichen Käufen brauchst Du schnell eine Tabellenkalkulation.

    Doch. Das macht die Bank automatisch. Beispiel: Du verkaufst erst alle Fonds1-Anteile und realisierst einen steuerlichen Verlust von 1.000€. Diesen merkt die Bank für Dich vor!

    Danach verkaufst Du die o.a. 150 Anteile. Nach Verlustvortrag verbleibt ein zu versteuernder Gewinn in Höhe von 150€.

    Wenn ich in meinem UI-Depot sehe: z.B. xy-Anteile, xy Fondspreis pro Anteil, 1000€ Betrag (gesamt), 200€ Wertentwicklung (gesamt), dann hat die Bank (bzw. UI) diese gesamten Rechnungen mit den verschiedenen Anteilen, die zu unterschiedl. Kursen gekauft waren, schon berechnet und der Gesamtbetrag bzw. die Wertentwicklunng ist das was beim Verkauf des Gesamten (hier Gewinn) entsteht??


    Bei einem Aktienfonds sind davon nur 70% zu versteuern, also hier 1.150€.

    Bei einem Sparplan mit zahlreichen Käufen brauchst Du schnell eine Tabellenkalkulation.

    Doch. Das macht die Bank automatisch. Beispiel: Du verkaufst erst alle Fonds1-Anteile und realisierst einen steuerlichen Verlust von 1.000€. Diesen merkt die Bank für Dich vor!

    Danach verkaufst Du die o.a. 150 Anteile. Nach Verlustvortrag verbleibt ein zu versteuernder Gewinn in Höhe von 150€.

    Muss das in dieser Reihenfolge geschehen oder kann das gleichzeitig erfolgen (d.h. Verkauf von Fonds im Plus und solchen im Minus und dies wird verrechnet)?


    Wenn ich jetzt Dein Bsp. verkaufe (also Aktienfonds mit 1500€ Gewinn wären 70% = 1150€ zu versteuern und hätte noch einen Mischfonds mit wenig Aktien (also 85% zu versteuern). Kann ich dann den Gewinn oder Verlust mit den 1150€ gegenrechnen?

    Und von der Differenz der Gewinne/Verluste der beiden Fonds geht dann der Sparerfreibetrag (801€) ab? Oder vorher (hatte ich mal irgendwo gelesen)?


    Das kannst Du beim Übertragungs-Auftrag angeben. Wenn Du den Gegenwert an Deine Eltern überweist, ist es Kauf/Verkauf. Wenn es eine Schenkung ist, wird es mit den ursprünglichen Anschaffungskosten bei Dir eingebucht.

    Wenn Deine Eltern Einkommen in der Nähe des Grundfreibetrages haben, sollte ein Übertrag an Dich eher unsinnig sein.

    Den letzten Satz verstehe ich nicht.

  • D.h. man wäre blöd wenn man alles verkauft? Wenn man also bei Deinem Bsp. nur 100 Anteile verkauft hätte, hätte man 2000€ Gewinn gemacht? Und die restlichen 100 Anteile würde man nicht verkaufen? D.h. man hat 100 Anteile, die im Minus sind, geht das?

    In diesem Beispiel hast Du mit den ersten 100 Anteilen tatsächlich 2000€ Gewinn gemacht, mit den zweiten 100 Anteilen 1000€ Verlust. In diesem Beispiel würde ich es eher als blöd bezeichnen, wenn Du nicht alles verkaufst, da Du dann den Verlust der 2. Investition nicht verrechnest und dadurch mehr versteuerst, als notwendig.

    Wenn ich in meinem UI-Depot sehe: z.B. xy-Anteile, xy Fondspreis pro Anteil, 1000€ Betrag (gesamt), 200€ Wertentwicklung (gesamt), dann hat die Bank (bzw. UI) diese gesamten Rechnungen mit den verschiedenen Anteilen, die zu unterschiedl. Kursen gekauft waren, schon berechnet und der Gesamtbetrag bzw. die Wertentwicklunng ist das was beim Verkauf des Gesamten (hier Gewinn) entsteht??

