Erste gemeinsame Veranlagung: Steuernummer und Einzel-/Gemeinschaftskonto

  • Hi allerseits,


    Fragen zur ersten gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung:


    1) Ich habe gelesen, dass bei gemeinsamer Veranlagung eine neue Steuernummer vergeben wird. Diese haben wir - Monate nach der Hochzeit - noch nicht erhalten. Wird sie uns erst nach der ersten gemeinsamen Steuererklärung zugeteilt - und bis dahin verwenden wir unsere bisherigen zwei Steuernummern?


    2) Aus eurer Erfahrung / Praxis: Habt ihr eins der Einzelkonto oder das Gemeinschaftskonto für etwaige Steuererstattungen oder -nachzahlungen angegeben? In unserem Fall gibt es noch ein nebenberufliches Gewerbe eines Partners, für das ein Lastschriftmandat mit dem Finanzamt z.B. für Vorauszahlungen besteht. Macht es Sinn das ebenfalls aufs Gemeinschaftskonto zu ändern - oder ist hier das Einzelkonto vorzuziehen?


    Vielen Dank!