Haftpflichtschaden ?

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten.

    Mein Sohn wohnt mit seiner Freundin zusammen in einer Wohnung. Der Mietvertrag lautet auf beide.

    Jeder hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

    Nun ist der Freundin eine Parfümflasche ins Waschbecken gefallen, das jetzt beschädigt ist.

    Greift hier die Versicherung ?

  • Woher soll das hier jemand wissen? Dein Sohn und seine Freundin können doch bestimmt lesen. Falls die Wohnung gemietet ist und das Waschbecken dem Vermieter gehört, könnten sie einfach mal die Versicherungsbedingungen zur Hand nehmen und nachlesen, ob Schäden an gemieteten Sachen versichert oder nicht versichert sind. Nach den Musterbedingungen sind solche Schäden ausgeschlossen, aber viele Versicherungen haben diese Klausel nicht übernommen, es kommt also darauf an, was im Versicherungsvertrag der Freundin dazu geregelt ist.

  • Unverschämt diese Antwort

    Dies ist ein Forum

    Man stellt ja eine Frage, da man es nicht weiß und man erhofft sich etwas mehr Klarheit

    Einfach keine Antwort schreiben ist am besten, bevor man Leute verärgert

  • Unverschämt diese Antwort

    Dies ist ein Forum

    Man stellt ja eine Frage, da man es nicht weiß und man erhofft sich etwas mehr Klarheit

    Einfach keine Antwort schreiben ist am besten, bevor man Leute verärgert

    Es war sicherlich etwas hart formuliert, aber die Kernaussage ist Richtig. Sinnvoll ist es erst einmal die Unterlagen (kleingedrucktes) genau zu studieren. Da diese hier niemand kennt, kannst du keine sinnvolle Antwort bekommen.

  • Und nicht etwa auf die Idee kommen, es über den Vertrag des Sohnes "laufen" zu lassen, falls der Schaden in seinem Vertrag versichert wäre, aber nicht in ihrem.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Neben den Versicherungsbedingungen, die spezifizieren ob Schäden an gemieteten Sachen abgedeckt sind oder nicht, spielt auch noch die Schadenhöhe und ein etwaiger Selbstbehalt eine Rolle, d.h. der Schaden mag abgedeckt sein, aber die Erstattung reduziert sich um einen etwaigen Selbstbehalt. Auch ist zu beachten, daß die Versicherung grundsätzlich berechtigt ist, nach jedem Schaden zu kündigen, also achten Sie darauf, nicht zu viel geltend zu machen.

  • Um wieder etwas Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen. Das Ganze nennt sich Mietsachschaden. Also einfach mal in den Versicherungsbedingungen danach schauen.


    BTW: 2 Privathaftpflichtversicherungen machen bei einer Partnerschaft keinen Sinn. Bei einer Lebensgemeinschaft ist der Partner mitversichert. Man muss nur den aktuellen Lebenspartner bei der Versicherung angeben.

  • BTW: 2 Privathaftpflichtversicherungen machen bei einer Partnerschaft keinen Sinn. Bei einer Lebensgemeinschaft ist der Partner mitversichert.

    Doch, kann sinnvoll sein, wenn man Sachen beschädigt, die im Eigentum des Partners sind und die Versicherung solche Konstellationen nicht ausschließt.


    Habe aus Versehen mal einen "unserer" Autoschlüssel entsorgt; das Auto war jedoch auf meine Frau zugelassen. Das ganze drumherum (Schlüssel sperren, Ersatzschlüssel besorgen und programmieren) hatte um die 500 Euro gekostet. Meine PHV hat's übernommen.