Hallo zusammen,
meine Schwester und ich haben von unserer Mutter Anfang dieses Jahres ein im Jahr 1961 erworbenes und bis zu ihrem Tode von ihr allein bewohntes 2-Familienhaus geerbt, weiterhin Wertpapiere und Spareinlagen. Die gesamte Erbschaft - Haus mit Schätzwert 400.000,- und „Geld“ etwa 100.000,- - liegt also bei circa 500.000,- Euro, Erbschaftssteuer fällt für uns beide also nicht an. Meine Schwester und ich haben eine Erbengemeinschaft und sind im Grundbuch mit je 50 Prozent Anteil eingetragen.
Jetzt der „Klassiker“: Meine Schwester möchte das Haus behalten – immer noch offen, ob zur Vermietung oder Selbstnutzung -, ich möchte es verkaufen. Da meine Schwester mich nicht auszahlen kann, würde mein Schwager einspringen und mir den Differenzbetrag bezahlen, der entsteht, wenn ich vorweg das gesamte Finanzvermögen erhalte. Er würde mir also etwa 150.000,- Euro zahlen.
Zur Sicherheit jetzt die Frage aller Fragen: Diese 150.000,- Euro von meinem Schwager müsste ich nach meinem Verständnis nicht versteuern (etwa wegen Einkommen- oder Spekulationssteuer). Oder gibt es da doch irgendwelche Fallstricke?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.