Grundsatzfrage zum Steuerklassenwechsel vs Steuererklärung machen

  • Hallo Finanztip-Nutzer 8)


    ich will endlich mal Licht ins Dunkle bringen, ob sich ein Steuerklassenwechsel nun lohnt oder nicht.

    Aktuelle Lage: ich (männlich) bin Beamter und meine Frau ist derzeit in Elternzeit, verheiratet, 1 Kind (beide die Standard-Steuerklasse 4).


    Wir sind der Meinung, dass ein Steuerklassenwechsel nur lohnt, damit man während des Jahres mehr Geld zur Verfügung hat (der mit der besseren Steuerklasse zahlt bei der monatlichen Gehaltsabrechnung weniger Steuer, als beim Standard 4/4). Sagt man aber, dass man das Geld während des Jahres aufgrund geringer laufender Kosten nicht so zwingend nötig hat - man es allerdings auch nicht an den Staat schenken / es sich durch die Lappen gehen lassen will ! - sondern sagt, durch die Abgabe der Steuererklärung bekomme ich das Geld, welches ich durch einen Steuerklassenwechsel während es Jahres bekommen hätte, auch :/


    Es ist also - abgesehen von der monatlichen geringeren Steuerbelastung durch einen Wechsel aber möglicher Nachzahlung bei der Steuererklärung - egal, ob die Steuerklasse wechsel oder nicht, wenn beide eine Steuererklärung abgeben (wo ja das Finanzamt sieht, gut sind beide Klasse 4/4)?


    Danke für euer Antworten 8o

  • Richtig die Steuerlast bleibt immer gleich, spätestens zur Steuererklärung wird ausgeglichen. Mit einem Steuerprogramm, in meinem Fall WISO, kann man beides mit einem Klick überprüfen, Einzel- oder Zusammenveranlagung. Das Bessere wählt man aus.

  • Hi.


    Danke für diene zeitnahe Antwort.


    Genau, wir haben auch immer WISO und bei uns ist die Einzelveranlagung (komischerweise?) immer das bessere.


    Liegt das an den Steuerklassen oder wie spielt Zusammen- / Einzelveranlagung da mit rein?


    Viele Grüße

  • Richtig die Steuerlast bleibt immer gleich, spätestens zur Steuererklärung wird ausgeglichen. Mit einem Steuerprogramm, in meinem Fall WISO, kann man beides mit einem Klick überprüfen, Einzel- oder Zusammenveranlagung. Das Bessere wählt man aus.

    Ausnahmen gibt es aber wenn Bezug von Elterngeld bevorsteht oder z.B. beim Bezug von ALG1.


    Aktuelle Lage: ich (männlich) bin Beamter und meine Frau ist derzeit in Elternzeit, verheiratet, 1 Kind (beide die Standard-Steuerklasse 4).

    Da die Frau aber momentan in Elternzeit ist, kann man da - soweit ich weiss - jetzt nichts mehr machen. Weiss nicht ob die Frage da teilweise darauf abzielt, da Elternzeit explizit erwaehnt wurde?


    LG

    Johu

  • Hi Johu,

    nein die Frage zielt auf das Generelle ab.

    Wieso, ist man in der Elternzeit gesperrt die Steuerklasse zu wechseln?

    Was ist während der Elternzeit anders mit der generellen These "Steuerklassenwechsel lohnt nicht, wenn man eine Steuererklärung macht"?

    Danke

  • Wieso, ist man in der Elternzeit gesperrt die Steuerklasse zu wechseln?

    Nein, ist man nicht, aber bei der Berechnung der Höhe des Elterngelds spielt die Steuerklasse des Elterngeldempfängers eine Rolle. Allerdings muss man dann die Steuerklasse frühzeitig vor der Geburt ändern.

  • Hi Johu,

    nein die Frage zielt auf das Generelle ab.

    Wieso, ist man in der Elternzeit gesperrt die Steuerklasse zu wechseln?

    Was ist während der Elternzeit anders mit der generellen These "Steuerklassenwechsel lohnt nicht, wenn man eine Steuererklärung macht"?

    Danke

    Wenn derjenige, der das.ekterngekd beziehen wird, rechtzeitig vorher die Steuerklasse wechselt, so hat er am Ende mehr Elterngeld, da die Grundlage des Elterngeldes der Nettolohn ist.

    Steuerklassen Wechsel ( rechtzeitig ) vorher = mehr Nettolohn.

    Mehr Nettolohn = mehr Elterngeld.

  • Dank

    Hi Johu,

    nein die Frage zielt auf das Generelle ab.

    Wieso, ist man in der Elternzeit gesperrt die Steuerklasse zu wechseln?

    Was ist während der Elternzeit anders mit der generellen These "Steuerklassenwechsel lohnt nicht, wenn man eine Steuererklärung macht"?

    Danke

    Danke, WerAuchImmer und DirkHSK. Genau so isses. Am besten wechselt der Elterngeldbezieher mind Jahr vorher in Klasse 3. Somit erhöht sich sein Nettogehalt, welches die Grundlage der Berechnung ist.


    Beim ALG hängt die Höhe auch von der Steuerklasse ab. Meist wird da aber der Wechsel in 3 nicht akzeptiert (was die Leistung erhöhen würde). Wenn man aber in 5 wechselt wird das ALG gekürzt.


    LG

    Johu

  • Was ist während der Elternzeit anders mit der generellen These "Steuerklassenwechsel lohnt nicht, wenn man eine Steuererklärung macht"?

    Danke

    Naja was heißt es „lohnt nicht“?

    Klar, ein Steuerklassenwechsel ändert nichts an der Einkommensteuerlast des Jahres, aber er kann die Liquidität während des Jahres verbessern.

    Meine Frau und ich fahren seit Jahren mit der Kombi IV/IV mit Faktor recht gut. Das Netto ist optimiert und die Einkommensteuererklärung ergibt weder eine große Nachzahlung noch eine große Erstattung. Man muss den Faktor halt hin und wieder anpassen.

  • Ja, das meint ihr. Das mit dem rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ist halt so unverschämt knapp, dass Frauen mit unregelmäßigen Zyklus, welche die Schwangerschaft nicht so zeitig bemerken, da keine Chance haben. Am besten wechselt man schon die Steuerklasse, wenn man sich bewusst ans Kindermachen macht lol aber na ja, das ist halt so gesetzlich geregelt. Sinn macht es nicht, dass so knapp zu halten. Ich glaub aus dem Bauch raus, wenn du den Steuerklassenwechsel im 2 bzw 3. Schwangerschaftsmonat umsetzen willst, ist es schon zu spät, so ungefähr. <X:rolleyes:


    Aber zurück zur eigentlichen Frage, welche hier wohl alle so beantworten, wie ich es vermutet habe. Ein Steuerklassenwechsel macht sich nur während des Jahres bemerkbar (mehr Netto bei einem Partner), doch wenn man nicht wechselt und die Steuererklärung macht, dann kommt es 0 auf 0. :thumbup:


    Danke euch.