Übertragung SF-Klasse KFZ-Versicherung

  • Hallo zusammen, als neues Forum-Mitglied würde mich mal eure Meinung zu folgendem Thema interessieren:


    Da ich in diesem Jahr meine Motorradkarriere bendet habe wollte ich den Schadenfreiheitsrabatt der Motorradversicherung meiner Tochter für ihre erste eigene KFZ-Versicherung übertragen lassen. Bisher fährt sie (seit 12 Jahren) unseren Zweitwagen und hat entsprechende Fahrpraxis. Nach Rückfrage bei der Versicherung (BGV) wurde mir mitgeteilt, daß das nur dann möglich wäre, wenn meine Tochter auch einen Motorradführerschein hätte (was nicht der Fall ist) und mein Motorrad auch gefahren wäre.


    Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus und weiß, ob die Aussage grundsätzlich richtig ist oder hat die BGV hier ihre eigenen Regeln aufgestellt? Ich freue mich auf eure Meinung hierzu.

  • Soweit ich weiss kann man den SF nur an einen Fahrer dieses versicherten Fahrzeugs uebertragen. Z.B. meine Tochter faehrt seit 10 Jahren das Auto das auf mich versichert ist und ich uebertrage SF10 an sie.

    Erscheint mir daher logisch, dass die Motorrad SF nicht an die Tochter uebertragen werden kann, da sie ja nicht mit dem Motorrad nicht legal gefahren sein kann. Sollte aber moeglich sein die SF des Zweitwagens an sie zu uebertragen.


    LG
    Johu

  • Hallo, danke für deine Einschätzung. Die entspricht ja im Grunde der Aussage der Versicherung. Dann werden wir wohl damit leben müssen.:(