Gaspreisbremse * Expertenentscheidung

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich dies richtig verstanden habe, was im März oder April auf uns zukommt.

    Liege ich so richtig?: Der Privatverbraucher erhält ab März/April für 80% des Vorjahresverbrauch den Preis von 12 cent.

    Lag der Vorjahresverbrauch bei 6000, dann zahlt der Verbraucher für 4800 einen Preis von 12 cent. Für alles was höher ist, zahlt der Verbraucher den aktuellen Marktpreis. Im Prinzip keine schlechte Idee. Aber nun kommt es: Seit Monaten und auch in den nächsten Monaten sparen die Leute bereits Gas. Anstelle von einem Verbrauch von 6000 wurden/werden z.B. nur noch 4800 verbraucht. Dafür werden sie aber ab März/April bestraft. Denn die 80% gelten nun für einen Verbrauch ausgehend von 4800, also für 3840.

    Es gibt zwei Möglichkeiten aus diesem Dilemma rauzukommen: Man heizt diesen Winter wie verrückt, um einen möglichst hohen Ausgangswert zu haben, oder man teilt einen um 1200 höheren Zählerstand mit. Da es ein Hausrecht gibt, braucht man einen Zählerableser nicht ins Haus zu lassen. Kleinere Versorger haben übrigens keine Zählerableser. Diese kommen vom jeweiligen Netzbetreiber.

  • Es gibt noch eine weitere Version/Auslegung.

    Dort heißt es, von März 2023 bis April 2024 werden 80% des Gasverbrauch subventioniert.

    Man kann also sparen so viel man will. Für 20% würde man den Marktpreis zahlen.

    Mal schaun' welche Version nun die richtige ist.

  • Da waren die Angaben in der Pressekonferenz etwas unscharf und entsprechend mißverständlich ist es dann auch berichtet worden. Inzwischen lässt sich der vollständige Vorschlag im Wortlaut beim Bundeswirtschaftschaftsministerium herunter laden. Das klärt einige Zweifelsfragen. Ganz so blöd, wie zuerst wirkte, sind die Kekspert:Innen dann doch nicht.


    Für die Dezemberzahlung soll der Abschlag vom September 2022 vergütet werden. Da lässt sich also jetzt nichts mehr drehen. Über interessante Randfragen, wie z. B., was sein soll, wenn jemand seit September den Versorger gewechselt hat, wurde aber offenbar nicht nachgedacht.


    Für die Preisbremse ab März soll als Grundkontingent 80% des Verbrauchs angesetzt werden, der Grundlage der Berechnung der Abschlagszahlungen für September 2022 war. Hört sich kompliziert an, ist es wahrscheinlich auch, wäre aber jedenfalls auch manipulationssicher. Das, was bis September 2022 verbraucht wurde, kann niemand mehr nachträglich der neuen Lage anpassen. Diese Menge soll dann ab März 2023 maximal 12 ct. inklusive aller Abgaben und Steuern kosten. Auch hier gibt es aber jede Menge Zweifelsfragen, die offen geblieben sind.

  • Für die Dezemberzahlung soll der Abschlag vom September 2022 vergütet werden. Da lässt sich also jetzt nichts mehr drehen. Über interessante Randfragen, wie z. B., was sein soll, wenn jemand seit September den Versorger gewechselt hat, wurde aber offenbar nicht nachgedacht.

    Sorry, das passt nicht ganz.

    Wenn ich das Konzeptpapier richtig verstehe, müsste nicht der Abschlag vergütet werden, sondern nur der Verbrauch angenommen werden, die dem Abschlag im September zugrunde lag.


    Zitat Konzeptpapier:

    "Um die extremen Belastungen von Gas und Fernwärmekunden abzufangen, die

    um ein Vielfaches höher sind als die Belastungen von Haushalten, die nicht mit
    Gas heizen, erhalten die Gaskunden bereits im Dezember 2022 eine
    Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus
    September 2022 zugrunde gelegt wurde."


    Das ist wichtig hervorzuheben für die, bei denen jetzt der Tarif angepasst wird.

    Mein Anbieter hat erst zum 01.10 erhöht. Abschlag im September aufgrund des Gaspreises also viel niedriger als jetzt. Trotzdem sollte mir kein Nachteil entstehen.

  • (Passage eingefettet von mir)

    Dazu zwei Interpretationen

    1) betrifft mich selbst:
    Mein Abschlag im September 2022 basiert auf dem Verbrauch zwischen 31.12.20 und 31.12.21 (1/11 davon zzgl. 1/11 der Jahresgrundgebühr). Davon ausgehend, dass der Bruttoarbeitspreis im Dez. 2022 noch derselbe ist wie im September, rechne ich daher im Dezember ganz einfach mit dem Erlass des seit 1.3. üblichen Abschlages von 173 €.

