Freistellungsaufträge und Anlage KAP

  • Hallo!

    Eine ganz simple Frage, hoffe ich:
    Hat es irgendeinen Nachteil, wenn ich generell keine Freistellungsaufträge erteile und dann in der Steuererklärung (mit Anlage KAP) jedes Jahr die Kapitalerträge angebe?

    Ein Nachteil besteht natürlich: Ich habe das Geld eine kleine Zeit lang nicht zur Verfügung. Und dadurch kann natürlich der Zinseszins-Effekt ein wenig verringert werden.

    Aber abgesehen davon, bleibt doch unter dem Strich das selbe Geld, oder?

    Danke! :)