Ihr Tipp - Rechtsschutz mit BU zusammen abschließen

  • Hallo,


    ich habe mir interessiert Ihre Informationen zur BU-Versicherung durchgelesen und möchte dazu eine Anmerkung machen.
    Sie empfehlen mit der BU Versicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, was grundsätzlich durchaus sinnvoll sein kann. Auch informieren Sie bei der Rechtsschutzversicherung darüber, dass ein Vertrag mit Regulierung nach der Folge-Ereignis-Theorie ausgewählt werden sollte damit auch bestehende Verträge abgesichert sind.


    Aus meiner Sicht ist dies in den allermeisten Fällen aber keine korrekte Empfehlung da die meisten Rechtsschutzversicherer Streitigkeiten die aus dem BU Antragsvorgang /Vertragsabschluss entstehen erst nach 5 Jahren (Rechtsschutzvertragsdauer) absichern, wenn der Antrag zur BU vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingereicht wurde. Streitigkeiten die nichts mit dem Antrag / Vertragsschluss selbst zu tun haben sind aber nach 3 Monaten Wartezeit versichert.


    Gerade bei der BU ist die 5 Jahresfrist aber ein Problem da es häufig Streitigkeiten aufgrund der Antragsangaben gibt (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Einige Rechtsschutzanbieter versichern aber auch den BU Antrag und den Vertrag wenn dieser direkt nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Wer also einen komplett Rechtsschutz auch in den ersten Jahren für die BU wünscht sollte den richtigen Rechtsschutzanbieter wählen und den Rechtsschutzvertrag vor dem BU Antrag unterschreiben (es reicht hier ja ein Tag Unterschied zwischen Rechtsschutzvertragsbeginn und BU Antragsstellung).


    Das Gleiche gilt auch für Mietverträge etc., da auch Streitigkeiten aus dem Mietvertrag selbst erst nach 5 Jahren versichert sind wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Mietvertrag abgeschlossen wurde.


    Vielleicht sind meine Informationen aber auch komplett falsch und Sie können meinen Horizont diesbezüglich erweitern :)


    Grüße


    Thomas

  • Hallo,
    Folge-Ereignis-Theorie und Kausal-Ereignis-Theorie gelten nur im SchadenersatzRS,also nicht wie in Ihrem
    Beispiel im VertragsRS.
    Ihr Beispiel mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht zur BU ist sehr gut,denn hier ist die Frage wann ist der Vers.Fall
    eingetreten.Der BU Versicherer stellt bei seinen Ermittlungen fest,daß Sie bei der Antragstellung falsche Angaben
    bei den Gesundheitsfragen gemacht haben,dann ist das Datum der Antragstellung der Vers.Fall.Besteht zu diesem Zeitpunkt ein RS Vertrag besteht m.E.Deckung ansonsten nicht.
    Habe mit 2 Gesellschaften (Leistungsabt.)tel diskutiert,diese bestätigen meine Auffassung.
    Im Ergebnis sollte der RS Vertrag immer vor den anderen Verträgen bestehen.
    Gruß
    trumpet

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    erstmal vielen Dank für die Hinweise.
    Ich denke, wir sind uns einig, dass es um die Definition geht: Was ist der Rechtsschutzfall?
    Bei BU stimme ich Ihnen tendenziell zu, auch wenn wir das noch nicht nachprüfen konnten: Der Rechtsschutzfall wäre die Antragsstellung. In dem Fall müsste es korrekt heissen: Schließen Sie eine Rechtsschutz 3 Monate vor der BU ab. In den meisten Fällen wird hier der Rechtsschutzfall erst 5 oder mehr Jahre nach Abschluss der Rechtsschutz (und der BU) eintreten - sofern RS und BU gleichzeitig abgeschlossen wurden.
    Beim Miet- und auch bspw. beim Arbeitsvertrag stimme ich Ihnen allerdings eher nicht zu: Hier wäre m.E. bspw. die Kündigung durch Vermieter oder Arbeitgeber der Rechtsschutzfall.
    Was meinen Sie?


    VG
    Saidi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wir haben intensiv recherchiert und bleiben bei meiner oben geäußerten EInschätzung. Leider gibt nach Studium der zahlreichen (!) einschlägigen Urteile keine allgemeinverbindliche Regel, wie der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls zu bestimmen ist. Die Gerichte beurteilen hier immer wieder andere Aspekte.


    Danke nochmal für die Hinweise, bei BU bauen wir das ein.


    VG
    Saidi

  • Hallo,
    ist gibt in der RSVers unterschiedliche Leistungsbereiche und daher ist auch der RS Fall unterschiedlich.
    In meiner Stellungnahme ging es mir darum,daß die beiden "Theorien" nur im SchadenersatzRS gelten
    und nicht im VertragsRS.
    Frohe Ostern
    trumpet