    2) betrifft sebples:
    Dessen Anbieter hat zum 1.10.2022 den Arbeitspreis angehoben. Unterstellt, der dem Abschlag ab 1.10. zugrundeliegende Verbrauch sei derselbe wie der im September, müsste der Anbieter danach im Dezember diesen Verbrauch, aber bewertet mit dem Preis seit 1.10, erlassen. Nichts hindert ihn daran - und somit hätte sebples nicht den von ihm befürchteten Nachteil.


    Schwierig wirds wohl, wenn einer zum 1.10/1.11. den Anbieter wechselt. Woher kennt der neue Anbieter, der für den Nachlass im Deuember zuständig ist, den Verbrauch, der dem Abschlag im September beim Altanbeiter zugrundelag?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ja, sage ich ja, da ist manches unausgegoren oder nicht zu Ende gedacht. Die unterstellen offenbar, dass die Abschlagshöhe sich zwingend aus dem vorher abgerechneten Verbrauch errechnet. Aber das ist ja nicht so. Manchmal wird mit 11, manchmal mit 12 Abschlägen gerechnet, selten vierteljährig, manchmal genehmigt sich der Versorger einen ungerechtfertigt hohen Aschlag, manchmal lässt der Versorger den Kunden an der langen Leine den Abschlag weitgehend selbst bestimmen. Warte mal ab, was der Gesetzgeber im Detail aus dem Vorschlag macht. Das ist dann das, was wirklich gilt.


    Den vorherigen, vom Netzbetreiber festgestellten Jahresverbrauch kennt der neue Versorger allerdings, der wird ihm bei Versorgungsbeginn vom Netzbetreiber mitgeteilt.

  • Für die Dezemberzahlung soll der Abschlag vom September 2022 vergütet werden. Da lässt sich also jetzt nichts mehr drehen. Über interessante Randfragen, wie z. B., was sein soll, wenn jemand seit September den Versorger gewechselt hat, wurde aber offenbar nicht nachgedacht.

    Oder den Randfall, dass jemand in dem Zeitraum umzieht und somit faktisch keinen September-Abschlag für die Dezember-Wohnung hat. Und es soll ja auch noch durchaus Neubauten geben die 2020 noch mit Gasheizung geplant wurden und in dem Zeitraum bezugsfertig werden. Und auf dem Land wird auch durchaus manchmal mit Flüssiggas geheizt, dort hat man den hohen Preis aber nicht den regelmäßigen Abschlag.

  • WDR:

    Die Vorschläge sehen vor, 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr als Basis festzulegen und hierfür die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde festzulegen. Für jeden weiteren Gasverbrauch gilt dann der volle Preis. So soll ein Sparanreiz erhalten bleiben.


    Wirtschaftswoche:

    Für sie soll ab 1. März dann der Gaspreis für einen Grundbedarf von 80 Prozent des Verbrauchs bei zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden.


    Expertenkommission:

    Das Grundkontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.


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    Anmerkungen:

    WDR: Grundlage ist nicht der tatsächliche Verbrauch, sondern der prognostizierte Verbrauch seitens des Versorgers. Somit nicht gut formuliert.


    Wirtschaftswoche: völlig daneben.


    Expertenkommission: Grundlage der 80% ist der prognostizierte Verbrauch seitens des Versorgers. Da üblicherweise 12 gleichbleibende Abschläge gezahlt werden, ist die Heranziehung des September-Abschlag zu mehr als 90% doch gerecht. Wer es schafft 20% gegenüber dem Vorjahr einzusparen, der zahlt für sein Gas ab 1. April 2023 nur 12 cent.


    Es wird Gewinner und Verlierer geben: Freundin/Frau zieht ein * Freundin/Frau zieht aus *

    Kinder verlassen das Elternhaus * Geburten * Umzug usw.

    Vielleicht finden solche Situationen doch irgendwie eine Berücksichtigung.

  • Für mich ist das (mindestens) eine überflüssige Diskussion hier.


    Es gibt einen Vorschlag einer Kommission. Es gibt noch keinen Vorschlag der Regierung, keinen Referentenentwurf, keinen Gesetzentwurf, keine Parlamentsdebatte oder Gesetzverabschiedung.


    Trotzdem wird über mögliche Details dieser heißen Luft diskutiert und teilweise, besonders bedauerlich, wie man durch tricksen und betrügen vielleicht noch 5€ mehr mitnehmen kann. <X