DBStrom - Preiserhöhung 750% (!!!) rechtens ???

  • Hallo Forum,


    Anfang September habe ich von DBStrom eine Mitteilung über Preiserhöhung von 21,69 ct/kWh auf 166,24 ct/kWh erhalten.

    Das ist ja eine Erhöhung um 750% und würde bei unserem Verbrauch von 7000 kWh ca. 11.600 EUR kosten.

    Hab ich natürlich sofort gekündigt.

    Bei meinem neuen Versorger (bei dem ich vorher schon war) werde ich natürlich als NeuKunde geführt und muss einen höheren Preis zahlen als Bestandskunden.

    Ich hätte DBStrom nicht gekündigt wenn die Preiserhöhung moderat ausgefallen wäre. M.W. hat kein anderer Anbieter eine derart hohe Erhöhung.


    Meine Frage:

    Ist eine Preiserhöhung von 750% überhaupt rechtens ?

    Ich möchte nämlich Schadenersatz von DBStrom fordern wg. der Einstufung als NeuKunde beim neuen Anbieter.


    Gibt es da Erfahrungen ?


    mfg

    Wolfgang

  • Haben Sie eine Preisgarantie?

    Nein? = Erhöhung ist legal

    Sie können ja kündigen.

  • Eine Erhöhung auf 1,68€ wäre eine Erhöhung um 700% Sie haben da einen Fehler gemacht.

  • Bin kein Jurist und kann daher nicht sagen ob der Wucherparagraph hier greift. Vor allem nicht vor dem jetzigen Marktumfeld. Wahrscheinlich muß DB Strom auch selber explodierende Vorlieferantenpreise zahlen und möchte sich vielleicht auch zur Risikobegrenzung von Haushaltskunden trennen? Siehe hierzu auch einen "ähnlichen" Fall: Stadtwerke Flensburg Stromangebot


    Wichtig ist aber eher: wohin jetzt wechseln? Wer ist der Grundversorger? Welche Alternativen gibt es im betreffenden Netzgebiet. Auf die "Wucherfrage" würde ich jetzt nicht allzu viel Energie verschwenden....

  • Das sind sogenannte Abwehrpreise. DBStrom verkauft ausschließlich Strom aus regenerativer Enerige. Vermutlich hat man früher den Überschuss verkauft und möchte den Strom jetzt selber für die Konzernmutter benutzen.


    Es gibt keine Pflicht Bestandskunden mit günstigem Strom zu beliefern. Juristisch lohnt sich da auf ersten Blick nichts.


    Sie können aber einen netten Brief an eine gewisse politische Bewegung schreiben, die seit Jahrzehnten günstigen Strom aus erneuerbaren Energien propagiert.

  • ...

    Bei meinem neuen Versorger (bei dem ich vorher schon war) werde ich natürlich als NeuKunde geführt und muss einen höheren Preis zahlen als Bestandskunden.

    ...

    Nur so nebenbei bemerkt, Alternative wäre die Grundversorgung, dort zahlst du als Neukunde genauso viel wie die Bestandskunden.


    Zu DBStrom, die hätten natürlich auch einfach kündigen können, ohne dich mit überhöhten Preisforderungen zu vertreiben. Dagegen hättest du auch nichts machen können. Es besteht ja für jeden die Möglichkeit, beim Grundversorger unterzukommen, insofern wird auch keine Notlage geschaffen oder ausgenutzt und das muss außer einem überhöhten der Fall sein, damit Wucher im rechtlichen Sinn in Betracht kommt.

  • LOL, typisch deutsch :D Hast du denn überhaupt noch eine Preisgarantie?

    Nein hab ich nicht.

    Darum geht es auch nicht.

    Die Frage ist ob eine Preiserhöhung von 700% rechtens ist.

    250% wäre kein Thema, hab ich beim neuen Anbieter als NeuKunde jetzt auch.


    Wie machst du es denn als typisch "Nicht Deutsch" ? - Sich alles gefallen lassen ?

    Wenn man seine Ruhe haben will - einfach immer nur zahlen - so haben es die Konzerne gern

  • Wenn Sie bei dem neuen Anbieter >60cent zahlen müssen … befolgen Sie doch einfach die Tipps. Grundversorgung meist NOCH günstig.

    Hier zb 27cent

    Bitte nicht Grund mit Ersatzversorgung verwechseln!


    Und ja Erhöhung ist rechtens.

    Die Firma macht Ihnen ein Angebot das können sie ja ablehnen.

