Verständnisfrage zur privaten Rentenversicherung und Rentengarantiezeit

  • Moin, Moin!


    Ich habe vor ca. 21 Jahren eine private Rentenversicherung mit einer Rentengarantiezeit von lediglich 5 Jahren abgeschlossen. Ich war jung und hatte wenig Erfahrungen bzw. gar keine Ahnung. :thumbup:


    Kann es wirklich sein, dass die Versicherung über 35.000 € "geschenkt" bekommt, wenn ich im 6. Jahr der Rentenphase versterbe?

    Die Einmalzahlung soll voraussichtlich 46.000 € und die monatliche Rente 180 € betragen (Stand: 2021).


    Rentenzahlungen: 180 € x 12 Monate x 5 Jahre = 10.800 €


    Die Entwicklung, die Erhöhung der Beträge, Rentenanpassung etc. mal außen vor gelassen.

  • Hallo.


    Es bietet dem Versicherer ja auch niemand Gewähr, dass das Ableben im 6. Jahr stattfindet. Eventuell muss der Versicherer bis weit über das 100. Lebensjahr hinaus zahlen. Das sind dann Chance und Risiko aus Sicht des Versicherers.

    Als Versicherungsnehmer sieht man es genau andersherum.

  • Ich glaube der Großteil des Geldes geht an die Versichertengemeinschaft und nicht die Versicherung. Genauso profitierst auch du vom frühen Ableben der anderen Versicherten.


    Aber ansonsten ja, das Geld ist nach der Rentengarantiezeit weg wenn du stirbst.

  • Hallo.


    Es bietet dem Versicherer ja auch niemand Gewähr, dass das Ableben im 6. Jahr stattfindet. Eventuell muss der Versicherer bis weit über das 100. Lebensjahr hinaus zahlen. Das sind dann Chance und Risiko aus Sicht des Versicherers.

    Als Versicherungsnehmer sieht man es genau andersherum.

    Du hast natürlich recht, da es sich um eine lebenslange Rente handelt und niemand den genauen Sterbezeitpunkt kennt. - Zum Glück.


    Ich müsste mindestens 86 Jahre (65 Jahre +21 Jahre) alt werden, um die bisher eingezahlten Beiträge sowie die erzielten "Erträge" wieder raus bekommen.


    46.000 € ./. 180 € = 255,556 Monate ./. 12 Monate = 21,296 Jahre


    Die Entwicklung, die Erhöhung der Beträge, Rentenanpassung etc. außen vor gelassen.


    Ich tentiere schon länger für die Einmalzahlung.

  • Hallo Exactor, vermutlich oder ziemlich sicher wäre die Rente auch nicht 180 €, sondern etwas niedriger, je nachdem um wieviel länger c.p. die Rentengarantiefrist vereinbart ist. Das kanst du dir von den Rentengaranten wohl auch noch zeigen lassen.

    Ob du dann umstellen willst oder kannst, sind wieder 2 andere Paar Stiefel.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Exactor, vermutlich oder ziemlich sicher wäre die Rente auch nicht 180 €, sondern etwas niedriger, je nachdem um wieviel länger c.p. die Rentengarantiefrist vereinbart ist. Das kanst du dir von den Rentengaranten wohl auch noch zeigen lassen.

    Ob du dann umstellen willst oder kannst, sind wieder 2 andere Paar Stiefel.

    Was meinst Du mit c.p.? Die Rentengarantiezeit werde ich nicht verlängern.

  • c.p. = ceteris paribus bedeutet "wobei sonst alles unverändert bleibt" oder auch "... bleiben soll".


    Ok - die anderen vier Stiefel kannst du dann ja im Schrank stehen lassen;)

    .

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • c.p. -> "ceteris paribus" = "Unter sonst gleichen Bedingungen" (mußte ich auch erst nachschlagen ;))


    Aber klar, auch den Zeitraum der Rentengarantiezeit bezahlst Du mit Deinen Beiträgen. Meine BAV hat eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren. Aber auch diese beschränkt sich auf einen Begünstigten der angeben werden kann. Stirbt der Begünstigte innerhalb der Bezugszeit, ist das Geld dann auch weg bzw. geht an die Versichertengemeinschaft.

    Ich werde mir meine BAV daher auszahlen lassen (einmalige Kapitalabfindung).

  • Nicht vergessen: Eine Versicherung ist keine Geldanlage, sondern eben zunächst eine Versicherung, hier gegen das Langlebigkeitsrisiko.


    Muss das Langlebigkeitsrisiko versichert sein, weil ich die Rente für meine laufenden Ausgaben benötige (Ausgleich Rentenlücke), dann macht eine Rentenversicherung oftmals Sinn. Da ist es egal, ob mit oder ohne Rentengarantiezeit.


    Habe ich ausreichend Vorsorge für meine laufende Lebenshaltung bis in das hohe Alter, dann brauche ich keine Versicherung! Dann ist ein flexibel angelegter Kapitalbetrag meist besser.

  • c.p. -> "ceteris paribus" = "Unter sonst gleichen Bedingungen" (mußte ich auch erst nachschlagen ;))


    Aber klar, auch den Zeitraum der Rentengarantiezeit bezahlst Du mit Deinen Beiträgen. Meine BAV hat eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren. Aber auch diese beschränkt sich auf einen Begünstigten der angeben werden kann. Stirbt der Begünstigte innerhalb der Bezugszeit, ist das Geld dann auch weg bzw. geht an die Versichertengemeinschaft.

    Ich werde mir meine BAV daher auszahlen lassen (einmalige Kapitalabfindung).

    Ich weiß zwar nicht, ob ich zu Deiner Versichertengemeinschaft gehöre, aber bis zum Beweis des Gegenteils nehme ich es persönlich, dass Du uns nichts gönnst. 8o

  • Nicht vergessen: Eine Versicherung ist keine Geldanlage, sondern eben zunächst eine Versicherung, hier gegen das Langlebigkeitsrisiko.


    Muss das Langlebigkeitsrisiko versichert sein, weil ich die Rente für meine laufenden Ausgaben benötige (Ausgleich Rentenlücke), dann macht eine Rentenversicherung oftmals Sinn. Da ist es egal, ob mit oder ohne Rentengarantiezeit.


    Habe ich ausreichend Vorsorge für meine laufende Lebenshaltung bis in das hohe Alter, dann brauche ich keine Versicherung! Dann ist ein flexibel angelegter Kapitalbetrag meist besser.

    Die Einmalzahlung kann ich mir im Zweifel auch woanders verrenten lassen, wenn es da bessere Konditionen gibt, oder erst etwas flexibel einsetzen und erst später den Rest verrenten lassen, ganz situationsabhängig.

  • Rentengarantiezeiten kann man ja meistens bis ein paar Monate vor dem Beginn der Rente noch mal anpassen (neu vereinbaren, verlängern, verkürzen oder wieder rausnehmen):

    • Fit und gesund = kurze oder keine Rentengarantiezeit mit höherer Rente in der Hoffnung, lange zu leben.
    • Kränklich, der Kopf wackelt schon = lange Rentengarantiezeit mit etwas geringerer Rente, damit die Hinterbliebenen Spaß haben.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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