Liebe Community, habe eine Frage hinsichtlich einer Betreuung im Nachlassverfahren. Gemeinsam mit einem Nachlassverwalter (Anwalt) habe ich als Privatperson den den letzten Monaten sehr viel Aufwand investiert für Beerdigungen, Formalien, Kontoführungen etc. Der Nachlassverwalter möchte mir dafür eine Aufwandentschädigung aus der Erbmasse gewähren.
Wie muss das deklariert werden, z.B. in einer privaten Rechnung oder Aufwandsauflistung, z.B. als Aufwandsentschädigung, Schenkung, ...
Was muss ich steuertechnisch berücksichtigen? Idealerweise würde ich natürlich gerne einen steuerfreien Weg wählen oder mögliche Freibeträge nutzen.
Danke für die Antworten im Voraus.
VG
HB