  • Da die Preiserhöhung ja mitgeteilt und zum Glück auch gelesen wurde ist ja alles soweit ok. Trotzdem fände ich es interessant zu wissen ab wann es eignetlich Wucher ist/wäre? Sonst gäbs ja nen Geschäftsmodell für smarte Leistungsträger: einfach den Preis um das 100000x Fache erhöhen. 0,5% der Kunden übersieht die Preiserhöhung und zack fetten Gewinn gemacht ^^

  • Da die Preiserhöhung ja mitgeteilt und zum Glück auch gelesen wurde ist ja alles soweit ok. Trotzdem fände ich es interessant zu wissen ab wann es eignetlich Wucher ist/wäre? Sonst gäbs ja nen Geschäftsmodell für smarte Leistungsträger: einfach den Preis um das 100000x Fache erhöhen. 0,5% der Kunden übersieht die Preiserhöhung und zack fetten Gewinn gemacht ^^

    Man könnte teure Handys verkaufen mit Schildchen "ab 0 Eur" und unbedarfte Leute so dazu bringen 24 Monate lang 39 Eur zu zahlen.

    Was für ein perfieder Plan. :D


    WolfgangFZ : Ich denke er meint mit "typisch deutsch", die hierzulande verbreitete Einstellung, dass sich gefälligst jemand anderes um meine Angelegenheiten kümmern soll. Und wenn jemand etwas tut, was mir nicht gefällt, dass muss man ein Gesetz erlassen, dass ihm dieses verbietet. ;)

    PS: Am typischsten deutsch ist es "typisch deutsch" zu sagen.:!:

  • Da die Preiserhöhung ja mitgeteilt und zum Glück auch gelesen wurde ist ja alles soweit ok. Trotzdem fände ich es interessant zu wissen ab wann es eignetlich Wucher ist/wäre? Sonst gäbs ja nen Geschäftsmodell für smarte Leistungsträger: einfach den Preis um das 100000x Fache erhöhen. 0,5% der Kunden übersieht die Preiserhöhung und zack fetten Gewinn gemacht ^^

    Und ich glaube genau das Modell ist die eigentliche Absicht. Wer das als Kunde übersehen hat, dürfte mit guten Chancen aus seinem Vertrag wieder rauskommen, bei mehr als dem Doppelten bis Vierfachen wie der Konkurrenz für ein und dasselbe Produkt ist das Eis der DB Strom doch recht dünn

  • Welcher Schaden ist dir denn entstanden?

    noch nicht, aber der kommt.

    Das ich als NeuKunde beim neuen Anbieter 54 Cent zahlen muss, anstatt 38 Cent als Bestandskunde.

    0,54 EUR - 0,38 EUR = 0,16 EUR Differenz,

    0,16 EUR * 7000 kWh = 1.120 EUR im nächsten Jahr.


    Ist mir schon klar, Schadenersatz gibt es nur bei tatsächlich erlittenen Schaden, nicht bei fiktiver Annahme.

  • Naja die Rechnung ist ja nun nicht so einfach.

    Durch ihren Wechsel haben sie ja lange Zeit „gespart“ wären sie einfach Bestandskunde geblieben …

  • Ich hätte DBStrom nicht gekündigt wenn die Preiserhöhung moderat ausgefallen wäre. M.W. hat kein anderer Anbieter eine derart hohe Erhöhung.

    Was wäre denn eine moderate Preiserhöhung in Deinen Augen?


    Mit einem Preis um die 60 Cent muss man derzeit bei vielen Anbietern rechnen, auch bei Bestandskunden.


    ich kann verstehen, dass man sich durch eine derartige Preiserhöhung vor den Kopf gestoßen fühlt und gegen den Anbieter "querulieren" will. Allerdings wirst Du nach einer gewissen Abkühlzeit und bei genauem Hinsehen sicherlich auch feststellen, dass Dir kein wirklicher Schaden entstanden ist.


    Ach ja, noch Vergessen: Dass Du den Anbieter bei dem Du jetzt wieder bist mal verlassen hast war ja Deine Entscheidung und DBStrom hat dich nicht dazu gezwungen, oder? ;)

  • und wenn die DB nur auf 60ct erhöht hätte, würdest du wegen 6 cent klagen? Was wäre, wenn die DB dir einfach gekündigt hätte?

    zur Erinnerung:

    Die DB hat auf 166ct erhöht !

    Das ist fakt.

    Und die DB hat nicht gekündigt, sondern ich.


    Alles andere sind Spekulationen, die bringen niemanden weiter


    Meine ursprüngliche Frage war aber: Dürfen die um 700% erhöhen

  • Moderat wäre eine Erhöhung von 24 Cent auf 38 bezw. 55.95 Cent, so wie beim Anbieter http://www.ewf.de

    Welche Rolle spielt es ob ich vor 3 Jahren zu DB gewechselt habe, und jetzt wieder zurück zu EWF ? Ich verstehe die Diskussion nicht !


    Zur Erinnerung: Meine ursprüngliche Frage war: Dürfen die um 700% erhöhen.

    Das Thema Wucher ist ja hier schon angeklungen.

  • Meine ursprüngliche Frage war aber: Dürfen die um 700% erhöhen

    Dazu müsste man wohl Kunde bleiben und vor Gericht ziehen. Da die DB nicht alternativlos ist, dürfte Wucher zwar umgangssprachlich vorliegen, nicht aber juristisch. Anders wäre es sicherlich wenn die Grundversorgung in diesem Maß erhöht wird