Aufwandsentschädigung für Hilfe

  • Liebe Community, habe eine Frage hinsichtlich einer Betreuung im Nachlassverfahren. Gemeinsam mit einem Nachlassverwalter (Anwalt) habe ich als Privatperson den den letzten Monaten sehr viel Aufwand investiert für Beerdigungen, Formalien, Kontoführungen etc. Der Nachlassverwalter möchte mir dafür eine Aufwandentschädigung aus der Erbmasse gewähren.


    Wie muss das deklariert werden, z.B. in einer privaten Rechnung oder Aufwandsauflistung, z.B. als Aufwandsentschädigung, Schenkung, ...


    Was muss ich steuertechnisch berücksichtigen? Idealerweise würde ich natürlich gerne einen steuerfreien Weg wählen oder mögliche Freibeträge nutzen.


    Danke für die Antworten im Voraus.


    VG


    HB

  • Danke für die schnelle Antwort. Der Anwalt sagt mir halt, ich sollte das steuerlich selber prüfen und wäre dafür verantwortlich. Daher habe ich ja die Bedenken, etwas falsch zu machen oder aber unnötig Steuern zu zahlen.

  • Ja, den Eindruck habe ich auch ;-). Besten Dank für die Recherche und den Hinweis. Die Gesetze habe ich gelesen, sind ja nur mit geringen Freibeträgen, aber glaube danach komme ich um eine Meldung als "Sonstige Einkünfte" an das FA nicht herum. Denn eine richtige Schenkung, wo ich ja einen höheren Freibetrag hätte, ist es ja eigentlich auch nicht, oder?