Krankenkasse verrät NEUEM AG, dass ich Krankengeld bezogen habe

  • Hallo zusammen,


    ich habe es aktuell mit einer Situation zu tun, wo ich ehrlich gesagt keine Ahnung habe, wie ich damit umgehen soll.

    Oder vielmehr habe ich keine Ahnung, ob hier etwas vorliegt, wogegen ich angehen kann und eine Datenschutzverletzung vorliegt.


    „Kurz" zur Situation:

    Ich durfte am 01.09. endlich meinen Job bei meinem Traumarbeitgeber antreten. Den Vertrag hatte ich 3 Monate zuvor unterzeichnet.

    Bei dem Arbeitgeber, wo ich zuvor war, war ich noch in der Probezeit, sodass die Kündigungsfrist so oder so nur 2 Wochen betragen hat.


    In der Zeit hatte sich allerdings mein Gesundheitszustand etwas verschlechtert, sodass ich ab dem 01.08. einen Krankenschein eingereicht hatte. Das nahm der Vorarbeitgeber als Grund, mich direkt vor die Tür zu setzen, sodass ich ab der Mitte des Monats ins Krankengeld gerutscht bin. Jetzt hatte mein Arzt den Fehler gemacht, und ich nicht weiter überprüft, dass dieser mich bis einschließlich den 01.09. krankgeschrieben hat, wo ich allerdings den ersten Arbeitstag angetreten bin.


    Da lediglich mein alter Arbeitgeber von meiner Erkrankung betroffen war und nicht der Neue, habe ich auch dort nichts von meiner Erkrankung und Krankschreibung erzählt (warum auch?).


    Das Problem kommt aber nun, dass meine Krankenkasse, obwohl diese auch wussten das ich ab dem 01.09. bei dem neuen Arbeitgeber meine Tätigkeit antrete, meinen neuen Arbeitgeber kontaktiert und hauen einfach mal heraus, dass ich Krankengeld bezogen habe und bis 01.09. einschließlich krankgeschrieben war.

    Diese fordern nun das Geld für den einen Tag zurück.


    Ich möchte ganz klar betonen: Es geht mir nicht um den einen Tag Krankengeld.

    Allerdings gab es in meiner gesamten Arbeitszeit wenige Momente, die unangenehmer waren, als das zu „gestehen“ und gleichzeitig zu bemerken, dass das Vertrauen in meinen neuen Arbeitgeber geschädigt wurde.


    Jetzt zur Frage: Darf das die Krankenkasse einfach? Warum wird direkt mein Arbeitgeber kontaktiert und nicht erst ich?

    Liegt hier eine Datenschutzverletzung vor, gegen die ich sogar eventuell rechtlich vorgehen kann?


    Hoffe Ihr könnt mir da etwas helfen.


    Vielen Dank im Voraus,

    minimal :)

  • (Ein Satz im Zitat von mir unterstrichen)


    Hallo minimal ,

    ist natürlich dumm gelaufen. Aber bevor man bei anderen hier noch Involvierten

    - alter Arbeitgeber
    - neuer Arbeitgeber
    - Krankenkasse
    - Arzt
    die Fehler sucht, sollte man sich selbstkritisch fragen, ob man nicht auch selbst etwas dazu beigetragen hat bzw. es sogar selbst in der Hand gehabt hatte, im Vorfeld alles zu begradigen.


    Dein Satz von oben:

    Jetzt hatte mein Arzt den Fehler gemacht, und ich nicht weiter überprüft, dass dieser mich bis einschließlich den 01.09. krankgeschrieben hat, wo ich allerdings den ersten Arbeitstag angetreten bin.liest sich zwischen den Zeilen so:

    Jetzt hatte mein Arzt mich bis einschließlich den 01.09. krankgeschrieben und ich erstens den Fehler gemacht, das nicht weiter zu überprüfen, und zweitens den Fehler gemacht, noch im Krankenschein den ersten Arbeitstag beim neuen AG anzugetreten.

    Gut, der zweite Fehler ist die Folge des ersten, auf den es hier hauptsächlich ankommt.


    Schauen wir uns die Delinquenten mal der Reihe nach an:

    Alter Arbeitgeber:
    Dem wirfst du zwar keinen Verstoß gegen das Arbeits- oder das Datenschutzrecht vor, aber ein "Revanchefoul" wegen deiner AU ab Beginn des letzten Monats der bezahlten (Probe-)Zeit.

    Neuer Arbeitgeber:

    Was soll der falsch gemacht haben? Deine Krankenkasse kommt auf ihn zu mit der Information, dass für dich bis einschließlich 1.9. AU bescheinigt ist. Soll der jetzt schriftlich die Unwahrheit festhalten "Ja, unser neuer AN XY hat uns informiert, dass er wegen AU am 1.9. erst am 2.9. kommen kann, was er dann auch so gemacht hat"?

    Krankenkasse:
    Hier muss ich passen. Aber ist ja nicht ausgeschlossen, dass es eine Pflichtaufgabe der Kasse ggü. dem neuen AG ist, diesen zu informieren, dass er für den 1.9. keinen Lohn schuldet, da nach ihrern Unterlagen Anspruch auf Krankengeld besteht? Wenn ja, dann hätten sie nur ihren Job gemacht, aber keinen Fehler.

