Hallo WolfgangFZ,
um auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen:
Meine ursprüngliche Frage war: Dürfen die um 700% erhöhen.
Das Thema Wucher ist ja hier schon angeklungen.
Da hilft der alte Juristenkalauer; Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.
§138(2) BGB
„Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
Sie befinden sich in keiner Zwangslage, Sie können zum Grundversorger wechseln. Und weder Unerfahrenheit noch Mangel an Urteilsvermögen oder Willensschwäche liegt bei Ihnen vor, was Ihre Anfrage hier beweist. Bei Notwendigkeit wird die DBStrom sogar vorrechnen können, dass die Strommengen für die Privatkunden für sie wirklich so teuer sind.
Also: Die dürfen das.
Gruß Pumphut