Mieterhöhung rückwirkend erlaubt?

  • Guten Tag,


    ich habe vor 2 Wochen eine Schreiben mit einer Mieterhöhung rückwirkend zum 1.1.15 erhalten. Ist das erlaubt?
    Der Vermieter hatte mir vor ein paar Wochen in einem Telefonat zwar eine Mieterhöhung angekündigt, aber weder Betrag noch Zeitpunkt genannt.
    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.


    Sonnige Grüße aus Wolfsburg

  • Eine rückwirkende Mieterhöhung gibt es nicht:
    § 558b Abs. 1 BGB - Zustimmung zur Mieterhöhung
    Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    Der Vermieter hatte mir vor ein paar Wochen in einem Telefonat zwar eine Mieterhöhung angekündigt,...


    § 558a Abs. 1 BGB - Form und Begründung der Mieterhöhung
    Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)