    Ich bin kein UI-Kunde und kenne deren Darstellung nicht. Ich gehe aber davon aus, dass UI immer die Gesamtposition in einem Fonds ausweist. Das bedeutet, dass die gesamte Wertentwicklung (hier also 200€) der Gewinn ist, wenn Du die gesamte Position verkaufst. Wenn es sich in diesem Beispiel um einen Aktienfonds handelt, ist der steuerpflichtige Gewinn also hier 140€.

    Wie mein Beispiel zeigt, darfst Du das aber nicht linear herunterrechnen, wenn Du nur einen Teil der Position verkaufst.

    Muss das in dieser Reihenfolge geschehen oder kann das gleichzeitig erfolgen (d.h. Verkauf von Fonds im Plus und solchen im Minus und dies wird verrechnet)?

    Die Reihenfolge ist innerhalb eines Kalenderjahres egal.

    Beispiel1 bei Freibetrag 801€:

    1. Verlust 1000€ (wird im Verlusttopf vorgemerkt)

    2. Gewinn 800€ (Verlusttopf auf 200€ reduziert, keine Steuer)

    3. Gewinn 600€ (Verlusttopf auf 0€ reduziert, Rest Freibetrag 401€, keine Steuer)

    4. Gewinn 601€ (Freibetrag weg, 200€ werden sofort mit Abschlagssteuer versteuert)

    5. Verlust 100€ (Die bei 4. bezahlte Steuer wird sofort zur Hälfte erstattet)

    In der Summe hast Du 100€ versteuert. Das passt, da in der Summe Dein Gewinn 100€ höher als der Freibetrag war.


    Bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung hast Du keinen Freibetrag. Macht aber nichts, Du zahlst generell keine Abschlagssteuer.

    Den letzten Satz verstehe ich nicht.

    Ich gehe davon aus, dass Dein persönlicher Steuersatz höher als 25% ist, d.h. Du zahlst immer 25% auf Kapitalerträge.

    Solange der Steuersatz Deiner Eltern geringer ist macht es m.E. keinen Sinn, Gewinne auf Dich zu verlagern. Ausnahme, Du möchtest den notleidenden Staat finanziell unterstützen.

  • Super, jetzt habe ich es verstanden! Großen Dank!!!
    Ich habe inzwischen bei UI eine Auflistung der Käufe mit Kursen etc. gefunden

    Gäbe es denn eine Konstellation wobei es vorteilhafter wäre wenn man nicht alles verkauft?


    Bzgl. meiner Eltern versuche ich zu vermeiden, dass sie die NV-Bescheinigung zurückgeben müssen da sie beim Verkauf mit Gewinn (auch wenn es nicht so viel ist) dazu verpflichtet wären. Ich versuche gerade zu berechnen wieviel ich von meinem eigenen Verlustvortrag u. ggf. Sparerfreibetrag noch frei habe. Je nachdem wieviel das ist, würde ein Übertrag ja Sinn machen, dann könnte ich einiges jetzt und dann Beginn '23 verkaufen.


    Der Bankberater hat mal gesagt, dass man Verluste/Gewinne von Aktien-, Misch- und Immobilienfonds nicht mit denen von ETFs verrechnen kann. Stimmt das?

  • Noch eine Frage zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten: Wie verrechnet man Aktienfonds (70% zu versteuern) mit Mischfonds mit wenig (30-62%) Aktien? Meines Wissens werden die nicht nur zu 70% sondern zu 85% versteuert. Wie rechnet man das bzw. wo setzt dann der Sparerfreibetrag an?

  • Nicht verrechenbar sind Fonds mit Einzelaktien. Aber das ist hier ja wohl nicht der Fall. Der Grundfreibetrag ist dieses Jahr etwas über 10300€ pro Person. Bei Ehepaar daher 20600€. Eine überschlägliche Berechnung reicht aus. Dabei kann es jedoch geschehen, dass für einen kleinen Teil der Gewinne Steuern gezahlt werden müssen. Das sollte aber kein Hinterungsgrund sein. Das Finanzamt wird sich, wie bei mir, schon melden.

    Es ist sicher günstiger, wenn Deine Eltern Fondsanteile verkaufen, als diese Dir zu übertragen. Da dadurch der Grundfreibetrag Deiner Eltern ausgenutzt wird. Und nächstes Jahr haben Deine Eltern wieder 20600€ Grundfreibetrag frei.

