Hallo zusammen,
muss ein Stromanbieter den Wegfall der EEG-Umlage ab 1.7.2022 *zwingend* an den privaten Endverbraucher weitergeben?
-Stromliefervertrag seit 1.1.2022
-Mindestlaufzeit 24 Monate
-Preisfixierung bis 31.12.2023 (davon ausgenommen sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen)
Mein Stromanbieter (keine Grundversorgung) hat die EEG-Umlage ab dem 1.7. in der Jahresabrechnung zwar entfallen lassen, aber den Netto-Arbeitspreis (ohne Steuern, Umlagen etc.) um den gleichen Betrag erhöht, sodass ich im Endeffekt als Bruttopreis für die kWh genau dasselbe bezahle wie vor dem Wegfall der EEG-Umlage.
Darf der Stromanbieter das, trotz der Preisfixierung bis Ende 2023?
Ich habe Widerspruch eingelegt und mit Hinweis auf die Preisfixierung gefordert, den Netto-Arbeitspreis wieder abzusenken. Der Anbieter lehnte dies ab und beruft sich dabei auf folgendes:
„unserer Kalkulation liegt eine Umlage von 6,5 ct/kWh für 2021, 3,723 ct/kWh für 2022 u. keine Kosten für die Folgejahre zugrunde. Nach derzeitigem Stand politischer Diskussionen gehen wir davon aus, dass ab Juni 2022 keine EEG-Umlage mehr zu entrichten ist. Der Anbieter ist verpflichtet, die Differenzen aus niedrigeren, als den vorstehenden kalkulierten, Abgabenhöhen weiterzugeben.“ So hatten wir es vertraglich auch mit Ihnen vereinbart.
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.