Reisekosten EStE

  • HALLO ZUSAMMEN,


    kurze frage. Ich habe in 2014 diverse Schulungen in Düsseldorf besucht und bin dort mit dem Auto hin. Mein AG zahlte mir 50 cent pro kilometer. Die differenz zu den 30 cent muss ich separat versteuern. Kann ich hier die Kosten fur den Weg nach Düsseldorf geltend machen obwohl ich schon was vom AG erstattet bekommen habe?


    Vg

  • Also so ganz verstehe ich ihre Frage nicht! Sie bekommen 50 Center und wollen die Differenz zu den 30 Center geltend machen???
    Unabhängig davon kann die Frage nicht ernstgemeint sein. Die so genannte Steuerehrlichkeit gebietet es die erhaltenen Beträge anzugeben.
    Ist doch klar das nur ein überschiessender, im Rahmen der Höchstwerte, angesetzt werden kann. Genauso verhält es sich mit Verpflegungsmehraufwendungen, wenn sie dort verköstigt werden, entfallen diese. Wie gesagr, allgemein Sätze, ohne auf ihre Darlegung weiter einzugehen.

  • Anders geht es nur, meiner Meinung nach, wenn der Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht netto sondern auf das Gehalt aufschlägt und sie diesen Betrag also versteuert ausgezahlt bekommen.
    Dies macht manchmal Sinn, wenn der AG einen Zuschuss begrenzt oder rein theoretisch in wenigen Fällen wo der Arbeitnehmer unterhalb der Sozialversicherungsgrenze liegt und damit seine Rentenhöhe steigern will.
    So war es früher! Heute keine Ahnung ob sich das überhaupt noch lohnt.

  • Berlin1984:


    Dein Arbeitgeber erstattet Dir die sog. Entferungspauschale von 30 Cent steuerfrei.
    Das führt dazu, dass Du keine Werbungskosten mehr geltend machen kannst.


    Dein Arbeitgeber ist sogar so großzügig, dass er die 20 Cent über die Entferungspauschale hinaus bezahlt.
    Für diese Differenz muss der Arbeitgeber die Steuer abführen.
    Sehr wahrscheinlich pauschaliert. Damit ist es steuerlich für Dich erledigt.
    Du musst nichts in Deiner individuellen Einkommensteuererklärung versteuern.