Stromanbieter gibt Wegfall der EEG-Umlage ab 1.7.22 nicht an Endverbraucher weiter

  • Hallo zusammen,


    muss ein Stromanbieter den Wegfall der EEG-Umlage ab 1.7.2022 *zwingend* an den privaten Endverbraucher weitergeben?


    -Stromliefervertrag seit 1.1.2022

    -Mindestlaufzeit 24 Monate

    -Preisfixierung bis 31.12.2023 (davon ausgenommen sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen)


    Mein Stromanbieter (keine Grundversorgung) hat die EEG-Umlage ab dem 1.7. in der Jahresabrechnung zwar entfallen lassen, aber den Netto-Arbeitspreis (ohne Steuern, Umlagen etc.) um den gleichen Betrag erhöht, sodass ich im Endeffekt als Bruttopreis für die kWh genau dasselbe bezahle wie vor dem Wegfall der EEG-Umlage.


    Darf der Stromanbieter das, trotz der Preisfixierung bis Ende 2023?


    Ich habe Widerspruch eingelegt und mit Hinweis auf die Preisfixierung gefordert, den Netto-Arbeitspreis wieder abzusenken. Der Anbieter lehnte dies ab und beruft sich dabei auf folgendes:

    „unserer Kalkulation liegt eine Umlage von 6,5 ct/kWh für 2021, 3,723 ct/kWh für 2022 u. keine Kosten für die Folgejahre zugrunde. Nach derzeitigem Stand politischer Diskussionen gehen wir davon aus, dass ab Juni 2022 keine EEG-Umlage mehr zu entrichten ist. Der Anbieter ist verpflichtet, die Differenzen aus niedrigeren, als den vorstehenden kalkulierten, Abgabenhöhen weiterzugeben.“ So hatten wir es vertraglich auch mit Ihnen vereinbart.


    Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

  • Ja, in dem Fall muss der Versorger den Wegfall der EEG-Umlage vollständig und effektiv weitergeben. Das gilt kraft Gesetzes für alle Lieferverträge, die vor dem 23. Februar 2022 abgeschlossen worden sind. Bei danach abgeschlossenen Verträgen kommt es auf die konkrete Vertragsregelung an.

  • Zitat

    Nach derzeitigem Stand politischer Diskussionen gehen wir davon aus, dass ab Juni 2022 keine EEG-Umlage mehr zu entrichten ist. Der Anbieter ist verpflichtet, die Differenzen aus niedrigeren, als den vorstehenden kalkulierten, Abgabenhöhen weiterzugeben.“

    Da steht doch, dass die Ersparnis durchgereicht wird. Wo ist das Problem?


    Bei mir hat es der Anbieter (eprimo) auch nicht geschafft, den Wegfall auf virtuellen Zwischenrechnungen korrekt zu machen, die Jahresabrechnung passte aber.

  • Nein. Erstens ist da die gesetzliche Regelung falsch wieder gegeben, denn der Anbieter ist verpflichtet, die weggefallene EEG-Umlage in vollem Umfang weiterzugeben und nicht die Differenz zwischen der tatsächlichen und der (angeblich) von ihm kalkulierten Umlagen-Höhe.


    Und zweitens behauptet der Anbieter einen Satz vorher, er hätte ja sowieso für Jahre nach 2022 schon ohne Kosten für die EEG-Umlage kalkuliert und will offenbar mit dieser Begründung gar nichts weiter geben. Zu so einer Behauptung gehört schon eine Menge Unverfrorenheit. Ich glaube nicht, dass es einen Versorger gibt, der seine Tarife kalkuliert, indem er einen Hellseher befragt, wie sich wohl die Höhe der Abgaben und Umlagen in ein paar entwickeln könnte. Gerade deshalb sind solche Positionen ja typischerweise von Preisgarantien ausgenommen. Da darf man gespannt sein, ob er die voraussichtlich höheren Netzgelte ab nächstem Jahr weiter geben will. Das müsste ihm sein Hellseher ja auch angekündigt haben, so dass er das auch bereits 2021 in die Preise einkalkulieren konnte.