    Arzt:

    Warum der die AU nur bis einschließlich 1.9. geschrieben hat und nicht gleich bis Freitag 2.9., kann hier niemand wissen. Wusste der vom Arbeitgeberwechsel am 1.9.? Und selbst wenn, muss ihn das nicht interessieren, denn die Dauer der Krankschreibung hat sich ausschließlich an medizinischen und nicht an arbeitsplatztaktischen Kriterien zu orientieren. Wenn er dir doch diesen Gefallen einer "optimierten AU-Dauer" tun wollte, dann war es wohl ein Missverständnis, das du - und nur du - aber hättest klären können.


    Sorry, wenn das Ganze eine Suppe sein soll, dann hast du dir die höchstpersönlich selbst eingebrockt.


    Gruß

    Alexis


    ins Büro kommenbis dr *irNachhrnACHRICHT

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

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  • ... Darf das die Krankenkasse einfach? Warum wird direkt mein Arbeitgeber kontaktiert und nicht erst ich? ...

    Das darf die Krankenkasse nicht nur, sie muss das sogar. Sie hat erfahren, dass du während des Krankengeldbezugs gearbeitet hast. In so einem Fall muss sie das zu Unrecht bezogene Krankengeld zurück fordern. Dazu muss sie erst einmal den Sachverhalt aufklären, die Anmeldung zum 1. 9. könnte ja auch ein Fehler des Arbeitgebers gewesen sein. Wäre es dir lieber gewesen, wenn die Krankenkasse Strafanzeige wegen Betrugsverdachts erstattet hätte und dann die Polizei oder Staatsanwaltschaft beim neuen "Traumarbeitgeber" vorstellig geworden wäre?


    Und noch eine ganz persönliche Anmerkung. Du wolltest einen Monat ohne Arbeit bezahlt werden. Das hat der alte Arbeitgeber bemerkt, der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse hat es gemerkt und der Arzt wohl auch. Dass dich dann von denen jemand ganz formal auflaufen lässt, damit musst du rechnen.

  • [...]

    Und noch eine ganz persönliche Anmerkung. Du wolltest einen Monat ohne Arbeit bezahlt werden. Das hat der alte Arbeitgeber bemerkt, der Sachbearbeiter bei der Krankenkasse hat es gemerkt und der Arzt wohl auch. Dass dich dann von denen jemand ganz formal auflaufen lässt, damit musst du rechnen.

    @R.F. 
    Den leisen Verdacht hatte ich auch, ihn oben aber nicht hineingeschrieben. Mein Text war eh' schon zu lang.

    minimal muss nun aufpassen. Nachdem er(?) die letzte Probezeit versemmelt und jetzt beim Traum-Arbeitgeber einen - naja - suboptimalen Aufschlag hingelegt hat, macht er jetzt besser keinen Fehler mehr. Schafft er auch diese Probezeit nicht, wird aus dem Traum-Arbeitgeber ganz schnell der Aus-der-Traum-Arbeitgeber.

    Zwei Probezeiten hintereinander vergeigt? Kommt nicht oft vor, aber wenn ja, dann bekannt als "Nackermann-Qualle-Syndrom" .

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  • Naben Alexis & R.F.!


    Danke für die Antworten, die Frage ist dann soweit geklärt. Die Krankenkasse darf das.


    Auf der ganze andere Zeug werde ich nun einmal bewusst nicht drauf eingehen, weil das viele Unterstellungen und Mutmaßungen sind und da finde ich das Forum einfach ein falsches Format dafür, jetzt eine sinnlose Diskussion darüber zu starten.


    Abschließend sei nur zu sagen, dass ich dir, Alexis, Recht gebe, dass ein großer Teil der Schuld bei mir liegt, welchen ich allerdings nie abgestritten habe und auch keine „Rachegelüste“ irgendjemanden ggü. habe, außer vielleicht gegen meiner Krankenkasse, die aber lt. R.F. voll in Ihrem Recht gehandelt haben.


    Also nochmals danke und einen schönen Abend.

  • Nix für ungut minimal.

    Einsicht ist dei beste Voraussetzung, dass man denselben und ähnliche Fehler - vllt. eher Nachlässigkeit im Hinblick auf den 1.9. in der AU-Bescheinigung - künftig vermieden wird.


    Ich zumindest - und vermutlich auch R.F. - unterstelle dir z. B. nicht, dass du bewusst an diesem Tag Krankengeld und Nettogehalt gleichzeitig abkassieren wolltest. Du hast einfach nicht soweit gedacht bzw. den Zusammenhang nicht gesehen.


    Mit etwas Glück sieht man das beim neuen AG auch so. Ist seither ja schon einige Zeit vergangen.
    Hast du den Eindruck, dass inzwischen Gras über die Sache gewachsen ist? Wenn nicht, solltest Du das nicht auf sich beruhen lassen - ist ja noch Probezeit.


    Zum Thema AU ab 1.8.
    Klar kennt niemand hier deinen Einzelfall. Es kann dich ja auch wirklich erwischt haben. Aber andererseits ist es Erfahrungssache, dass gerne schon mal "krankgefeiert" wird, wenn der Job abgehakt ist, einem zuletzt ohnehin gestunken hat (inklusive Vorgesetzte und/oder Kollegen). Und wenn man dann einen neuen Job im direkten Anschluss zwar sicher hat, dort aber erst mal mit Urlaub so schnell nichts drin ist (Probezeit), dann nimmt man den halt noch über den alten Job, zumal die Freizeit ja auch noch bezahlt ist (ok, über Krankengeld nur zu maximal ca. 80%, was man dann auch erst hinterher zur Kenntnis nimmt.)

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