Insolvenzabsicherung für Privatpersonen

  • Hallo,


    schon wieder eine Komplexe Frage.

    Wir (3 WEG) haben über unsere Hausverwaltung eine Große Summe für ein Sanierungsprojekt überweisen müssen. Sonst hätte die Firma, a) die benötigten Materialien nicht bestellen können und b) das Projekt auch nicht weiter geplant.


    Ich denke nicht dass das Projekt in diesem Jahr noch realisiert werden wird.

    Nun geht, (vermutlich nur durch meinen Schädel) mir der Gedanke durch den Kopf, was passiert wenn die Baufirma vor der Sanierung unseres Projektes in die Insolvenz geht?


    Gibt es da eine Versicherung mit der ich das Risiko absichern könnte.

    Auch wenn das Geld ja über die HV geflossen ist ?

    Hat da jemand eine Idee ?


    Vielen Dank

    Max

    Steuern sind Raub, immer ! :evil:

  • Meines Wissens gibt es das nicht. Die Firma könnte euch durch eine Bürgschaft absichern. Aber wenn für die jemand bürgen würde, hätten sie die Vorauszahlung nicht benötigt.


    Und Deine Sorgen sind durchaus begründet. Deshalb zahlt man vernünftigerweise nur nach Baufortschritt. Wenn der Firma Material nicht mehr auf Rechnung, sondern nur noch gegen Vorkasse geliefert wird, sollten alle Alarmglocken läuten. Ich wünsche euch ja, dass das gut ausgeht, aber um ehrlich zu sein ....

  • Hallo Max2,


    das Kind ist schon im Brunnen.


    Wie R.F. schreibt, bekommen Sie dafür keine Versicherung. Was können Sie noch tun, damit das Kind im Brunnen noch etwas schwimmt?


    Wenn die Baufirma für die WEG Planungsleistungen erbringt, lassen Sie sich die aushändigen. Sie haben sie bezahlt. Soweit möglich sollte bestelltes Material direkt auf das Grundstück der WEG geliefert werden. Und bei der nächsten Geldforderung ziehen Sie die Reißleine und Realisieren den kleineren Verlust.


    Zuckerlchen am Rande: Hat der Verwalter die vorgezogene Zahlung an die Baufirma aus eigener Handlungsvollmacht vollzogen oder gab es dazu einen WEG- Beschluss? Im ersten Fall könnte man bei der Insolvenz der Baufirma noch über die Haftung des Verwalters nachdenken. Wird aber schmutzig und langwierig.


    Für alle Mitleser: Die Baufirmen haben es sicherlich nicht leicht mit den Materialbestellungen. Teilweise bekommen sie nur noch Material bei Sofortzahlung bei Anlieferung. Falls man als Bauherr mit schmerzenden Summen in Vorleistung gehen soll, ist eine Insolvenzbürgschaft des Bauunternehmers zwingend. Man könnte sogar anbieten, die üblichen Kosten dafür zu übernehmen.


    Daumendrücken und Gruß


    Pumphut

  • Überzahlung lässt sich leider auch bei Zahlung nach Baufortschritt schwer vermeiden. Bisher sitzen da die Bauunternehmen am größeren Hebel. Und der Vorschlag das Material selbst zu bestellen ist eher Wunschdenken sobald es sich um mehr als ein paar Quadratmeter Fliesen oder ein paar Eimer Farbe handelt. Da kommt einfach zu viel Kleinzeug dazu was man als Laie nicht auf dem Schirm hat.

    Idealerweise schließt man dazu eine Fertigstellungsbürgschaft ab, ob man das jetzt nachträglich noch bekommt...