Depot Ehepartner Absicherung für Ernstfall

  • Hallo zusammen,


    ich habe zwei ETF Sparpläne bei Scalable. Vorher hatte ich diese Sparpläne bei Smartbroker, habe dann aber aufgrund der Gebühren gewechselt. Bei TradeRepublic liegt auch einiges.


    Nun meine Frage: Sollte ich plötzlich sterben, wie würde meine Frau dann an das Geld rankommen? Ich glaub eine richtige Vollmacht geht bei Scalable ja nicht, dafür bei Smartbroker. Beim Erbe würde das Geld ja zwischen meiner Frau und zwei Kindern aufgeteilt werden, was meiner Frau dann nur bedingt weiter hilft. Meine Idee ist nun, die ETF's bei Scalable zu kaufen und regelmäßig zum Smartbroker-Depot zu übertragen. Wäre das ein Weg den man gehen kann oder gibt es hier Probleme/Kosten? Wie macht ihr das mit der Absicherung?


    Gruß


    Sebastian

  • Wird das Depot als Einzeldepot geführt und der Depotinhaber verstirbt ändert auch eine Vollmacht nichts daran das der Inhalt des Depots entweder nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge vererbt wird.


    Der Gedanke das die Person mit Vollmacht, in diesem Falle die Ehefrau, einfach zugreift um sich abzusichern ist zwar möglich wird aber bei der Aufteilung der erbmasse berücksichtigt werden.


    Wichtiger wäre ein Testament oder, wenn einem das mit dem Einzeldepot zu "unsicher" ist dem Partner abzusichern, ein gemeinsames Depot zu führen. Was aber andere Nachteile mit sich bringen kann.


    Eine Vollmacht über etwas was jemanden persönlich gehört hat eben nichts mit der Erbreihenfolge zu tun. Derjenige hat zwar Zugriff aber nicht automatisch Anspruch.


    Die Vollmacht hätte nur den Vorteil das, hier die Ehefrau, immer noch auf rücklagen zugreifen kann und nicht erst auf den Entscheid über das Erbe warten muss was auch schon mal sehr lange dauern kann.

  • Ergänzend zu dem Beitrag von @H4KlAuS sei erwähnt, dass eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers i.d.R. endet!

    Man kann zwar eine Vollmacht 'über den Tod' hinaus ausstellen (transmortale Vollmacht), aber da würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die Bank/Broker so etwas akzeptiert. Ab dem Todeszeitpunkt gilt das Erbrecht.