Hallo,
ich habe mir interessiert Ihre Informationen zur BU-Versicherung durchgelesen und möchte dazu eine Anmerkung machen.
Sie empfehlen mit der BU Versicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, was grundsätzlich durchaus sinnvoll sein kann. Auch informieren Sie bei der Rechtsschutzversicherung darüber, dass ein Vertrag mit Regulierung nach der Folge-Ereignis-Theorie ausgewählt werden sollte damit auch bestehende Verträge abgesichert sind.
Aus meiner Sicht ist dies in den allermeisten Fällen aber keine korrekte Empfehlung da die meisten Rechtsschutzversicherer Streitigkeiten die aus dem BU Antragsvorgang /Vertragsabschluss entstehen erst nach 5 Jahren (Rechtsschutzvertragsdauer) absichern, wenn der Antrag zur BU vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingereicht wurde. Streitigkeiten die nichts mit dem Antrag / Vertragsschluss selbst zu tun haben sind aber nach 3 Monaten Wartezeit versichert.
Gerade bei der BU ist die 5 Jahresfrist aber ein Problem da es häufig Streitigkeiten aufgrund der Antragsangaben gibt (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Einige Rechtsschutzanbieter versichern aber auch den BU Antrag und den Vertrag wenn dieser direkt nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Wer also einen komplett Rechtsschutz auch in den ersten Jahren für die BU wünscht sollte den richtigen Rechtsschutzanbieter wählen und den Rechtsschutzvertrag vor dem BU Antrag unterschreiben (es reicht hier ja ein Tag Unterschied zwischen Rechtsschutzvertragsbeginn und BU Antragsstellung).
Das Gleiche gilt auch für Mietverträge etc., da auch Streitigkeiten aus dem Mietvertrag selbst erst nach 5 Jahren versichert sind wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Mietvertrag abgeschlossen wurde.
Vielleicht sind meine Informationen aber auch komplett falsch und Sie können meinen Horizont diesbezüglich erweitern
Grüße
Thomas