Wann genau beginnt die doppelte Haushaltsführung bei arbeitsbedingtem Umzug an Zweitwohnsitz?

  • Ich wohne z.Z. in Bayern und werde zum 1.1.2023 in ein neues Arbeitsverhältnis in Berlin treten. Alle Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung sind erfüllt, der Wohnsitz in Bayern bleibt Familienmittelpunkt und Erstwohnsitz, Berlin wird Zweitwohnsitz.


    Um einen reibungslosen Umzug zu ermöglichen habe ich seit Mitte Oktober schon eine Wohnung und will Ende November in Berlin meinen Zweitwohnsitz anmelden (erster freier Termin im Bürgeramt (!)). Der Umzug findet dann etappenweise über die nächsten 6 Monate statt. Allerdings fallen jetzt schon Kosten für Umzug, Einrichtung der Wohnung (Waschmaschine, Möbel, etc.) und für die Wohnung selbst an.


    Kann ich diese Kosten, die dieses Jahr anfallen, steuerlich geltend machen, obwohl mein Arbeitsverhältnis erst Anfang nächsten Jahres beginnt? Oder anders gefragt: ab wann gilt denn eine doppelte Haushaltsführung? Ich melde meinen Zweitwohnsitz ja schon dieses Jahr an, somit würde ich denken, dass spätestens dann die Kosten geltend gemacht werden können.