DBStrom - Preiserhöhung 750% (!!!) rechtens ???

  • Hallo WolfgangFZ,


    um auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen:

    Meine ursprüngliche Frage war: Dürfen die um 700% erhöhen.

    Das Thema Wucher ist ja hier schon angeklungen.

    Da hilft der alte Juristenkalauer; Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.


    §138(2) BGB

    „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“


    Sie befinden sich in keiner Zwangslage, Sie können zum Grundversorger wechseln. Und weder Unerfahrenheit noch Mangel an Urteilsvermögen oder Willensschwäche liegt bei Ihnen vor, was Ihre Anfrage hier beweist. Bei Notwendigkeit wird die DBStrom sogar vorrechnen können, dass die Strommengen für die Privatkunden für sie wirklich so teuer sind.


    Also: Die dürfen das.


    Gruß Pumphut

  • Weil Du als "Schaden" die Differenz zwischen Bestandskundenpreis und Neukundenpreis bei der EWF angegeben hast. Bitte mal die eigenen Posts lesen :)

    Das heißt, dass nach deinem Gefühl der Schaden darin besteht, dass du gewechselt hast und nicht geblieben bist.

    Andererseits frage dich - und die - mit welcher Begründung du als Neukunde nun einen höheren Preis bezahlen sollst als Bestandskunden. Wo das geschrieben steht, das sollen sie dir schriftlich geben.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Nur so nebenbei bemerkt, Alternative wäre die Grundversorgung, dort zahlst du als Neukunde genauso viel wie die Bestandskunden.


    Kurze Frage dazu: Anfang des Jahres hatten einige Grundversorger gesonderte Tarife fuer Neukunden in der Grundversorgung. Die VBZ sah dies sehr kritisch (https://www.verbraucherzentral…-und-bestandskunden-68354).


    Laut Webseite von meinem Grundversorger gibt es diese Unterscheidung zwischen Neu und Bestandskunden inzwischen nicht mehr. Habe ich das verpasst und diese paralleln Tarife wurde von der VBZ gekippt oder hat sich seitdem einfach der Preis so erhoeht, dass die Versorger einfach allen die Preise erhoehen mussten?


    LG

    Johu

  • Unterschiedliche Preise für Neu- und Altkunden in der Grundversorgung sind durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes seit ungefähr Mai 2022 ausdrücklich untersagt. Das war vorher im Gesetz nicht ganz so klar geregelt. Das ist einer der Gründe, warum viele Grundversorger derzeit preislich attraktiv sind. Sie können keine Tarife machen, die speziell den Zweck haben, Neukunden abzuschrecken, sondern müssen mit jeder Preiserhöhung gleichzeitig auch allen Bestandskunden weh tun. Das gilt für Gas übrigens genauso.

  • Die Unterscheidung gibt es noch, die heißt jetzt anders. Erst einmal landest du in der Ersatzversorgung, die ist bei den meisten deutlich teurer als die Grundversorgung. Und viele Anbieter versuchen Kunden am Wechsel von Ersatz- zu Grundversorgung zu hindern

  • Nein, von ein paar wenigen Ausnahmefällen abgesehen, von denen es im letzten dreiviertel Jahr bundesweit keinen einzigen gab, muss niemand in die Ersatzversorgung. Man muss sich nur um seinen Kram kümmern und dem Versorger klar mitteilen, dass Grundversorgung gewünscht wird. Auch in dem Punkt ist das Gesetz eindeutig. Dass es manche Versorger trotzdem zu unterlaufen versuchen, ist ein anderes Problem. Aber weil das Gesetz in dem Punkt eindeutig ist, kann man damit umgehen.

  • Warst Du mal in einem Saturn-Markt und hast nach einem Eprimo-Angebot gefragt?

  • Patrick1978 dafür hat er doch keine Zeit. Das aufregen beschweren und sich dran hochziehen nimmt einfach zu viel Zeit in Anspruch.