Grundsteuerwert Bescheid

  • Ich habe den Bescheid über den Grundsteuerwert erhalten. Der Rohertrag (der vermieteten Wohnung) wird darin gem. Anlage 39 BefG angesetzt. Der Wert ist aber deutlich höher als die tatsächliche Miete.


    Beim googlen bin ich nun hierauf (Quelle aus 2019) gestossen: Bei Wohngrundstücken knüpft die Bewertung grundsätzlich an durchschnittliche Nettokaltmieten aus statistischen Erhebungen an. Auf Antrag kann die tatsächliche Miete angesetzt werden, wenn sie bis zu 30 % niedriger ist als die statistische Miete. Liegt die tatsächliche Miete mehr als 30 % unter dem statistischen Wert, dann ist die um 30 % geminderte statistische Miete anzusetzen.


    Gibt es Erfahrungen, ob das immer noch so gehandhabt wird und man eine Reduzierung der angesetzten statistischen Miete per Einspruch beantragen kann?