    Bei einen Übertrag auf Dich, bleiben die Buchgewinne Deiner Eltern erhalten, und sind von Dir bei einen Verkauf zu versteuern. Das halte ich nicht für sinnvoll.

    Gruß


    Altsachse

  • Vielen Dank, Altsachse!

    So wie ich das verstehe ist der Grundfreibetrag bei meinen Eltern schon fast vollständig durch die halbe Rente erreicht.


    Weiß jemand wie man mit Aktienfonds versus Mischfonds bzw. Gewinn und Verlust umgeht? Es ist ja ein Unterschied ob man den Sparerfreibetrag auf den Betrag anwendet, von dem 70% zu versteuern sind oder auf den, von dem 85% zu versteuern sind. Oder habe ich da einen Denkfehler?


    Habe alles in die Exceltabelle eingegeben (incl. Sparplan) und kann jetzt nachvollziehen wie die Bank/UI die Gewinne/Verluste berechnet. Aber wie berechnet man Gewinne/Verluste dann für die Steuer wenn ein Fonds vor 2017 gekauft wurde?

  • Gäbe es denn eine Konstellation wobei es vorteilhafter wäre wenn man nicht alles verkauft?

    Unwahrscheinlich. Vielleicht, wenn Du auf den zuletzt gekauften Anteilen hohe Gewinne hättest. Sollte nicht wirklich relevant für Dich sein.

    Bzgl. meiner Eltern versuche ich zu vermeiden, dass sie die NV-Bescheinigung zurückgeben müssen da sie beim Verkauf mit Gewinn (auch wenn es nicht so viel ist) dazu verpflichtet wären.

    Auf jedem Fall kannst Du ja zunächst Verlustpositionen verkaufen und dann große Positionen mit wenig Gewinn, bis in der Summe Gewinn = Verlust ist.

    So wie ich das verstehe ist der Grundfreibetrag bei meinen Eltern schon fast vollständig durch die halbe Rente erreicht.

    Rentenfreibeträge berücksichtigt? Ebenso haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden etc.?

    Der Bankberater hat mal gesagt, dass man Verluste/Gewinne von Aktien-, Misch- und Immobilienfonds nicht mit denen von ETFs verrechnen kann. Stimmt das?

    Nein. Es gibt nur einen getrennten Verlusttopf für Aktien. Alle Fonds (auch Aktienfonds, ETFs etc.) werden über den allgemeinen Verlusttopf verrechnet.

    Wie verrechnet man Aktienfonds (70% zu versteuern) mit Mischfonds mit wenig (30-62%) Aktien? Meines Wissens werden die nicht nur zu 70% sondern zu 85% versteuert.

    Verrechnung wie oben beschrieben, die zu versteuernden Gewinne/Verluste sind immer die Gewinne/Verluste nach Multiplikation mit der %-Zahl.

    Beispiel2 bei Freibetrag 801€:

    1. Verlust Aktienfonds 1000€ (70%=700€ im Verlusttopf vorgemerkt)

    2. Gewinn Mischfonds 800€ (85%=680€, Verlusttopf auf 20€ reduziert)

    3. Gewinn Rentenfonds 600€ (100%=600€, Verlusttopf auf 0€ reduziert, Rest Freibetrag 221€)


    P.S. beachte, dass der Freibetrag 801€ pro Person ist, also 1.602€ pro Ehepaar.

    Aber wie berechnet man Gewinne/Verluste dann für die Steuer wenn ein Fonds vor 2017 gekauft wurde?

    Sollte kein Unterschied sein für alle Fondskäufe nach 2008. Da es sich um ausschüttende Fonds handelt sollte keine Vorabsteuer bezahlt sein. Bei NV-Bescheinigung auch nicht.

    Falls doch irgendwann mal (geringe!) Vorabsteuer bezahlt wurde, würde die jetzt verrechnet werden, also der Gewinn etwas geringer sein.

  • Danke schön!!!

    Nur zum Verständnis: Ist es richtig, wenn mal die Verluste überwiegen sollten, dass man diese mit ins naechste Jahr mitnehmen und diese zusammen mit dem Freibetrag vom nächsten Jahr zum 'Rollen' (also Verkauf und wieder sofortiger Verkauf) von Anteilen nutzen kann? Allerdings wuerde in diesem Jahr der Freibetrag verfallen...